
Ich hätte eine Frage bezüglich des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, und zwar:
Es handelt sich dabei ja um einen subsidiären Anspruch. Hat man Zb gegenüber eInem anderen Vertragspartner einen deckungsgleichen Anspruch, dann kommt der Schutzwirkungsvertrag nicht zum Zug.
Was ist aber, wenn man einen deckungsgleichen Anspruch gehabt hätte, diesen aber nicht mehr geltend machen kann? Steht dann der Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter trotzdem zu, oder nicht?
Danke schon einmal im Voraus!