Guten Tag,
Ich hoffe Sie haben Antworten auf folgende Fragen.
Eine Person A hat den Hauptwohnsitz in einer Mietwohnung in Kärnten. Person A kauft eine Eigentumswohnung in Kärnten und überlässt diese Wohnung zur kostenlosen Nutzung einem Angehörigen B. Dieser Angehörige B ist selbst Eigentümer einer Wohnung in Wien, welche derzeit vermietet wird.
Entsteht in diesem Fall eine Abgabe von Zweitwohnsitzen?
Danke vorab für Ihre Antworten.
Beste Grüße
Zweitwohnsitzabgabegesetz
Re: Zweitwohnsitzabgabegesetz
Eigentlich ist im Kärntner Zweitwohnsitzabgabegesetz (K-ZWAG) alles recht gut beschrieben:
https://www.jusline.at/gesetz/k-zwag/gesamt
Nachdem ich aus Deiner Beschreibung keine Ausnahmekriterien nach § 3 entnehmen kann, sollte die Abgabe nach § 2 berechtigt sein.
https://www.jusline.at/gesetz/k-zwag/gesamt
Nachdem ich aus Deiner Beschreibung keine Ausnahmekriterien nach § 3 entnehmen kann, sollte die Abgabe nach § 2 berechtigt sein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Zweitwohnsitzabgabegesetz
Wenn der Angehörige B - oder eine sonstige Person keinen H a u p t w o h n s i t z in der Eigentumswohnung in Kärnten hat, dann ist eine Zweitwohnsitzabgabe für die Eigentumswohnung zu entrichten. Weiters muss in solch einen Fall in Kärnten auch eine pauschalierte Ortstaxe und eine pauschalierte Nächtigungstaxe entrichtet werden. Grundsätzlich vermeidet man eine Besteuerung einer Eigentumswohnung nur mit einem Hauptwohnsitz oder mit einer gewerblichen Vermietung (Gewerbeschein) . Wobei in Kärnten 3 Steuern bzw. Abgaben zu entrichten sind (Zweitwohnsitzabgabe, Pauschalierte Ortstaxe und Pauschalierte Nächtigungstaxe).
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