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BESITZSTÖRUNGSKLAGE rechtens?

Verfasst: 13.01.2021, 18:39
von Waltschnee
Sehr geehrtes Jusline-Forenteam!

Ich hatte kürzlich nach einer Wanderung im Waldviertel einen Zettel mit dem Hinweis einer angekündigten Besitzstörungsklage am Scheibenwischer, nachdem ich mein Auto auf einem mit der Straße ebenen Zwickelgrundstück geparkt hatte, in der Annahme, dass dieses selbstverständlich zum öffentl. Gut gehören würde.
Das Grundstück war eben mit dem Straßenniveau ( kein Gehsteig), mit ungepflegtem Grasbewuchs.

Das Grundstück war nicht als Privatgrundstück gekennzeichnet und es wies für mich auch nichts Auffälliges darauf hin, dass es eines sein hätte können.

Beim Besitzer konnte ich mich entschuldigen.

Meine Frage wäre, ob die Besitzstörungsklage des Besitzers, der straßengegenüber wohnte, rechtlich erfolgreich sein hätte können.

Ich bedanke mich herzlich für eure Rechtsmeinung.

Re: BESITZSTÖRUNGSKLAGE rechtens?

Verfasst: 13.01.2021, 21:45
von alles2
Man sollte den Adressaten schon die Gelegenheit geben, die Störung zu erkennen, falls es vorher nicht durch Schilder oder Abgrenzungen offensichtlich war, und vorerst von einer Klage absehen. Nur allzu gerne geht es dann nicht durch und der Kläger müsste für die Kosten aufkommen. Vor nicht langer Zeit hatten wir hier thematisiert, wie bei einer Besitzstörung vorzugehen wäre:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16472

Daher würde ich den an Dich gerichteten "Hinweis" als Abmahnung nach dem Motto "Bellende Hunde beißen nicht" sehen, auch solange es sich um kein Anwaltsschreiben handelt. Soweit gäbe es dann nichts zu beanstanden und Du hättest nichts zu befürchten gehabt, solange Du Dich dort nicht mehr hinstellst.

Re: BESITZSTÖRUNGSKLAGE rechtens?

Verfasst: 14.01.2021, 13:36
von Waltschnee
Vielen Dank für die Rechtsmeinung.

Wesentlich für mich wäre die klare Feststellung, dass nur dann eine Besitzstörungsklage erfolgreich sein könnte, wenn das Privatgrundstück als solches klar und eindeutig sichtbar durch Schild o.ä. gekennzeichnet oder auf andere Weise als solches erkennbar sein muss oder der Besitzer einen Nachteil bzw. eine Nutzungsminderung nachweisen kann.

Kann mir diese von mir aufgestellte Definition jemand so bestätigen?
Vielen Dank

Re: BESITZSTÖRUNGSKLAGE rechtens?

Verfasst: 14.01.2021, 13:56
von alles2
An diese Faustformel kann man sich orientieren, weil es stets eine Einzelfallentscheidung durch das Gericht wäre. Klagen kann jeder. Aber ob es schlussendlich durchgeht, ist die andere Sache. Wenn nachweislich ein Schaden entstanden ist, kann auch der Ersatz eingeklagt werden.

Von Besitzstörung redet man, wenn § 339 ABGB erfüllt ist. Für die Klage gelten die Kriterien und der Ablauf bis zum ersten Urteil des § 454 bis 460 ZPO (Zivilprozessordnung).

Re: BESITZSTÖRUNGSKLAGE rechtens?

Verfasst: 14.01.2021, 17:24
von Waltschnee
Vielen Dank an alles2 für die weiterführende rechtliche Aufklärung!