Ideeller Anteil an Haus und lauter Ärger
Verfasst: 01.02.2021, 20:23
Hallo liebes Forum!
Ich hoffe, ihr könnt mir bei folgender Frage weiterhelfen:
Mir wurde aus einer Erbstreitigkeit heraus ein sechstel (ideeller Anteil) eines Hauses zum Kauf angeboten. Da der Preis sehr gut ist und ich das Geld übrig habe, möchte ich auch darauf eingehen. Mich interessieren allerdings die weiteren finanziellen Risiken, die ich dabei eingehe.
Die anderen Anteile des Hauses hat ein anderer Käufer durch eine persönliche Beziehung zum Makler erwerben können, mein höheres Angebote wurde dabei unter den Tisch fallen gelassen!
Der andere Käufer will das Gebäude sanieren und vermieten. Er möchte mir seine Anteile derzeit nicht überlassen.
Ich habe jedoch die Hoffnung durch Hartnäckigkeit irgendwann doch die anderen Anteile erwerben zu können und das Haus komplett zu besitzen.
Hätte ich mit dem Besitz eines Sechstels die Möglichkeit, eine Sanierung oder Umbauten zu unterbinden, quasi ein Vetorecht welches alle Entscheidungen betrifft?
- Kann mich der andere Käufer zur Beteiligung an Investitionen außer zu unbedingt notwendigen Reparaturen (undichtes Dach, Fenster kaputt, Wasserschaden, etc.) zwingen?
- Kann er, nur um mich zu ärgern, wöchentlich einen Handwerkertrupp irgend etwas lapidares reparieren lassen?
- Kann der andere Käufer die Bildung eines Reparaturfonds verlangen? Kann er einen Verwalter bestellen?
- Kann er das Gebäude oder Teile davon vermieten?
Dass anteilsmäßig Steuern, Versicherung, Betriebskosten gezahlt werden müssen, ist mir bewusst.
Da der Anteil ein ideeller wäre, gehe ich davon aus, dass ich Haus und Garten uneingeschränkt nutzen und auch zum Beispiel meinen Wohnsitz dort anmelden könnte.
Sollten der andere Käufer und ich uns auch in Zukunft nicht einig werden, wäre die Kostenverteilung bei einem möglichem Parifizierungsverfahren oder einer Teilungsversteigerung entsprechend unserer Anteile, also ein sechstel und fünf sechstel?
Danke vielmals!
VG, Stefan
Ich hoffe, ihr könnt mir bei folgender Frage weiterhelfen:
Mir wurde aus einer Erbstreitigkeit heraus ein sechstel (ideeller Anteil) eines Hauses zum Kauf angeboten. Da der Preis sehr gut ist und ich das Geld übrig habe, möchte ich auch darauf eingehen. Mich interessieren allerdings die weiteren finanziellen Risiken, die ich dabei eingehe.
Die anderen Anteile des Hauses hat ein anderer Käufer durch eine persönliche Beziehung zum Makler erwerben können, mein höheres Angebote wurde dabei unter den Tisch fallen gelassen!
Der andere Käufer will das Gebäude sanieren und vermieten. Er möchte mir seine Anteile derzeit nicht überlassen.
Ich habe jedoch die Hoffnung durch Hartnäckigkeit irgendwann doch die anderen Anteile erwerben zu können und das Haus komplett zu besitzen.
Hätte ich mit dem Besitz eines Sechstels die Möglichkeit, eine Sanierung oder Umbauten zu unterbinden, quasi ein Vetorecht welches alle Entscheidungen betrifft?
- Kann mich der andere Käufer zur Beteiligung an Investitionen außer zu unbedingt notwendigen Reparaturen (undichtes Dach, Fenster kaputt, Wasserschaden, etc.) zwingen?
- Kann er, nur um mich zu ärgern, wöchentlich einen Handwerkertrupp irgend etwas lapidares reparieren lassen?
- Kann der andere Käufer die Bildung eines Reparaturfonds verlangen? Kann er einen Verwalter bestellen?
- Kann er das Gebäude oder Teile davon vermieten?
Dass anteilsmäßig Steuern, Versicherung, Betriebskosten gezahlt werden müssen, ist mir bewusst.
Da der Anteil ein ideeller wäre, gehe ich davon aus, dass ich Haus und Garten uneingeschränkt nutzen und auch zum Beispiel meinen Wohnsitz dort anmelden könnte.
Sollten der andere Käufer und ich uns auch in Zukunft nicht einig werden, wäre die Kostenverteilung bei einem möglichem Parifizierungsverfahren oder einer Teilungsversteigerung entsprechend unserer Anteile, also ein sechstel und fünf sechstel?
Danke vielmals!
VG, Stefan