Fahrnisexekution -- Wohngemeinschaft

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frzhuber
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Fahrnisexekution -- Wohngemeinschaft

Beitrag von frzhuber » 07.02.2021, 13:08

Guten Tag,

ich habe eine Frage zu folgendem SV:

Ich lebe in einer WG als Untermieter (eigenes Zimmer). Gegen den Hauptmieter gibt es einen wirksamen Titel auf Fahrnisexekution.

Kann ich dem Exekutor den Zutritt zu meinem Zimmer, dessen ausschließliches Benutzungsrecht ich ja durch Untermietvertrag vereinbart habe, verweigern?

Wie gehe ich am besten vor?

Ich habe keine Lust diskutieren zu müssen, dass meine Vermögensgegenstände wirklich mir gehören, noch habe ich Lust darauf einen fremden in mein Zimmer zu lassen.

Ich habe dazu leider keine Normen bzw. nichts in der Judikatur gefunden.

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Vielen Dank und bleibt gesund!



alles2
Beiträge: 4059
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Fahrnisexekution -- Wohngemeinschaft

Beitrag von alles2 » 07.02.2021, 16:27

Wie Du berechtigterweise annimmst, darf das Vollstreckungsorgan entsprechend § 26 EO (Exekutionsordnung) auch verschlossene Zimmer öffnen. Er darf und muss nicht vor Ort klären, wem was gehört. Nach § 253 EO nimmt er alles, auch jene von den Mitbewohnern, in das Pfändungsprotokoll auf und gibt es an das Gericht weiter, den auch der Gläubiger erhält. Schließlich könnte sämtliches Inventar und Mobiliar im Zimmer vom Schuldner sein. Der Gerichtsvollzieher muss davon ausgehen, dass sich sämtliche bewegliche Sachen im Eigentumsverhältnis Deines Freundes befinden. Entsprechend Absatz 3 des zuletzt genannten Gesetzes könntest Du gegenüber dem Gläubiger oder seinem Vertreter den Eigentumsnachweis erbringen, weshalb die jeweiligen Gegenstände von der Liste genommen werden könnten. Kommt man dem nicht nach, könnte man dagegen nach § 37 Abs.1 EO die Entscheidung über eine Exszindierungsklage dem Richter überlassen.

Folglich kann es was anderes sein, wenn Dein Freund nur Afterbestandsnehmer wäre und Du der Hauptmieter wärst. Erfahrungsgemäß verzieht sich der Exekutor dann gleich mal wieder, da ja die Einrichtung grundsätzlich dem Bestandsnehmer gehört (außer es kann aus irgendwelchen Gründen wie z.B. auskunftsfreudigen Nachbarn das Gegenteil bewiesen werden). Je nach Kuckuck und Richter kann es aber auch bei gescheiterter Glaubhaftmachung anders ausgehen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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