Verlorenes Handy auf willhaben "gefunden"

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Donald
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Verlorenes Handy auf willhaben "gefunden"

Beitrag von Donald » 18.01.2021, 16:11

Schönen guten Tag,

vor zwei Monaten habe ich mein Handy in der Schnellbahn liegen gelassen, Kaufvertrag habe ich keinen, nur die Originalschachtel mit der Imei drauf. Meldung habe ich weder bei Polizei noch ÖBB abgegeben, nur regelmäßig gefragt ob das Fundservice was bekommen hat.
Jetzt habe ich gesehen, dass das Handy (ich habe es an signifikanten, kleinen Beschädigungen wieder erkannt)auf willhaben zum Kauf angeboten wird.

Wie ist meine Rechtsstellung? Kann ich zum Verkäufer fahren, und verlangen, dass er mir das Handy gegen Finderlohn herausgibt? Oder habe ich sowieso keine Ansprüche, da ich ja keine Rechnung wo mein Name drauf steht habe, und nur diese Schachtel mit übereinstimmenden Nummern, die aber, genaugenommen, jeder haben könnte?

Ich befürchte, dass ich mangels Rechnung also keine Chance auf Herausgabe habe..



Das_Pseudonym
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Re: Verlorenes Handy auf willhaben "gefunden"

Beitrag von Das_Pseudonym » 18.01.2021, 19:38

du kannst ja mal zur polizei gehen mit der Schachtel und IMEI und fragen ob die was machen können. Beispiel sicherstellen.
Ich denke spontan an Fundunterschlagung.

alles2
Beiträge: 3268
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Re: Verlorenes Handy auf willhaben "gefunden"

Beitrag von alles2 » 19.01.2021, 00:12

Unabhängig davon, ob das Handy anderweitig gefunden wurde, sollte man bei Verlust unbedingt zur Polizei gehen und eine Verlustanzeige machen. Dann wird die IMEI in deren System hinterlegt. Findet jemand mal ein Handy und gibt es bei der Polizei ab, oder wird mal ein Handy von der Polizei beschlagnahmt, dann könnte es durch eine Abfrage zu einem Treffer kommen und das Teil könnte wieder an den rechtmäßigen Besitzer ausgefolgt werden.

Bin mir leider nicht sicher, ob die Polizei eine Ortung veranlassen könnte. Dann könnte es sein, dass der aktuelle Besitzer Besuch von einem Beamten bekommt. Das könnte auch der Fall sein, wenn Du einen Verdächtigen nennst, von dem dann der Nachweis der Besitzansprüche verlangt werden könnte.

Und mach Dir keine Gedanken, ob Du ohne Rechnung den Gang zur Polizei bleiben lassen solltest. Das ist völlig fehl am Platz. Stell Dir vor, jemand kauft ein Handy von einer Privatperson (ohne Rechnung) und verliert es irgendwann. Es wäre trotzdem Dein Handy und der "Finder und Verkäufer" in einer Person könnte ebenso strafrechtlich belangt werden.

Für die bereits erwähnte (Fund-)Unterschlagung nach § 134 StGB wäre der Nachweis zu erbringen, dass es sich bei dem Verkäufer um den Finder handelt, der es nicht in einem Fundbüro oder bei der Polizei abgegeben hat. Es sei dahingehend sensibilisiert, dass der Diebstahls vonstatten gegangen sein könnte, falls es doch nicht einfach nur liegen gelassen wurde. War der "willhaben"-Verkäufer zur fraglichen Zeit nicht in diese Schnellbahn, sondern wurde es ihm wie auch immer übergeben, könnten wir von Hehlerei nach § 164 StGB ausgehen. Hat er es gefunden und wollte er es verkaufen (auch der Versuch ist strafbar), würden beide Paragraphen zur Anwendung kommen.

Ich hoffe, Du hast diesen Verlust auch dem Netzbetreiber gemeldet, um den Missbrauch der SIM-Karte zu unterbinden. Frage dort einfach mal nach, ob die sogar die Möglichkeit haben, das Handy irgendwie zu lokalisieren.
Eine Möglichkeit wäre auch, sich an den Hersteller zu wenden. Einige können nämlich das Handy aus der Ferne unbrauchbar machen!
In beiden Fällen sollte man schon die Verlustanzeige parat haben.

Weißt Du denn noch, wo das Handy erworben wurde? Eventuell kann man dort noch einen Beleg bekommen.
Und kannst Du herausfinden, ob der Verkäufer auf dem Online-Flohmarkt eine Adresse in Deiner Nähe hinterlegt hat? Das wäre ein Indiz, dass es sich wirklich um Dein Handy handeln könnte.
Was glaubst Du, wird das Handy gerade zu einem marktüblichen Preis oder weit unter Wert angeboten? Auch das könnte ein Indiz für die unrechtmäßige Aneignung darstellen?
Was wird denn alles an Zubehör und Beilagen angeboten?

Wenn Du lustig bist, kannst Du den Verkäufer anschreiben und nach den letzten 4 Ziffern der IMEI fragen. Lass Dir dabei einen Vorwand einfallen, warum Du es wissen möchtest. Von mir aus, dass Du den sogenannten "Jailbreaking" beabsichtigst und das mit dem Tool nur noch bei gewissen Serien funktionieren würde. Geht der Plan auf und lässt es den Schluss zu, dass es sich um Dein Handy handelt, dies sofort der Polizei nehmen.
Oder Du kaufst das Handy auf Risiko (bevor es wer anderer tut). Dann hast Du Gewissheit, ob es sich um deines handelt, und könntest strafrechtlich und zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Ist es ein fremdes Gerät, ist das Geld halt in den Sand gesetzt.
Eine Möglichkeit ist auch (sofern genauere Daten verfügbar wären), ihm ein Schreiben von einem Anwalt (evtl. über Rechtsschutz) zukommen zu lassen, worin der Verdacht der Straftat ausformuliert ist. Anhand der Reaktion kann man die weitere Vorgehensweise abwägen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Donald
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Re: Verlorenes Handy auf willhaben "gefunden"

Beitrag von Donald » 29.01.2021, 16:59

Danke für die ausführliche Beauskunftung- habe länger nicht mehr reingeschaut da ich annahm da rührt sich eh keiner mehr, mal sehen wie ich das am taktisch klügsten machen werde..

dru5ki
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Re: Verlorenes Handy auf willhaben "gefunden"

Beitrag von dru5ki » 29.01.2021, 18:48

Grundsätzlich sollte man jede Entfremdung bei der Polizei zur Anzeige bringen. Sollte die IMEI-Nummer vorhanden sein, wird das Gerät zur Fahndung ausgeschrieben. Bei etwaigen Kontrollen werden regelmäßig Abfragen gemacht und nicht selten findet man so ein entfremdetes Handy etc. Es ist auch gängige Praxis, dass gebrauchte Handys diverser Handyshops kontrolliert werden. Vor allem in Ballungszentren werden gestohlene Handy dort zu schnellem Geld gemacht. Da bei jedem gewerblichen Ankauf ein Ausweis verlangt und kopiert werden muss, gehen da auch einige Diebstähle auf.

In Deinem Fall solltest Du die Polizei verständigen. Wenn der begründete Verdacht besteht, dass es sich um Dein Handy handeln könnte (wenn Du die Verpackung noch hast und darauf die richtige IMEI-Nummer ist) besteht die Möglichkeit einer Sicherstellung. Logischerweise wird dann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und der gegenständliche Sachverhalt geprüft. Gut möglich, dass der Verkäufer das Handy selbst jemanden gekauft hat und keine Ahnung hat, dass es sich um ein gestohlenes Handy handelt.
Je nach Beweislage stehen die Chancen gut, dass Dir das Handy ausgefolgt wird. Mit einer polizeilichen Anzeige in der Tasche ist es natürlich um einiges leichter.

Wichtig daher: Immer die IMEI-Nummer (ideal mit Rechnung) parat haben und Handyortung aktivieren. Bei den meisten modernen Smartphones lassen sich per Fernzugriff auch alle Daten löschen.

Wirklich verlorene Handys können nur bei der Fundbehörde angezeigt werden. Dafür ist die Polizei dann nicht mehr zuständig.

Donald
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Re: Verlorenes Handy auf willhaben "gefunden"

Beitrag von Donald » 02.02.2021, 19:11

Unbürokratisch gelöst!

Jedenfals habe ich den Verkäufer kontaktiert und mich als Interessent,der das Handy mal ansehen will, ausgegeben. Sehr freundlich habe ich ihm beim Treffen gesagt, dass es möglicherweise mein verlorenes ist, das ich anhand best.Kennzeichen erkannt habe, er meinte, daß könnte sein, er hat es auf einem Flohmarkt gekauft. Wir haben dann die IMEI mit meiner Schachtel verglichen, womit er mir glaubte, dass es meines ist, gab ihm einen "Finderlohn" und die Sache war erledigt.

Finderlohn deswegen, weil ich froh war, dass er mir nicht gekommen ist ,mit " na die Schachtel kann ja jeder haben" usw. und es nicht auf ein mühsames Herumbürokratisieren ausgeartet ist.

Mit Rechnung wäre es ja eindeutig, ohne Rechnung oder Kaufvertrag kann das mühsam werden.

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