Rechtslage bei "Hobby"(?) meiner besten Freundin

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Paulaaa
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Rechtslage bei "Hobby"(?) meiner besten Freundin

Beitrag von Paulaaa » 07.02.2021, 05:04

Hi :) ,
meine beste Freundin geht sein ein paar Monaten einem relativ speziellen "Hobby" oder keine Ahnung wie ich es nennen soll nach. Sie hat auf diversen Seiten ein Online Profil erstellt, mit einem Profilbild wo sie nicht eindeutig zu erkennen ist, aber man eben schon sieht dass sie ne Frau ist, weil sie meint das ihr Privatsphäre/ Anonymität wichtig ist. Dort schreibt und flirtet sie immer wieder mit Männern, meisten schreiben sie diese auch von selbst an und lässt durchblicken dass sie gerne Geschenke bekommt etc. Sie verlangt nie direkt etwas also sagt nie dass sie ihr was schenken müssen/ sollen, sondern wendet eben ihre Aufmerksamkeit eher denjenigen zu die das tun/ tun würden und lässt dies auch durchblicken. Da sie aber keine Adresse oder sonstiges herausgeben will, hat sie in ihrem Profil stehen dass sie auch ein Fan von Kryptowährungen ist und ihre Bitcoinadresse und ich glaub noch ein zwei andere solche angegeben. Da kann man so viel ich weiss relativ anonym was hinschicken in dieser art Währung, hat sie mir zumindest so erklärt. Manchmal erwähnt sie auch die Adresse oder ihre Begeisterung für die Krypto Sache im Chat. Sie sagt auch bzw lässt durchblicken, dass sie es mag wenn Männer etwas für sie tun und sie u.a. daran sieht dass sie wirklich interessiert sind etc.

Ich finde das ganze ehrlich gesagt nicht gut und weiss auch nicht ob das rechtlich so in Ordnung ist. Ich habe schon versucht sie davon abzubringen aber sie will es weiter so machen und argumentiert, dass man dann sämtliche sugar daddy girls genauso rechtlich belangen müsste, weil einige davon wie sie sagt, ja auch direkt etwas fordern und verlangen, was sie eben nicht "direkt" tut. Weiters meint sie dass sie ja auch niemanden belügt und eine Hochzeit etc verspricht sondern ein eventuelles Treffen wenn das mit der Pandemie besser ist nicht ausschließt aber eben auch nicht fix zusagt.

Mir sind dann ehrlich gesagt die Argumente ausgegangen und ich will mich auch nicht zu sehr in ihr Leben einmischen, aber ich möchte nicht, dass sie da irgend einen zB. rechtlichen Nachteil haben kann, auch wenn ich die Sache generell nicht gut finde. Ich hoffe ihr verurteilt sie jetzt nicht zu sehr, weil sie auch in vielen Dingen ein wirklich lieber Mensch ist, aber eben in manchen Sachen, sagen wir mal sehr unreif etc.
Bin schon gespannt wir ihr das generell und vor allem rechtlich seht.
Grüßchen Paula



nh2910
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Re: Rechtslage bei "Hobby"(?) meiner besten Freundin

Beitrag von nh2910 » 07.02.2021, 11:47

Hi,

also ich bin kein fertiger Jurist, sondern noch mitten im Studium - somit probier ich mal mein bestes Urteil abzugeben :D

So wie du das Ganze schilderst geben die Männer deiner Freundin freiwillig die Bitcoins etc.
Das ist so grundsätzlich kein Problem, ist ja jedem selbst überlassen, was er mit seinem Geld macht.

Verspricht sie allerdings im Gegenzug für die Geschenke gewisse Leistungen, welche sie nicht erbringt oder erbringen kann, wird das Ganze schon problematischer. Eben wie du beschrieben hast solche Aussagen in Richtung Heirat und dergleichen. Da wiederum könnte es dann relativ schnell in Richtung Betrug gehen.

Also solange die Männer aus reiner Hingabe ohne Versprechungen Geschenke machen ist rechtlich alles in Ordnung. Moralisch lass ich an dieser Stelle offen ;)

alles2
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Re: Rechtslage bei "Hobby"(?) meiner besten Freundin

Beitrag von alles2 » 07.02.2021, 12:29

Es stellen sich die Fragen, um was es sich für Plattformen handelt, mit welche Absicht man agiert und bekommt man das, was kommuniziert wird.
Ist es ein Dating-Portal und missbraucht man das virtuelle Vertrauen des Gegenübers, um ihnen in voller Bereicherungsabsicht beispielsweise die große Liebe vorzugaukeln, könnte man über den bereits erwähnten, strafrechtlich relevanten Betrug nachdenken. Damit spiele ich auf Dating-/Romance- oder Love-Scamming an.
Wenn es darum geht, jemand wie eine Weihnachtsgans auszunehmen, können auch die Vertreterinnen des weiblichen Geschlechts recht kreativ sein. Da wird über das Profil oder im Chat ein Link einer Amazon-Wunschliste verteilt, die an eine Paketbox/Packstation versendet werden können. Kommt dem jemand als Ausdruck einer freiwilligen "Spende" nach, ohne eine Gegenleistung zu erwarten, oder meint die Beschenkte einfach nur, dass sie sich darüber freuen würde und dann ihre Aufmerksamkeit zwecks schriftlichen Austausch gewiss wäre, würde dem wohl nichts entgegenstehen. Außer vielleicht, es artet dermaßen in Richtung Professionalität aus oder man bestreitet damit seinen Lebensunterhalt, so könnte es das Finanzamt oder gar die SVS auf den Plan rufen.
Daher wäre es nicht bedenklich, wenn man sich auf einschlägigen sozialen Medien aufhält, bei denen jeder weiß, worum es geht, und wenn man keine böse Absichten verfolgt.

Aber um es genauer beurteilen zu können, müsste man den genauen Ablauf erfahren, wie sie zu ihren Gaben kommt, und um was es ihr wirklich geht. Auch davon braucht man sich nicht davon blenden lassen, dass es sich bei jedem Sugar-Baby-Profil auch um ein solches handelt. Gerne stecken dahinter professionell strukturierte oder (vom Ausland aus) agierende Banden, die sich gestohlener Fotos und verheißungsvoller Versprechen bedienen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Paulaaa
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Re: Rechtslage bei "Hobby"(?) meiner besten Freundin

Beitrag von Paulaaa » 07.02.2021, 20:06

Liebe Dank für eure Antworten!
Also sie gaukelt niemandem die Große Liebe vor etc. flirtet aber eben und schließt ein eventuelles Treffen nicht aus, auch wenn sie das noch nicht ganz fix weiß. Ich denke ihr macht es schon auch Spaß aber sie freut sich halt auch wenn so bisschen Geld reinkommt. Ich finde den Ausdruck Sugar Baby Profil für das was die da mehr oder weniger tut relativ passend, aber sie macht das eben nur alleine und nicht in irgend einer Agentur usw. Die Bitcoins bekommt sie glaub ich auf irgend ein relativ anonymes Wallet oder wie das heißt, das ist alles online also mit Amazon oder Pickup Shops macht sie da nichts. Ich weiß auch nicht wie viel sie da wirklich bekommt und ob sich so etwas überhaupt lohnt, mir war nur in erster Linie wichtig dass sie sich mit diesem komischen Dings nicht irgendwelche Probleme einhandelt... :)

alles2
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Re: Rechtslage bei "Hobby"(?) meiner besten Freundin

Beitrag von alles2 » 07.02.2021, 20:34

Wenn ein in Aussicht gestelltes Treffen mit einer Bedingung wie BTC's oder ähnliches geknüpft ist, aber man schon insgeheim vorher ein Date ausgeschlossen hat, könnte es den Straftatbestand erfüllen. Die Definition eines Sugar-Babys oder Sugar-Mommys (keine Ahnung wie alt sie ist und ob sie es vorwiegend auf ältere Herrschaften abgesehen hat) sieht eine sexuelle Beziehung vor, wofür man auch entsprechend "entschädigt" wird. Macht man jemanden was vor, um ihm irgendwelche Währungen aus der Tasche zu entlocken und ohne eine Gegenleistung zu erbringen, wäre das ziemlich unanständig. Sehnt sich hingegen jemand nur nach einem rein virtuellen Ansprechpartner, Lebensberater, Seelentröster, "or whatever" und lässt dieser dafür einen kleinen Obolus springen, hat das nichts mehr mit einem "Sugar"-irgendwas zu tun. Einige Personen können sehr unberechenbar sein, wenn sie das Gefühl haben, gefrotzelt worden zu sein. Ob das die "poar Netsch" wert wäre...
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Paulaaa
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Re: Rechtslage bei "Hobby"(?) meiner besten Freundin

Beitrag von Paulaaa » 09.02.2021, 18:55

Also so einen direkten "Tauschhandel" macht sie da nie, wie "sende mir BTC damit wir uns treffen können". Sie ist generell unschlüssig ob sie sich mal treffen würde aber schließt es auch nicht vollkommen aus. Sie möchte bzw. macht auch niemandem etwas vor, also verspricht keine große Liebe oder Heirat etc. aber flirtet eben und spielt ihre Karten dahingehend sozusagen "geschickt" aus. Ich habe den Begriff Sugar etc. passend gefunden weil sie das ja eben so macht, dass sie Geschenke in dem fall Kryptowährungen bekommt, wie oben schon beschrieben. Es gibt aber keine sexuellen Tauschhandel und sie sagt auch nie dass man ihr was schicken muss, sondern eben u.a. dass sie es mag wenn Männer was für sie tun und sie das Interesse noch mehr sieht und dann ihre Aufmerksamkeit oder Selektion mehr auf diese Männer richtet. Ich glaube sie hat auch ab und zu explizite Bilder verschickt, aber von irgend einer Frau die sie im Internet gefunden hat (ohne Kopf/Gesicht, nur der Körper), weil ihr das ein bisschen zu persönlich war. Sie ist aber generell auch für diese Menschen da und manchmal trifft es das Wort Seelentröster vielleicht sogar ein bisschen. Ich glaube eben auch dass es rechtlich nicht bedenklich ist so wie sie es macht, aber mache mir trotzdem irgendwie ein bisschen Sorgen.

Kann sie prinzipiell da von jemandem angeklagt werden mit Aussicht auf Erfolg der Anklage?
Sie hat einen erfunden Namen angegeben wegen Privatsphäre usw. aber das machen ja viele so d.h. bis auf die IP Adresse würde eigentlich wenig auf sie hinweisen. Unter welchen Umständen muss eigentlich die IP beim Anbieter oder so herausgegeben werden an die Polizei? Würde das hier überhaupt darunter fallen?

Ich glaube ich mache mir einfach generell zu viel Sorgen aber bin nun mal leider so ein Mensch :| auf jeden fall lieben Dank das mir überhaupt geantwortet wird :)

alles2
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Re: Rechtslage bei "Hobby"(?) meiner besten Freundin

Beitrag von alles2 » 10.02.2021, 03:28

Für mich klingt das alles nicht wirklich ehrlich. Aber wertfrei beurteilen kann ich es auch nicht, weil ich dazu mitunter die Webseite kennen müsste. Angenommen (und so klingt es für mich) der guten Dame geht es nur darum, ihr Taschengeld aufzubessern, ohne wirklich eine entsprechende Leistung erbringen zu wollen. Nun meldet sie sich auf eine Casual-Dating-Seite an, auf der es den registrierten Personen um unverbindliche Treffen geht. Sie hingegen erhofft sich, dass man gerade dort spendierfreudige Mitglieder antrifft, denen man den Mund wässrig machen kann, um ihnen auf niederschwellige Art und Weise Bezahlmittel zu entlocken. Das kann eine gewisse Zeit gut gehen. Aber wehe dem, der an den Falschen gerät und die Masche durchschaut. Nicht alle würden sich, wenn es um größere Beträge geht, an die Behörden wenden. Es soll welche geben, für denen der Begriff Selbstjustiz kein Fremdwort ist.

Was anderes wäre es freilich wäre es, wenn es sich um einschlägige Portale handelt, die für den Erwerb von pikanten Fotos ausgerichtet ist. Naja, wenn man dann Fotos vom nächstbesten Suchmaschinen-Fund weitergibt, während der Empfänger in freudiger Erwartung ist, dass er jene von seinem Chat-Partner erhält, dann brauchen wir auch da nicht mehr weiter diskutieren. Für frivole Bilder anderer braucht eigentlich niemand eine neue Online-Bekanntschaft.

Wie (hier oder woanders) gesagt, eine Anzeige erstatten kann jeder. Ob es durchgeht, ist eine andere Frage. Wenn der Ermittlungserfolg bei einer entsprechenden Qualifikation des Tatbestandes nur über die IP-Adresse führen würde, kann immer eine Anfrage an den Portal-Betreiber erfolgen. Die einen wirken mit den Behörden zusammen, den anderen kümmert es einen Dreck.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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