Schadenersatz

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Jusler
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Schadenersatz

Beitrag von Jusler » 19.01.2021, 09:07

Herr A hat bei einem Unfall als Fußgänger eine Körperverletzung erlitten. Seine Frau fuhr ihn immer zu den Arzt- und Physioterminen. Herr A möchte nun von der gegnerischen Versicherung jenen Betrag fordern, welchen er zahlen hätte müssen, wenn er ein Taxi genommen hätte. Ist das möglich, dass man diese fiktiven Kosten begehrt oder kann man nur das Km-Geld, also die tatsächlich angefallenen Kosten, fordern?

Eine Bereicherung des Geschädigten soll ja nicht eintreten, aber inwiefern kann man den zeitlichen Aufwand berücksichtigen (der ja im Km-Geld keine Berücksichtigung findet)?

Vielen Dank.



alles2
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Re: Schadenersatz

Beitrag von alles2 » 19.01.2021, 11:16

Zumindest die Informationsstelle des Versicherungsverbands konnte mir dazu keine konkrete Auskunft geben. Man solle den Fahrtkostenersatz geltend machen und schauen, wie es die Versicherung bearbeitet. Das kann tatsächlich jede Versicherung anders handhaben und könnte von der Policce abhängen. Noch dazu gehört jeder Einzelfall geprüft.

Wenn keine konkreten Kosten angefallen sind, könnte man sich bei der Schätzung auch an jene Ersatzberechnung der ÖGK für Fahrtkosten orientieren (als Alternative zu jene eines Taxiunternehmens). Dort erhält man 21 Cent als Vergütung pro gefahrenem Kilometer in der Höhe des halben amtlichen Kilometergeldes. Die Kosten werden dort übernommen, wenn der Patient auch mit einer Begleitperson gehunfähig ist und daher kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kann (Krankentransport).
Ist die Person gehfähig, können die Kosten unabhängig vom tatsächlich benutzten Verkehrsmittel ersetzt werden, wenn die Behandlungsstelle mehr als 20 Kilometer vom Wohnort entfernt ist bzw. die Fahrt außerhalb des Ortsgebiets wäre. Zu der Pauschalregelung bzw. den Kilometersätzen gibt die Kasse an:
Einfache Fahrstrecke von mehr als 20 km bis 50 km: pauschal EUR 6,00 / Fahrtstrecke bzw. wenn eine Begleitperson dabei ist, pauschal EUR 9,00 / Fahrtstrecke.
Einfache Fahrtstrecke von mehr als 50 km: Der Kilometersatz beträgt EUR 0,12 bzw. wenn eine Begleitperson dabei ist, EUR 0,18.
Wenn die Versicherung des Unfallverursachers herumzickt, ließe sich vielleicht bei gravierenden Gründen die ÖGK mit sich reden (evtl. Unterstützungsfond). Natürlich ist das Thema uninteressant, wenn es der Patient eh nicht weit zu den entsprechenden Einrichtungen gehabt hätte und es auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigbar gewesen wäre.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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