Üble Nachrede
Verfasst: 20.01.2021, 19:35
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage wie folgende Situation rechtlich beurteilbar, bzw. verurteilbar ist.
Person A steht auf einer Organtransplantationsliste an erster Stelle bezüglich einer lebensnotendigen Operation.
Person B steht mit mehren Strafverfahren aufgrund von jahrelanger Gewalt gegenüber Person A in Verbindung und ist momentan für 6 Monate weggewiesen bzw. liegt eine rechtskräftige einstweilige Verfügung vor.
Es kam heute die Information vom Krankenhaus, das Person B schriftlich dem Krankenhaus mitgeteilt hat, dass Person A diverse Auflagen, die für das Bestehen auf der Liste notwendig sind, nicht erfüllt und sofort von der Liste entfernt werden muss. Im schriftlichen Dokument von Person B sind mehrere nachweisbare heftige Falschaussagen, bzw. überprüft das Krankenhaus auch regelmäßig Person A nach Kriterien, die für eine Transplantation notwendig sind.
Dies ist eine von unzähligen rechtsfragwürdigen Handlungen dieser Art von Person B gegenüber A. Allerdings finde ich dies speziell als sehr widerwärtigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Person A, da es hier kurz gesagt tatsächlich, ohne Übertreibung, um das Leben eines Menschen geht.
Daher würde mich hier Folgendes interessieren:
- ist diese Handlung rechtlich verfolgbar (strafrechtlich, zivilrechtlich)?
- wenn ja, fällt es unter üble Nachrede, Verleumdung oder etwas anderes?
ck
ich habe eine Frage wie folgende Situation rechtlich beurteilbar, bzw. verurteilbar ist.
Person A steht auf einer Organtransplantationsliste an erster Stelle bezüglich einer lebensnotendigen Operation.
Person B steht mit mehren Strafverfahren aufgrund von jahrelanger Gewalt gegenüber Person A in Verbindung und ist momentan für 6 Monate weggewiesen bzw. liegt eine rechtskräftige einstweilige Verfügung vor.
Es kam heute die Information vom Krankenhaus, das Person B schriftlich dem Krankenhaus mitgeteilt hat, dass Person A diverse Auflagen, die für das Bestehen auf der Liste notwendig sind, nicht erfüllt und sofort von der Liste entfernt werden muss. Im schriftlichen Dokument von Person B sind mehrere nachweisbare heftige Falschaussagen, bzw. überprüft das Krankenhaus auch regelmäßig Person A nach Kriterien, die für eine Transplantation notwendig sind.
Dies ist eine von unzähligen rechtsfragwürdigen Handlungen dieser Art von Person B gegenüber A. Allerdings finde ich dies speziell als sehr widerwärtigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von Person A, da es hier kurz gesagt tatsächlich, ohne Übertreibung, um das Leben eines Menschen geht.
Daher würde mich hier Folgendes interessieren:
- ist diese Handlung rechtlich verfolgbar (strafrechtlich, zivilrechtlich)?
- wenn ja, fällt es unter üble Nachrede, Verleumdung oder etwas anderes?
ck