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Wer haftet für Unterschrift im Vertrag
Verfasst: 14.01.2021, 07:37
von Interessierter
Wir arbeiten seit Jahren für einen Unternehmer, der uns immer wieder Kunden bringt. Jetzt haben wir einen Fall, bei dem dieser Unternehmer den Auftrag an uns selbst unterschrieben hat, da es schnell gehen musste. Wir haben daraufhin unsere Leistung erbracht, jetzt zahlt der Kunde nicht. Haftet jetzt der Unternehmer für den Vertrag den er uns unterschrieben hat? Adressiert ist der Vertrag an den Kunden, unterschrieben vom Unternehmer. Oder ist der Vertrag dadurch ungültig und wir bleiben auf den Kosten sitzen?
Re: Wer haftet für Unterschrift im Vertrag
Verfasst: 14.01.2021, 13:28
von alles2
Unter normalen Umständen ist der Vertrag zwischen Euch und dem Kunden gültig und gegen ihn einklagbar, wenn der Kunde das Unternehmen bevollmächtigt hat, diesen zu unterschreiben. Ein Vermerk wie "in Vertretung" (i.V.) vor der Unterschrift wäre von Vorteil, wobei die mündliche Abklärung und Einweihung ebenso ausreicht.
Re: Wer haftet für Unterschrift im Vertrag
Verfasst: 14.01.2021, 13:32
von Interessierter
Sehr gut ! vor der Unterschrift steht i.A.
Danke für die Antwort !
Re: Wer haftet für Unterschrift im Vertrag
Verfasst: 17.01.2021, 16:16
von alles2
Weil ich per PN gefragt wurde, wo die Information drinnen stehen soll, und für jene, die es genauer wissen wollen, dem sei auf das 22. Hauptstück der ABGB ab § 1002 (Bevollmächtigungsvertrag) verwiesen.