Gewährleistung Gebrauchtwagenkauf Händler
Verfasst: 12.01.2021, 18:02
Liebes Forum,
ich hätte eine spezifische Frage zum Umfang einer Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler und würde mich freuen, hier fundierte Rückmeldung zu bekommen:
Wir haben im Dezember 2020 einen Gebrauchtwagen (BJ. 2015 mit 95.000 km) bei einem österreichischen Händler gekauft. Bereits bei Besichtigung und Probefahrt ist uns aufgefallen, dass ein niedriger Batterie-Ladezustand angezeigt wird. Wir haben dies dem Händler mitgeteilt und dieser hat es auf die Standzeit zurückgeführt. Der Händler hat zugesagt, dass die Batterie vor Fahrzeugübergabe noch geladen wird. Diese Zusage wurde im Kaufvertrag vermerkt.
Im ersten Monat der Nutzung des Fahrzeuges wurde dieser Hinweis (niedriger Batterie-Ladezustand) wiederholt angezeigt - dh. die Batterie kann nicht mehr die volle Spannung aufrecht erhalten und muss ersetzt werden.
Nachdem wir bereits beim Kauf darauf aufmerksam gemacht haben: Fällt hier ein Austausch auf eine neue Batterie in die Gewährleistungspflicht des Händlers oder spielt der Umstand, dass wir dies beim Kauf bereits reklamiert haben, keine Rolle und der Händler kann sich hier darauf berufen, dass es sich um ein Verschleissteil handelt, welches nicht unter die Gewährleistung fällt?
Vielen Dank für Info!
SG
ich hätte eine spezifische Frage zum Umfang einer Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler und würde mich freuen, hier fundierte Rückmeldung zu bekommen:
Wir haben im Dezember 2020 einen Gebrauchtwagen (BJ. 2015 mit 95.000 km) bei einem österreichischen Händler gekauft. Bereits bei Besichtigung und Probefahrt ist uns aufgefallen, dass ein niedriger Batterie-Ladezustand angezeigt wird. Wir haben dies dem Händler mitgeteilt und dieser hat es auf die Standzeit zurückgeführt. Der Händler hat zugesagt, dass die Batterie vor Fahrzeugübergabe noch geladen wird. Diese Zusage wurde im Kaufvertrag vermerkt.
Im ersten Monat der Nutzung des Fahrzeuges wurde dieser Hinweis (niedriger Batterie-Ladezustand) wiederholt angezeigt - dh. die Batterie kann nicht mehr die volle Spannung aufrecht erhalten und muss ersetzt werden.
Nachdem wir bereits beim Kauf darauf aufmerksam gemacht haben: Fällt hier ein Austausch auf eine neue Batterie in die Gewährleistungspflicht des Händlers oder spielt der Umstand, dass wir dies beim Kauf bereits reklamiert haben, keine Rolle und der Händler kann sich hier darauf berufen, dass es sich um ein Verschleissteil handelt, welches nicht unter die Gewährleistung fällt?
Vielen Dank für Info!
SG