Auf Kostenvoranschlag erfolgt deutlich höhere Nachkalkulation
Verfasst: 09.01.2021, 19:02
Hallo Jusline User,
im Rahmen eines Bauvorhabens wurde ein Kostenvoranschlag über die Erstellung eines Dachstuhles eingeholt. Dieser wies Quadratmeterpreise auf (zb. Lattung 130 m2 a x€). Dieser wurde nachverhandelt und es wurde ein erneuter erstellt auf welchem nurnoch Pauschalen angegeben wurden und der Gesammtbetrag war der Verhandelte. Nach erfolgter Tätigkeit wurde mir nun eine (deutlich höhere - ca. 39%) Nachkalkulation zugestellt, in der genau die Kosten pro Laufmeter, Arbeitszeit etc. aufgelistet sind.
Im "Kleingedruckten" des Kostenvoranschlags findet sich folgendes:
-) Die Mengenermittlung erfolgte lt. Plan oder Skizze ohne Holzanstrich und ohne Gewähr. Alle Preise verstehen sich zum heutigen Tagespreis.
-) Die Abrechnung erfolgt nach genauen Naturmaßen und laut ÖNORM B 2215 der tatsächlich erbrachten Leistungen.
-) Vorbehaltlich eventueller Preisänderungen unserer Lieferanten.
Bislang habe ich herausgefunden dass bei Kostenvoranschlägen (ohne dass ich auf Merkosten aufmerksam gemacht werde) ein Spielraum von 10-15% besteht. Pauschalpreisen sind bindend. Hier ist nun beides Vorhanden...könnten die Pauschalpreise um bis zu 15% angehoben werden? Mir ist klar dass etwaige Extraleistungen, welche nicht bei den Pauschalen angegeben wurden dazukommen könnten.
Wie sieht für mich die rechtliche Sachlage aus?
Vielen Dank,
Alexxk
im Rahmen eines Bauvorhabens wurde ein Kostenvoranschlag über die Erstellung eines Dachstuhles eingeholt. Dieser wies Quadratmeterpreise auf (zb. Lattung 130 m2 a x€). Dieser wurde nachverhandelt und es wurde ein erneuter erstellt auf welchem nurnoch Pauschalen angegeben wurden und der Gesammtbetrag war der Verhandelte. Nach erfolgter Tätigkeit wurde mir nun eine (deutlich höhere - ca. 39%) Nachkalkulation zugestellt, in der genau die Kosten pro Laufmeter, Arbeitszeit etc. aufgelistet sind.
Im "Kleingedruckten" des Kostenvoranschlags findet sich folgendes:
-) Die Mengenermittlung erfolgte lt. Plan oder Skizze ohne Holzanstrich und ohne Gewähr. Alle Preise verstehen sich zum heutigen Tagespreis.
-) Die Abrechnung erfolgt nach genauen Naturmaßen und laut ÖNORM B 2215 der tatsächlich erbrachten Leistungen.
-) Vorbehaltlich eventueller Preisänderungen unserer Lieferanten.
Bislang habe ich herausgefunden dass bei Kostenvoranschlägen (ohne dass ich auf Merkosten aufmerksam gemacht werde) ein Spielraum von 10-15% besteht. Pauschalpreisen sind bindend. Hier ist nun beides Vorhanden...könnten die Pauschalpreise um bis zu 15% angehoben werden? Mir ist klar dass etwaige Extraleistungen, welche nicht bei den Pauschalen angegeben wurden dazukommen könnten.
Wie sieht für mich die rechtliche Sachlage aus?
Vielen Dank,
Alexxk