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Anbot mit mündlicher Annahme=Vertrag?

Verfasst: 08.02.2021, 09:00
von Hasenfuß
Hallo,

ist ein Anbot durch eine Firma und die mündliche Annahme nach österreichischem Gesetz einem schriftlichen Vertrag gleichzustellen?

Wenn ja, gilt das auch für Firmen?
Konkret: wenn eine für die Abfallentsorgung zuständige Abteilung ein Anbot eines Abfallentsorgers einholt, dass die sachgerechte Entsorgung von Medikamenten (Chemotherapeutika) vorsieht, dieses Anbot schriftlich vorliegt und durch die Abteilung, die für die Abfallentsorgung der Einheit zuständig ist, eine mündliche Annahme des Anbots erfolgte, gilt das dann lt. österr. Gesetz als Vertrag incl. Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen (des Abfallentsorgers)?
Kann man sich im Falle einer nicht fachgerechten Entsorgung durch den Abfallentsorger auf das Anbot inklusive der mündlichen Annahme des Anbots berufen und den Entsorger haftbar machen, wie durch einen schriftlichen Vertrag?

Vielen Dank im Voraus!
LG Hasenfuß

Re: Anbot mit mündlicher Annahme=Vertrag?

Verfasst: 08.02.2021, 12:30
von alles2
Das 17. ABGB-Hauptstück mit dem Titel "Von Verträgen und Rechtsgeschäften überhaupt" beschreibt alles rund um Verträge. Demnach sind laut § 883 ABGB schriftliche und mündliche Verträge gleichgestellt. Kommt es zu Unstimmigkeiten (bis vor Gericht), wäre man aufgrund der Beweiskraft mit der schriftlichen Form besser bedient.

Re: Anbot mit mündlicher Annahme=Vertrag?

Verfasst: 08.02.2021, 12:35
von MG
Wenn besondere Formvorschriften weder durch das Gesetz noch zB durch besondere (private) Regelungen (zB AGBs) vereinbart wurden, dann sind auch mündlich abgeschlossene Verträge rechtswirksam.

Dies gilt dann auch für die Kombination des schriftlichen Angebotes samt der mündlichen Annahme.

Vertragsinhalt ist mit der Annahme der Inhalt des (in Ihrem Falle schriftlichen) Angebotes samt den damit auch vereinbarten AGBs.

Auch wenn eine mündliche Annahme oftmals schwer beweisbar ist, kann man sich im ggst Fall darauf berufen, dass der Vertragspartner mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, also wohl selbst vom Vorliegen eines Vertrag ausgegangen ist.

Der Vertragspartner ist daher an den gültigen Vertrag gebunden und kann bei Mängeln seiner Leistung dafür in Anspruch genommen werden.

Re: Anbot mit mündlicher Annahme=Vertrag?

Verfasst: 08.02.2021, 13:11
von Hasenfuß
Vielen Dank für die Informationen!
MfG Hasenfuß