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Sind Preislisten verbindlich?

Verfasst: 21.09.2002, 18:04
von JUSLINE
Als Basis für unsere Kalkulation nehmen wir die gültige Grosshandelspreisliste unseres Lieferanten als verbindlich an, zumal noch keine neue Preisliste zugesandt wurde. Nun haben wir eine grössere Menge eines Artikels im Internet verkauft. Wir haben die Waren bei unserem Lieferanten bestellt und dieser hat auch geliefert, nur zu einem wesentlich höheren Preis als in der Preisliste angegeben.

Welchen Preis müssen wir nun bezahlen, den in der Preisliste oder den erhöhten Preis auf der Rechnung?

Hans Scheier



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