Schwerer Betrug mit einhergehender Sachbeschädigung
Verfasst: 22.01.2021, 23:44
Guten Tag,
ich benötige zu folgender Situation eine Einschätzung zur Ergreifung von rechtlichen Maßnahmen:
Herr X kauft bei einem Fahrzeughändler ein Fahrzeug, Kaufvertrag liegt vor. Nach ein paar Monaten stellt sich bei der Fahrzeugbegutachtung für die Ausstellung der Prüfplakette heraus, dass ohne einer größeren-, durchzuführenden Reparatur das Fahrzeug den Richtlinien für die Ausstellung der Prüfplaketten nicht entspricht. Herr X wendet sich an den Verkäufer, -dieser stellt folglich die Plakette ohne die Beseitigung des schweren Mangels aus. Herr X zeigt sich damit einverstanden. Dass ändert natürlich nichts an den Umstand, dass das Fahrzeug nun eine getürkte Plakette hat, jedoch auf Grund des nicht behobenen schweren Mangels alsbald nicht mehr fahrtüchtig ist. Herr X beauftragt eine Fast-Reparaturwerkstätte, - diese teilt ihm nach einen erfolglosen Versuch den Schaden zu beheben jedoch mit, dass dies seitens dieser nicht möglich ist. Herr X entschließt sich, das Fahrzeug zu den ursprünglichen Verkäufer abzuschleppen und beauftragt ihn mit der Reparatur. Dieser sichert ihm diese zu. Herr X versucht sich über mehrere Monate eine Bild über den Fortschritt zu machen, man sichert ihm zu, dass der Schaden behoben werden wird. Beim letztmaligen Versuch stellt er fest, das dem Fahrzeug Scheinwerfer, Teile des Innenraums, der Tacho und etc. entwendet worden ist (dies alles auf den Betriebsgelände des Händlers). Der Händler entschuldigt sich dafür und bietet Herrn X nun eine Summe, die unterhalb des Kaufpreises liegt, als Wiedergutmachung an.
Meine Frage: Welche Rechtsmittel kann man ergreifen um einen dreisten Typen wie diesen das Handwerk zu legen?!
ich benötige zu folgender Situation eine Einschätzung zur Ergreifung von rechtlichen Maßnahmen:
Herr X kauft bei einem Fahrzeughändler ein Fahrzeug, Kaufvertrag liegt vor. Nach ein paar Monaten stellt sich bei der Fahrzeugbegutachtung für die Ausstellung der Prüfplakette heraus, dass ohne einer größeren-, durchzuführenden Reparatur das Fahrzeug den Richtlinien für die Ausstellung der Prüfplaketten nicht entspricht. Herr X wendet sich an den Verkäufer, -dieser stellt folglich die Plakette ohne die Beseitigung des schweren Mangels aus. Herr X zeigt sich damit einverstanden. Dass ändert natürlich nichts an den Umstand, dass das Fahrzeug nun eine getürkte Plakette hat, jedoch auf Grund des nicht behobenen schweren Mangels alsbald nicht mehr fahrtüchtig ist. Herr X beauftragt eine Fast-Reparaturwerkstätte, - diese teilt ihm nach einen erfolglosen Versuch den Schaden zu beheben jedoch mit, dass dies seitens dieser nicht möglich ist. Herr X entschließt sich, das Fahrzeug zu den ursprünglichen Verkäufer abzuschleppen und beauftragt ihn mit der Reparatur. Dieser sichert ihm diese zu. Herr X versucht sich über mehrere Monate eine Bild über den Fortschritt zu machen, man sichert ihm zu, dass der Schaden behoben werden wird. Beim letztmaligen Versuch stellt er fest, das dem Fahrzeug Scheinwerfer, Teile des Innenraums, der Tacho und etc. entwendet worden ist (dies alles auf den Betriebsgelände des Händlers). Der Händler entschuldigt sich dafür und bietet Herrn X nun eine Summe, die unterhalb des Kaufpreises liegt, als Wiedergutmachung an.
Meine Frage: Welche Rechtsmittel kann man ergreifen um einen dreisten Typen wie diesen das Handwerk zu legen?!