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Müllentsorgung Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz

Verfasst: 31.01.2021, 17:04
von Ambra7
Grüß Gott,
wir haben folgendes Dilemma:
Wir haben in NÖ einen Hauptwohnsitz mit einer Restmülltonne und einen Nebenwohnsitz mit Müllcontainern - ebenfalls in NÖ. Wenn unsere Mülltonne bereits zu voll ist und wir (regelmäßig) zu unserem Nebenwohnsitz fahren nehmen wir auch volle Restmüllsäcke mit und entsorgen diese in dem Restmüllcontainer (mehrere Reihenhäuser haben auf diesen Zugriff). Wir zahlen für beide Wohnsitze die kompletten Gebühren, Betriebskosten etc. Ein Nachbar meinte nun, dass dies nicht rechtens ist, da dieser Müll nicht in diesem Haushalt produziert wurde.
Dürfen wir Müll vom Hauptwohnsitz im Nebenwohnsitz (und umgekehrt) entsorgen? Ich habe leider keine Gesetze oder Paragraphen bezüglich gefunden.
Vielen Dank für die Hilfe vorab.
LG Daniela

Re: Müllentsorgung Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz

Verfasst: 31.01.2021, 22:39
von alles2
Aus dem NÖ.Abfallwirtschaftsgesetz (NÖ AWG) kann ich dahingehend nichts ableiten. Auch ist mir keine Abfallwirtschaftsverordnung (AWVO) und Abfallgebührenordnung der Gemeinde oder eine Hausordnung bekannt, die diesbezüglich etwas bestimmt. Du könntest das aber mit Deiner Gemeinde oder dem Amt der NÖ. Landesregierung klären.

Es könnte das persönliche Rechtsempfinden des Nachbarn sein, der da aus ihm spricht. Und seine Sichtweise ist irgendwo verständlich. Aber man kann es - so wie ich - auch anders sehen.
Ob Ihr Euch nun dauerhaft am Hauptwohnsitz aufhält oder nur am Zweitwohnsitz verweilt, wo sonst auch der Müll vom Hauptwohnsitz landen würde, ändert für normal nichts am Müllaufkommen.
Wenn aber am Hauptwohnsitz extra das kleinste Restmüllgefäß bestellt und die Intervalle der Leerung reduziert werden würde, weil man eh eine alternative Entsorgungsmöglichkeit hätte, würde ich das für moralisch bedenklich halten.

Es wäre halt blöd, wenn sich das herumsprechen würde. Gerne wird dann mal was dazugedichtet, wie z.B. dass Ihr bei Denen Müll aus anderen Haushalten entsorgt. Wenn sich dann noch herausstellt, dass die Müllgebühren steigen, könnten die Ersten die Meinung vertreten, dass Ihr dazu beigesteuert habt. Dann wäre es bis zur Meldung bei der Genossenschaft oder dem Wohnanlagenbetreiber nicht mehr weit her sein. Der Verdacht auf Besitzstörung könnte entstehen, Schadensersatzansprüche würden angemeldet und Ihr könntet in der Rechtfertigungsecke gedrängt werden.

Wäre ich an Eurer Stelle, würde ich hinkünftig eher unauffällig die Container aufsuchen, wenn Ihr vom Hauptwohnsitz zurückkommt. Gibt es nach Abklärung mit den beiden anfangs genannten Behörden keine Bedenken, könnte man so vorgehen wie gehabt. Sollte man wieder angesprochen werden, könnte man entgegnen, dass dem rechtlich nichts widersprechen würde.

Re: Müllentsorgung Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz

Verfasst: 31.01.2021, 23:00
von Ambra7
Vielen Dank für die rasche Hilfe. Ich möchte auf jeden Fall keinen Streit wegen ein paar Müllsäcken verursachen, aber werde mit beiden Gemeinden Kontakt aufnehmen um eine nachbarschaftliche Abklärung zu schaffen.
Danke nochmals.
LG