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Gewährleistung Gebrauchtwagenkauf Händler

Verfasst: 12.01.2021, 18:02
von Beko
Liebes Forum,

ich hätte eine spezifische Frage zum Umfang einer Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler und würde mich freuen, hier fundierte Rückmeldung zu bekommen:

Wir haben im Dezember 2020 einen Gebrauchtwagen (BJ. 2015 mit 95.000 km) bei einem österreichischen Händler gekauft. Bereits bei Besichtigung und Probefahrt ist uns aufgefallen, dass ein niedriger Batterie-Ladezustand angezeigt wird. Wir haben dies dem Händler mitgeteilt und dieser hat es auf die Standzeit zurückgeführt. Der Händler hat zugesagt, dass die Batterie vor Fahrzeugübergabe noch geladen wird. Diese Zusage wurde im Kaufvertrag vermerkt.

Im ersten Monat der Nutzung des Fahrzeuges wurde dieser Hinweis (niedriger Batterie-Ladezustand) wiederholt angezeigt - dh. die Batterie kann nicht mehr die volle Spannung aufrecht erhalten und muss ersetzt werden.
Nachdem wir bereits beim Kauf darauf aufmerksam gemacht haben: Fällt hier ein Austausch auf eine neue Batterie in die Gewährleistungspflicht des Händlers oder spielt der Umstand, dass wir dies beim Kauf bereits reklamiert haben, keine Rolle und der Händler kann sich hier darauf berufen, dass es sich um ein Verschleissteil handelt, welches nicht unter die Gewährleistung fällt?

Vielen Dank für Info!
SG

Re: Gewährleistung Gebrauchtwagenkauf Händler

Verfasst: 13.01.2021, 04:12
von alles2
Für mich ist die Sache eindeutig, da der Mangel bereits bei der Fahrzeugübergabe bestand und somit die Gewährleistung im Sinne von § 932 ABGB geltend gemacht werden sollte. Als Verschleiß würde es erst dann zählen, wenn die Batterie erst einige Zeit später schwachbrüstig geworden wäre. Und so ein Signal oder Leuchte als Hinweis oder Warnung über den Batterie-Zustand sollte man nicht ignorieren, da es irgendwann mit einer Autopanne einhergehen kann. Allein deshalb ist der Händler seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen. Wenn dieses Manko im Vertrag festgehalten worden wäre und Du den Kauf so zugestimmt hättest, wäre es was anderes. Aber Du musstest auf seine Worte vertrauen, wonach die Batterie eigentlich in Ordnung sei und es sich nur wegen einer vermeintlich langen Standzeit teilweise entladen hat. Zwischenzeitlich dürfte sich nun herausgestellt haben, dass sich der Verkäufer getäuscht hat und das kann nicht auf Deine Kappe gehen.

Du solltest den Händler aufsuchen und die Reparatur (vielleicht ist was anderes defekt) oder den Austausch in schicklicher Frist (meist 2 Wochen) einfordern. Kann oder will er das nicht, sollte es eine Übereinkunft darüber geben, dass Du Dich darum kümmern darfst und er die Rechnung begleicht oder eine Rechnungsminderung vornimmt, sofern das Fahrzeug noch nicht zur Gänze abbezahlt ist.