Geschäftsanbahnung

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Huber
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Geschäftsanbahnung

Beitrag von Huber » 13.01.2021, 08:42

Was bedeutet Geschäftsverbindung selbst angebahnt?
Zählt als selbst angebahnt wenn der Unternehmer von einer Dritten an Konsument vorgeschlagen wurde und so der Geschäftskontakt entstanden ist hat der Konsument dann rücktrittsrecht von Vertrag (Werkvertrag)
Zuletzt geändert von Huber am 13.01.2021, 13:47, insgesamt 1-mal geändert.



alles2
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Re: Geschäftsanbahnung

Beitrag von alles2 » 13.01.2021, 12:54

Grob gesagt ist die Selbstanbahnung, wenn Du ein Unternehmer aufgesucht hast. Dazu zählt auch, wenn Du jemand beauftragt hast, dass der Kontakt zwischen dem Unternehmen und Dir hergestellt wird. Daher ist hinsichtlich des Rücktrittsrechts die Fallkonstellation sehr wohl eine wesentliche. Auch die Dienstleistung kann entscheidend sein. Bei gewissen Sachen gilt das übliche Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Bei anderen gilt diese durch das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) als überholt. Bei Bauwerken bspw. kann man sich nicht auf dieses Gesetz berufen, weshalb die von Dir beschriebene Art des Rücktrittsrechts nicht möglich wäre. Eine Erläuterung zu den Unterschieden (Haustürgeschäft, ...) findet sich hier:

https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/konsumentenrecht/konsumentenrecht/EU_staerkt_Konsumentenrechte.html

Aber auch immer Forum haben wir das thematisiert:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15651
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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