Wohnungsänderung der Großmutter (Abschluss eines Heimvertrages) als gesetzlicher Erwachsenenvertreter
Verfasst: 02.02.2021, 23:24
Hallo liebe Leute,
ein langjähriger Freund von mir hat mich vor kurzem zu folgendem Problem um Rat gefragt:
Zuerst die gewissermaßen Vorgeschichte
Er lebt gemeinsam mit seiner Mutter und Großmutter im selben Haushalt, die Wohnung ist eine Gemeindewohnung, welche auf den Namen der Großmutter läuft, er und seine Mutter leben aber schon sehr lange dort mit ihr zusammen (Hauptwohnsitz), da seine Oma schon seit längerer Zeit nicht mehr alleine wohnen könnte. Sie hat eine Demenzerkrankung sowie andere altersspezifische Gebrechen (Pflegestufe 4 ist vorhanden). Er und seine Mutter pflegen sie also praktisch rund um die Uhr seit geraumer Zeit.
Jedoch wurde es in den letzten Jahren zusehends schlimmer, wo ich mich oft gewundert habe wie er und seine Mutter das aushalten. Obwohl "nur" Pflegestufe 4 genehmigt wurde, benötigt seine Oma pratisch rund um die Uhr betreuung vor allem auch in den Nachtstunden. Sie tyrannisiert fast ständig alle Beteiligten, weckt sie mehrmals Nachts auf, wirft oft verschiedenste Sachen auf den Boden worüber sie stolpert (sie räumen ihr auch sehr oft hinterher um das zu vermeiden), gefährdet sich dadurch natürlich selbst, öffnet das Fenster sperrangelweit bei Minusgraden und lehnt sich mit nacktem Oberkörper etwas hinaus (wurde dadurch auch schon immer wieder Krank) und vieles mehr, eben leider alles einhergehend mit Ihrer Demenzerkrankung.
Es kam auch bereits zu einem Gewaltdelikt ihrerseits. Ohne ersichtlichen Grund warf sie seiner Mutter eine Bergkristallvase an den Kopf, welche dann mit der Rettung ins Krankenhaus musste. Polizei war auch da, es wurde alles dokumentiert und seine Oma kam daraufhin 2-3 Wochen in die Psychiatrie. Seine Mutter hat durch diese ganzen Belastungen schon einiges abgenommen (wiegt nur mehr ca. 44kg) und kann mittlerweile einfach nicht mehr. Auch ihm ist es mit der Zeit echt zu viel geworden und sie wollen die Oma deshalb in ein Pflegeheim oder eben ein Altersheim mit Demenzstation geben wo sie auch gut betreut werden kann. Sie haben daraufhin den Fond soziales Wien kontaktiert und eine Sofortaufnahme beantragt.
Die Mitarbeiterin des FSW sagte bei ihrem Besuch jedoch, dass wenn sie den Rettungswagen anfordert und seine Oma dann aber "Nein" sagt, sie nicht wirklich etwas machen können und sie dann sogar die Kosten des Rettungswagens zahlen müssten. Angeblich sogar wenn er als Gesetzlicher Erwachsenenvertreter agiert.
Er hat mittlerweile die volle gesetzliche Erwachsenenvertretung für den Abschluss von Heimverträgen etc. welche er für den FSW brauchen würde.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es da keine Möglichkeit geben soll. Wenn sie laut Erwachsenenvertretung klar als nicht entscheidungsfähig befunden wurde in diesen Belangen, sie eine mittelschwere Vaskuläre Demenz hat, alle bisheringen Vorfälle auch dazu, dann kann sie doch nicht auf einmal in diesem Punkt "entscheidungsfähig" sein.
Dadurch dass eine Eigengefährdung und vermutlich ebenso eine Fremdgefährdung (Kochherd auf drehen, vergessen etc.) gegeben ist, müsste sie meines Wissens definitv mit der Sofortaufnahme in eine betreffende Einrichtung überstellt werden.
Als letzten Ausweg würde mir rechtlich nur noch einfallen, dass er und seine Mutter sagen könnten, dass sie 3 Tage die Wohung verlassen weil sie es nicht mehr können, dann wären die betreffenden gefährdungen umso gravierender und seine Oma müsste, sobald die beiden die Türschwelle überschreiten im Prinzip ganz klar abgeholt werden.
Ich bin mir aber sicher, dass er seine Oma auf keinen Fall gefährden will, jedoch einfach eine klare rechtliche Handhabe braucht um in diesem schwierigen Fall richtig zu agieren.
Wie sieht diesbezüglich die Rechtslage aus euer sicht aus?
Vielen Dank schon mal im voraus für das lesen des leider ein bisschen länger gewordenen Beitrages, ich hoffe es findet sich jemand der mir antworten kann.
LG RWS
ein langjähriger Freund von mir hat mich vor kurzem zu folgendem Problem um Rat gefragt:
Zuerst die gewissermaßen Vorgeschichte
Er lebt gemeinsam mit seiner Mutter und Großmutter im selben Haushalt, die Wohnung ist eine Gemeindewohnung, welche auf den Namen der Großmutter läuft, er und seine Mutter leben aber schon sehr lange dort mit ihr zusammen (Hauptwohnsitz), da seine Oma schon seit längerer Zeit nicht mehr alleine wohnen könnte. Sie hat eine Demenzerkrankung sowie andere altersspezifische Gebrechen (Pflegestufe 4 ist vorhanden). Er und seine Mutter pflegen sie also praktisch rund um die Uhr seit geraumer Zeit.
Jedoch wurde es in den letzten Jahren zusehends schlimmer, wo ich mich oft gewundert habe wie er und seine Mutter das aushalten. Obwohl "nur" Pflegestufe 4 genehmigt wurde, benötigt seine Oma pratisch rund um die Uhr betreuung vor allem auch in den Nachtstunden. Sie tyrannisiert fast ständig alle Beteiligten, weckt sie mehrmals Nachts auf, wirft oft verschiedenste Sachen auf den Boden worüber sie stolpert (sie räumen ihr auch sehr oft hinterher um das zu vermeiden), gefährdet sich dadurch natürlich selbst, öffnet das Fenster sperrangelweit bei Minusgraden und lehnt sich mit nacktem Oberkörper etwas hinaus (wurde dadurch auch schon immer wieder Krank) und vieles mehr, eben leider alles einhergehend mit Ihrer Demenzerkrankung.
Es kam auch bereits zu einem Gewaltdelikt ihrerseits. Ohne ersichtlichen Grund warf sie seiner Mutter eine Bergkristallvase an den Kopf, welche dann mit der Rettung ins Krankenhaus musste. Polizei war auch da, es wurde alles dokumentiert und seine Oma kam daraufhin 2-3 Wochen in die Psychiatrie. Seine Mutter hat durch diese ganzen Belastungen schon einiges abgenommen (wiegt nur mehr ca. 44kg) und kann mittlerweile einfach nicht mehr. Auch ihm ist es mit der Zeit echt zu viel geworden und sie wollen die Oma deshalb in ein Pflegeheim oder eben ein Altersheim mit Demenzstation geben wo sie auch gut betreut werden kann. Sie haben daraufhin den Fond soziales Wien kontaktiert und eine Sofortaufnahme beantragt.
Die Mitarbeiterin des FSW sagte bei ihrem Besuch jedoch, dass wenn sie den Rettungswagen anfordert und seine Oma dann aber "Nein" sagt, sie nicht wirklich etwas machen können und sie dann sogar die Kosten des Rettungswagens zahlen müssten. Angeblich sogar wenn er als Gesetzlicher Erwachsenenvertreter agiert.
Er hat mittlerweile die volle gesetzliche Erwachsenenvertretung für den Abschluss von Heimverträgen etc. welche er für den FSW brauchen würde.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es da keine Möglichkeit geben soll. Wenn sie laut Erwachsenenvertretung klar als nicht entscheidungsfähig befunden wurde in diesen Belangen, sie eine mittelschwere Vaskuläre Demenz hat, alle bisheringen Vorfälle auch dazu, dann kann sie doch nicht auf einmal in diesem Punkt "entscheidungsfähig" sein.
Dadurch dass eine Eigengefährdung und vermutlich ebenso eine Fremdgefährdung (Kochherd auf drehen, vergessen etc.) gegeben ist, müsste sie meines Wissens definitv mit der Sofortaufnahme in eine betreffende Einrichtung überstellt werden.
Als letzten Ausweg würde mir rechtlich nur noch einfallen, dass er und seine Mutter sagen könnten, dass sie 3 Tage die Wohung verlassen weil sie es nicht mehr können, dann wären die betreffenden gefährdungen umso gravierender und seine Oma müsste, sobald die beiden die Türschwelle überschreiten im Prinzip ganz klar abgeholt werden.
Ich bin mir aber sicher, dass er seine Oma auf keinen Fall gefährden will, jedoch einfach eine klare rechtliche Handhabe braucht um in diesem schwierigen Fall richtig zu agieren.
Wie sieht diesbezüglich die Rechtslage aus euer sicht aus?
Vielen Dank schon mal im voraus für das lesen des leider ein bisschen länger gewordenen Beitrages, ich hoffe es findet sich jemand der mir antworten kann.
LG RWS