Eigentumsrecht

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PlattnerS
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Eigentumsrecht

Beitrag von PlattnerS » 20.01.2021, 11:18

Werte;
Habe im Juli 2020 eine Wohnung in Hall in Tirol gekauft, zudem eine im Haus befindliche Garagenbox, die über einen eigenen Zugang verfügt.
Der Sicherungskasten für meine Beleuchtung und die Steckdosen befindet sich ausgelagert in einem mir nicht zugänglichen Nachbarraum. In diesem Raum befindet sich zudem die BMZ ( Brandmeldezentrale) zu der das Hausmeisterservice den Schlüssel hat als auch die Hausverwaltung. Beide Unternehmen sind nicht Ortsansässig.
Laut Hausverwaltung besteht die Möglichkeit, den Sicherungskasten in meine Garage zu verlegen, die enstehenden Kosten sind jedoch von mir selbst zu tragen.

Ist diese Vorgehensweise rechtens, dass diese Kosten mir entstehen, da der Sicherungskasten eigentlich auch in meinem Eigentum steht ?

Ein eigener Schlüssel für mich wird seitens Hausverwaltung abgelehnt.

Bedanke mich einstweilen und erwarte Rückmeldung;

PlattnerS



alles2
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Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Eigentumsrecht

Beitrag von alles2 » 20.01.2021, 14:26

Leider kann ich Dir auch keine bessere Nachricht übermitteln, als es die Hausverwaltung bereits tat, zumal aus dem WEG (evtl. noch MRG) oder ABGB kein Grundsatz zu entnehmen ist, wonach sinngemäß der Zugang zu den Elementen der Stromversorgung der Wohnung durch einen eigenen Schlüssel zu ermöglichen sei, um selbst unverzüglich auf die Sicherungen zugreifen zu können. Ein jederzeit erreichbarer Hausmeisterservice ersetzt den unmittelbaren Zugang eines Hauptsicherungskastens, der sich zweifellos im Gemeinschaftseigentum befindet. Da muss man das zeitlich verzögerte Erscheinen des Hausmeisters vor Ort in Kauf nehmen und hinnehmen, dessen Kosten von den Betriebskosten erfasst sein sollten.

Die Hausverwaltung hat nicht nur die Stromversorgung zu gewährleisten, sondern auch die mögliche Unterbindung dessen durch andere Parteien (Störer). Er könnte sich sonst einer Eigentumsfreiheitsklage nach § 523 ABGB konfrontiert sehen, wenn er eine Störung Dritter nicht verhindern würde. Etwaige Räume müssen zwar allgemein zugänglich sein, was aber nicht bedeutet, dass jedem Miteigentümer der Liegenschaft ein Schlüssel zusteht.
Sollte es zu regelmäßigen Stromausfällen kommen und die zeitliche Verzögerung der Behebung durch den Hausmeister öfters mal erheblich sein, könnte man den Wechsel der Person anregen. Ist das nicht möglich und wäre für die Hausverwaltung alternativlos, wenn jeder seinen eigenen Sicherungskasten bekommen würde, könnte es schon soweit kommen, dass Euch dieser kostenlos bereitgestellt wird. Ansonsten sehe ich da keine Möglichkeit.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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