Erfüllung Bauzwang

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hermann6363
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Erfüllung Bauzwang

Beitrag von hermann6363 » 09.01.2021, 15:27

Hallo,

ich habe vor kurzem ein Nachbargrundstück - unmittelbar angrenzend an mein Haus = Hauptwohnsitz - mit aufrechtem Bauzwang (Hauptwohnsitz binnen 5 Jahren) erworben. Aufgrund einer Äderung unserer Umstände soll nun doch kein Haus auf dem Grundstück errichtet werden.
Gibt es eine Möglichkeit das Grundstück gegen den Willen des Bürgermeisters zu behalten und das Grundstück als Garten zu nutzen?
Eventuell Zusammenlegung mit meinem bestehenden Grundstück?
Umsetzung einer geringfügigen Baumaßnahme?

Vielen Dank im Voraus.



alles2
Beiträge: 3297
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Erfüllung Bauzwang

Beitrag von alles2 » 09.01.2021, 22:23

Wenn der Bauzwang vertraglich vereinbart wurde, sollte man sich auch daran halten. Bei der Einführung wurde freilich bedacht, diversen Tricks entgegenzuwirken, die wie von Dir erwähnt ausfallen können. Die Gemeinde verfolgt mit der Auflage das öffentliche Interesse, dass Hauptwohnsitze zu generieren, Bauland nicht als Spekulationsanlage gehortet wird oder Gemeinderänder durch Zersiedelung nicht ausufern. Verletzt man die unterworfene Auflage, kann eine rückgängige Umwidmung, Rückkauf oder Zwangsversteigerung erfolgen. Natürlich gäbe es theoretisch berücksichtigungswürdige Gründe, damit vielleicht auch der Bürgermeister von der Bebauungspflicht absieht. Ein unwahrscheinlicher Fall wäre, der mir untergekommen ist, wenn es sich bei dem Grund um das Gelände einer Mülldeponie längst vergangener Tage handelt, die verschwiegen wurde. Durch mögliche spätere Setzungen im Erdreich wäre es verantwortungslos, dort ein Wohnobjekt aufstellen zu lassen. Einfacher wäre es, wenn es in der Nachbarschaft auch extra erworbene Grundstücke gäbe, die ebenso nicht bebaut wurden. Dann könnte man sich auch darauf berufen.

Gibt es ein späteres Bauvorhaben oder möchtest Du die Konsequenzen hinauszögern, könnte es laut Bauordnung Deines Bundeslandes die Möglichkeit geben, die Baubewilligung vor Ende der Frist auf Antrag verlängern zu lassen.
Weil Du niedrigschwellig die "geringfügige Baumaßnahme" erwähnst und es offensichtlich darauf ankommen lassen möchtest, weil bspw. die Zusammenlegung aussichtslos erscheint, kannst Du beobachten, wie die Gemeinde reagieren würde, wenn man folgenden sinnbefreiten Ansatz verfolgen:
Man lasse sich eine Baubewilligung für einen Einreichplan geben. Üblicherweise hat man dann 2 Jahre Zeit für den Baubeginn, ohne dass die Gültigkeit der Baubewilligung erlischt. Diese kann man durch eine Grubenaushebung samt daneben aufgestelltem Baucontainer vortäuschen. Die 5-jährige Frist läuft dann mit dem gemeldeten Baubeginn. Diese Fertigstellungsfrist könnte man wie bereits erwähnt eventuell vor Ablauf um vielleicht um weitere 3 Jahre verlängern lassen. Wer weiß, wie verständnisvoll sich der Bürgermeister zeigt, wenn man plausible fingierte Gründe für die Verzögerungen benennt und daraufhin nachgibt.
Ich habe jetzt mal außen vorgelassen, dass es wirklich eine absolute Frist von 5 Jahren Hauptwohnsitz-Meldung ab Umwidmung geben sollte, was ich daher mal in Frage stelle. Kann mir nicht vorstellen, dass Du mit einem kleinen Bauprojekt weit kommst, da es die Baubehörde nicht durchwinken würde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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