Wechsel des Wohnungsbesitzers: Ablauf mit Aufwendungen (Betriebskosten)

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MG
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Re: Wechsel des Wohnungsbesitzers: Ablauf mit Aufwendungen (Betriebskosten)

Beitrag von MG » 27.01.2021, 11:45

alles2 hat geschrieben:
27.01.2021, 11:18
Echt ein peinlicher Auftritt! Da werden irgendwelche aus der Luft gegriffene Zahlen präsentiert, die man wahrscheinlich selbst gefälscht hat oder man liest nur das, was man lesen möchte.
Meinen Sie mich? Welche Zahlen meinen Sie? Und sollten Sie tatsächlich mich meinen, beim Vorwurf der Fälschung wird's dann langsam heikel für Sie! Also reißen Sie sich ein bissl z'samm.


RA Mag. Michael Gruner
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alles2
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Re: Wechsel des Wohnungsbesitzers: Ablauf mit Aufwendungen (Betriebskosten)

Beitrag von alles2 » 27.01.2021, 14:22

Völlig blunzn, wen ich meine, da es sich nur um eine indiskrete, allgemeine, in den Raum geworfene Aussage handelt (sonst hätte ich ein Zitat von Dir bemüht), sondern ich mögliche Praktiken aufgezählt habe (man beachte das Wort "ODER"). Wenn Du Dich angesprochen fühlst oder ein schlechtes Gewissen bekommen hast, sei es Dir unbenommen. Es gibt da so Leute, die beispielsweise Sachen schreiben wie: "in nahezu 100% der Kaufverträge über gebrauchte Immobilien unter Privatleuten Gewährleistungsausschlüsse enthalten sind".

Eine schöne Zahl, die niemanden beeindruckt oder in irgendeiner Weise interessiert. Wir wollen hier erörtern, wie es in dem hiesigen Fall bestellt ist und nicht, wie es in nahezu 100% ausschaut. Es ändert nichts an der Fragestellung, die ganz klar ist:
Kann man sich aus der Verantwortung stehlen, wenn bei einem versteckten Mangel, der vorher nicht überprüft worden sein dürfte, im Vertrag "wie besichtigt" steht?
Ich sagte NEIN. Du sagtest daraufhin FALSCH, ohne es belegen zu können.

Es wird heikel für mich? Ich soll mich zusammenreißen? Von jemanden, der zuvor folgendes schreibt, lasse ich mir das bestimmt nicht sagen:
MG hat geschrieben:
26.01.2021, 10:20
Ich weiß nicht, wer Ihnen das gesagt hat, aber das ist schlichtweg falsch und Sie tun den Besuchern dieses Forums keinen guten Dienst, wenn Sie falsche Vorstellungen der tatsächlichen rechtlichen Situation erzeugen.
Auch werde ich ausdrücklich nichts zurücknehmen, weil Du es auch nicht getan hast. Vielleicht sollte man mit gutem Beispiel vorangehen. Ich habe mich sogar für Deinen ersten Beitrag bedankt, weil Du Dich eingebracht hast. Aber wenn man konstatieren muss, dass das Gegenüber nicht zu einem konstruktiven Diskurs im Stande, bereut man es.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MG
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Re: Wechsel des Wohnungsbesitzers: Ablauf mit Aufwendungen (Betriebskosten)

Beitrag von MG » 27.01.2021, 14:48

Völlig blunzn, wen ich meine, da es sich nur um eine indiskrete, allgemeine, in den Raum geworfene Aussage handelt
Schön, dass Sie Ihre Beiträge so treffend selbst beschreiben.

Besser könnte ich es auch nicht.

over and out
RA Mag. Michael Gruner
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alles2
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Re: Wechsel des Wohnungsbesitzers: Ablauf mit Aufwendungen (Betriebskosten)

Beitrag von alles2 » 27.01.2021, 15:34

Du hast eine konkrete Frage gestellt und nur darauf bin eingegangen. Auch ein Beispiel wurde angeführt, worauf es sich mitunter bezog. Aber nein, es werden Tatsachen umgedreht und aus dem Zusammenhang gerissen. Was stimmt mit Dir nicht?
Das Traurige ist, dass sich dieses ungebührliche Verhalten sich über den ganzen Thread zieht. Das nenne ich Anstand und Niveau. Daher würde ich meinen, dass Du Dir alles selbst zu Herzen nehmen solltest, was Du mir vorwurfsvoll angeraten hast. Aber manche lernen es wohl nie, denn das war nicht der erste Fehlauftritt!

Genau, "moch an Meter", Du vergeudest meine wertvolle Zeit. Andere Mitglieder sind es mehr wert, dass man ihnen etwas Aufmerksamkeit schenkt. Ablenkungsmanöver und Themenverfehlungen braucht hier keiner (Achtung, Pauschal-Aussage). Jederzeit willkommen, wenn man den angemeldeten, missverständnisbereinigten Widerspruch belegen kann, anstatt andere zu diffamieren und zu behaupten, dass dieses oder jenes falsch ist, ohne es besser zu wissen.
Will ohnehin nicht wissen, wie Du diese Worte missverständlich auffasst. Dir ist ja alles zuzutrauen! Nur so viel, mit Ausweichmanöver und Zielverfehlungen beim Autofahren hat das nichts zu tun. Und vergiss nicht, es gibt auch andere Person, die mal mehr Recht haben können wie ein Anwalt. Unter anderem Richter...
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SK
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Re: Wechsel des Wohnungsbesitzers: Ablauf mit Aufwendungen (Betriebskosten)

Beitrag von SK » 28.01.2021, 15:22

@MG: Ich glaube eine Diskussion ist sinnlos, der schreibt sowieso nur nieder was er sich denkt...

Im Übrigen kann ich den rechtlichen Ausführungen von MG zustimmen.

Anton2
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Re: Wechsel des Wohnungsbesitzers: Ablauf mit Aufwendungen (Betriebskosten)

Beitrag von Anton2 » 05.02.2021, 21:34

Schönen guten Abend!

Ich habe nun die Antwort von der Hausverwaltung bekommen, dass diese für die Elektroinstallation, die sich in der Wohnung befindet, nicht zuständig ist. Für die defekten FI-Schutzschaltern sind sie nicht zuständig.

Vor dem Kauf habe ich den Verkäufer mehrmals gefragt, ob irgendwelche Mängel sind und es wurde jedes Mal verneint.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, mit welchen Aussichten und in etwa Kosten?

Danke und lg

alles2
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Re: Wechsel des Wohnungsbesitzers: Ablauf mit Aufwendungen (Betriebskosten)

Beitrag von alles2 » 06.02.2021, 00:44

Es hätte ja sein können, dass sie Dir ausgeholfen hätten. Hat die Hausverwaltung nicht mal gesagt, wie das Problem gelöst werden?
Bist Du Dir überhaupt sicher, dass der der FI-Schutzschalter ist? Vorher hattest Du das ja nur angenommen!
Kann mich nicht mehr an jedes Detail erinnern, aber hast Du den Verkäufer damit konfrontiert und was hat er gemeint?

Rechtlich kann man immer klagen. Ob es erfolgsversprechend ist, wäre die andere Frage. "MG" hat hier am 27.01.2021 um 8.52 Uhr ein Beispiel gebracht, wie es aussehen könnte. Die anderen konnten Dir wenig Hoffnung machen, während ich Dir zu der außergerichtlichen Varianten geraten hatte. Auch die Kosten sind schwer vorhersagbar, da wir den Streitwert nicht kennen und schwer einschätzen können, wie das Verfahren ausarten würde.
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Anton2
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Re: Wechsel des Wohnungsbesitzers: Ablauf mit Aufwendungen (Betriebskosten)

Beitrag von Anton2 » 16.02.2021, 21:59

Ich habe heute den Verkäufer bezüglich der Lampen angeschreiben und warte auf seine Antwort. Ich vermute, er wird einfach nicht reagieren.

Meine Überlegung wäre jetzt, dass ich ihn wie empfohlen vorab zu einer außergerichtlichen Einigung überreden kann.

Dazu wäre aber wichtig, abschätzen zu können, ob eine Androhung von gerichtlichen Schritten überhaupt Sinn macht oder das Recht auf Seite des Verkäufers ist?

Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Bedeutung das Übergabeprotokoll hat? Käufer und Verkäufer haben vom Notar ein Übernahme-Protokoll erhalten, wo leider nichts zum Thema Mängel drauf stand und ich das leider aufgrund Druck des Verkäufers unterschrieb.

Bedeutet das jetzt, obwohl im Kaufangebot mit Lampen steht, dass ich wegen dem Übergabeprotokoll, wo kein Mangel aufscheint, sowieso keine Chance auf Erfolg habe?

Danke und lg

alles2
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Re: Wechsel des Wohnungsbesitzers: Ablauf mit Aufwendungen (Betriebskosten)

Beitrag von alles2 » 17.02.2021, 00:54

Eine Klagsandrohung, ob berechtigt oder nicht, kann man immer rausschicken. Manchmal kann man damit den Empfänger genug einschüchtern, damit er vielleicht einknickt.
Im Übernahmeprotokoll wird nur festgehalten, welche Mängel offensichtlich oder bekannt waren. Mit der Unterschrift hat man diese anerkannt. Das muss aber noch lange nicht heißen, dass der Verkäufer bei versteckten Mängeln aus dem Schneider wäre.

Hast Du denn mittlerweile die wahre Ursache des Fehlers gefunden? Vorher hattest Du ja mit dem FI-Schutzschalter spekuliert! Und wie äußert sich denn der angebliche Mangel bzw. wie wirkt es sich aus?
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Re: Wechsel des Wohnungsbesitzers: Ablauf mit Aufwendungen (Betriebskosten)

Beitrag von Anton2 » 17.02.2021, 18:56

Der FI ist defekt, wirkt sich aber wahrscheinlich nicht so schlimm aus, da wie es derzeit aussieht ein Haupt-FI noch dahintersteht, der auslöst.

Die Hausverwaltung ist dabei nachzusehen, ob es einen Schaltplan vom Stromkasten gibt.

Also wie es derzeit aussieht werde ich den Verkäufer dafür nicht belangen können und will ich auch nicht, wenn noch der Haupt-FI das ganze doch absichert.


Ja das mit den Lampen war ja offensichtlich bei der Übergabe und ich ärgere mich jetzt im Nachhinein sehr über mich, dass ich das nicht ins Übergabeprotokoll schreiben ließ bzw. die Übergabe überhaupt verweigerte.

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Re: Wechsel des Wohnungsbesitzers: Ablauf mit Aufwendungen (Betriebskosten)

Beitrag von alles2 » 17.02.2021, 19:52

Sehe es mir bitte nach, aber wie hast Du denn überhaupt gemerkt, dass da was nicht in Ordnung ist?
Und wie macht sich das im Wohnungsalltag bemerkbar? Ist das irgendwie ein Störfaktor?
Hätte man auch im Rahmen der Wohnungsbesichtigung feststellen können, dass da was nicht stimmt, oder treten die Symptome nur sporadisch auf?
Und in wie fern funktionieren die Lampen nicht, wie sie eigentlich sollten?
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Re: Wechsel des Wohnungsbesitzers: Ablauf mit Aufwendungen (Betriebskosten)

Beitrag von Anton2 » 17.02.2021, 21:30

alles2 hat geschrieben:
17.02.2021, 19:52
Sehe es mir bitte nach, aber wie hast Du denn überhaupt gemerkt, dass da was nicht in Ordnung ist?
Und wie macht sich das im Wohnungsalltag bemerkbar? Ist das irgendwie ein Störfaktor?
Hätte man auch im Rahmen der Wohnungsbesichtigung feststellen können, dass da was nicht stimmt, oder treten die Symptome nur sporadisch auf?
Eigentlich wollte ich bei der Übergabe auch den Stromzähler ablesen und somit den Stromkasten ansehen, da der Verkäufer aber keinen Zugang dazu hat, weil er dann sagte, dass die Stromzähler im Keller sind, habe ich dann auch darauf vergessen, die FI-Schutzschalter zu testen. Diese sollte man ja halbjährlich (am besten zur Zeitumstellung) testen, ob diese im Falle eines Fehlers im Stromkreis wirklich funktionieren und auslösen.

2 Tage nach der Übergabe habe ich es dann gemacht und da ging 1 FI-Schalter nicht, als ich den Testknopf drückte. Im schlimmsten Fall kommt eine Person in den Stromkreis, FI löst nicht aus und Person stirbt dann daran.

alles2 hat geschrieben:
17.02.2021, 19:52
Und in wie fern funktionieren die Lampen nicht, wie sie eigentlich sollten?
Das eine Lampe nicht funktioniert, wäre ja nicht so schlimm und darüber würde ich mich gar nicht beschweren. Aber es wurden bis auf ganz wenige Ausnahmen alle Lampen abmontiert und wenn überhaupt nur durch einen "Russenluster" ersetzt.

Bild
wdwd, CC BY 3.0 <https://creativecommons.org/licenses/by/3.0>, via Wikimedia Commons

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Re: Wechsel des Wohnungsbesitzers: Ablauf mit Aufwendungen (Betriebskosten)

Beitrag von alles2 » 17.02.2021, 23:28

Und wieder ein neuer Begriff gelernt. Russen hatte ich bisher nur verspeist. Russenluster noch nicht ;-)
Aber was Du als Haupt-FI bezeichnet, dürfte die Nachzähler-Hauptsicherung sein. Ändert nichts an der Tatsache, dass der FI-Schutzschalter ausgewechselt werden sollte, sobald der nicht mehr auslöst.

Die Lampen wurden in irgendeiner Weise auch im Kaufvertrag oder Übergabe-/Übernahmeprotokoll erwähnt?
Gibt es irgendwelche Fotos (in einer Anzeige oder selbst geschossen), die die Lampen abbilden?

Also es wäre ein blöder Zufall, wenn der defekte FI-Schutzschalter mit Dir zusammenhängen würde. Man darf davon ausgehen, dass der Zustand bereits vorher bestand. Hat sich der Vorbesitzer dazu in irgendeiner Form geäußert?

Du könntest ihm etwas Schriftliches zukommen lassen, wonach er sich innerhalb von 2 Wochen bei Dir melden sollte, um die beiden Makel zu bereinigen. Widrigenfalls würde diese Angelegenheit an den Rechtsschutz (auch wenn es diesen nicht gibt) übergeben werden.
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Re: Wechsel des Wohnungsbesitzers: Ablauf mit Aufwendungen (Betriebskosten)

Beitrag von Anton2 » 18.02.2021, 19:48

alles2 hat geschrieben:
17.02.2021, 23:28
Aber was Du als Haupt-FI bezeichnet, dürfte die Nachzähler-Hauptsicherung sein. Ändert nichts an der Tatsache, dass der FI-Schutzschalter ausgewechselt werden sollte, sobald der nicht mehr auslöst.

Also es wäre ein blöder Zufall, wenn der defekte FI-Schutzschalter mit Dir zusammenhängen würde. Man darf davon ausgehen, dass der Zustand bereits vorher bestand. Hat sich der Vorbesitzer dazu in irgendeiner Form geäußert?
Ich habe es heute einen befreundeten Elektriker gezeigt und er hat entdeckt, dass der FI doch auslöst, aber man bei dem FI den Testknopf tief drücken muss, damit er funktioniert.

Somit hat sich dieses Problem gottseidank gelöst.


alles2 hat geschrieben:
17.02.2021, 23:28
Die Lampen wurden in irgendeiner Weise auch im Kaufvertrag oder Übergabe-/Übernahmeprotokoll erwähnt?
Gibt es irgendwelche Fotos (in einer Anzeige oder selbst geschossen), die die Lampen abbilden?
Leider wurde dazu im Kaufvertrag nichts explizit erwähnt, da ich davon ausging, das das was im Angebot steht auch gilt, weil ja ein Kaufangebot ein verbindliche Willenserklärung darstellt?

Leider wurde auch im Übergabeprotokoll davon nichts niedergeschrieben.

Aber ich habe einen Absatz im Kaufvertrag gefunden, der aus meiner Sicht beeinhaltet, dass ich die Lampen wie besichtigt auch mitgekauft habe:

"Von diesem Zeitpunkt an treffen Gefahr und Zufall den Käufer. Als Verrechnungsstichtag für den Übergang der Verpflichtung zur Bezahlung der Betriebskosten auf den Käufer wird spätestens der 31. Jänner 2021 vereinbart, bis zu welchem Termin sich der Verkäufer verpflichtet die Wohnung Nr. xx des Hauses xxxx, besenrein und von allen nicht mitverkauften Fahrnissen, geräumt und in keinem schlechteren als dem zuletzt besichtigten Zustand an den Käufer zu übergeben."

Besenrein war sie auch nicht.

Ich habe alle Fotos durchgesehen, leider sind fast nirgends auf den vielen Bildern die Lampen zu sehen.

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