Anbot mit mündlicher Annahme=Vertrag?
Verfasst: 08.02.2021, 09:00
Hallo,
ist ein Anbot durch eine Firma und die mündliche Annahme nach österreichischem Gesetz einem schriftlichen Vertrag gleichzustellen?
Wenn ja, gilt das auch für Firmen?
Konkret: wenn eine für die Abfallentsorgung zuständige Abteilung ein Anbot eines Abfallentsorgers einholt, dass die sachgerechte Entsorgung von Medikamenten (Chemotherapeutika) vorsieht, dieses Anbot schriftlich vorliegt und durch die Abteilung, die für die Abfallentsorgung der Einheit zuständig ist, eine mündliche Annahme des Anbots erfolgte, gilt das dann lt. österr. Gesetz als Vertrag incl. Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen (des Abfallentsorgers)?
Kann man sich im Falle einer nicht fachgerechten Entsorgung durch den Abfallentsorger auf das Anbot inklusive der mündlichen Annahme des Anbots berufen und den Entsorger haftbar machen, wie durch einen schriftlichen Vertrag?
Vielen Dank im Voraus!
LG Hasenfuß
ist ein Anbot durch eine Firma und die mündliche Annahme nach österreichischem Gesetz einem schriftlichen Vertrag gleichzustellen?
Wenn ja, gilt das auch für Firmen?
Konkret: wenn eine für die Abfallentsorgung zuständige Abteilung ein Anbot eines Abfallentsorgers einholt, dass die sachgerechte Entsorgung von Medikamenten (Chemotherapeutika) vorsieht, dieses Anbot schriftlich vorliegt und durch die Abteilung, die für die Abfallentsorgung der Einheit zuständig ist, eine mündliche Annahme des Anbots erfolgte, gilt das dann lt. österr. Gesetz als Vertrag incl. Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen (des Abfallentsorgers)?
Kann man sich im Falle einer nicht fachgerechten Entsorgung durch den Abfallentsorger auf das Anbot inklusive der mündlichen Annahme des Anbots berufen und den Entsorger haftbar machen, wie durch einen schriftlichen Vertrag?
Vielen Dank im Voraus!
LG Hasenfuß