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Üble Nachrede

Verfasst: 20.01.2021, 19:35
von ck13
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage wie folgende Situation rechtlich beurteilbar, bzw. verurteilbar ist.

Person A steht auf einer Organtransplantationsliste an erster Stelle bezüglich einer lebensnotendigen Operation.
Person B steht mit mehren Strafverfahren aufgrund von jahrelanger Gewalt gegenüber Person A in Verbindung und ist momentan für 6 Monate weggewiesen bzw. liegt eine rechtskräftige einstweilige Verfügung vor.

Es kam heute die Information vom Krankenhaus, das Person B schriftlich dem Krankenhaus mitgeteilt hat, dass Person A diverse Auflagen, die für das Bestehen auf der Liste notwendig sind, nicht erfüllt und sofort von der Liste entfernt werden muss. Im schriftlichen Dokument von Person B sind mehrere nachweisbare heftige Falschaussagen, bzw. überprüft das Krankenhaus auch regelmäßig Person A nach Kriterien, die für eine Transplantation notwendig sind.

Dies ist eine von unzähligen rechtsfragwürdigen Handlungen dieser Art von Person B gegenüber A. Allerdings finde ich dies speziell als sehr widerwärtigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Person A, da es hier kurz gesagt tatsächlich, ohne Übertreibung, um das Leben eines Menschen geht.

Daher würde mich hier Folgendes interessieren:
- ist diese Handlung rechtlich verfolgbar (strafrechtlich, zivilrechtlich)?
- wenn ja, fällt es unter üble Nachrede, Verleumdung oder etwas anderes?

ck

Re: Üble Nachrede

Verfasst: 21.01.2021, 00:40
von alles2
Eigentlich hast Du die Situation schon ganz gut erkannt. Um Genaueres sagen zu können, müsste man wirklich wissen, was genau mitgeteilt wurde. Üble Nachrede dürfte tatsächlich vorliegen, denn ging es nicht darum, wertfrei irgendwelche wahrheitsgemäßen Informationen weiterzugeben, sondern mit der Absicht, jemand zu diskreditieren und ihn zu benachteiligen. Verleumdung ist da noch nicht so eindeutig. Dazu müsste der Übeltäter der Betroffenen fälschlicherweise einer unlauteren Handlung bezichtigt haben, die strafrechtlich interessant wäre. Von mir aus, wenn angeblich irgendwelche Unterlagen eingereicht worden wären, um in der "Warteliste" vorgereiht zu werden (durch Betrug).

Aber eigentlich brauchst Du die möglichen Vergehen gar nicht alle kennen. Ich habe es immer so gehandhabt, dies der Staatsanwaltschaft erörtern zu lassen. Je ausführlicher die bei denen eingebrachte Sachverhaltsdarstellung, desto eher können die die relevanten Straftatbestand ableiten. Freilich kann man es auch stattdessen der Polizei vortragen.

Zivilrechtlich macht es Sinn, wenn durch sein Fehlverhalten tatsächlich ein Schaden (welcher Natur auch immer) entstanden ist. Dabei fallen mir als Orientierung spontan § 1328a und § 1330 ABGB ein, wenn es um diverse Ersatzansprüche. Eine Klage könnte auch dahingehend erwirkt werden, als dass sein schädigendes Verhalten einzustellen wäre.