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Frist Stellungnahme Bezirksgericht. Dringend!

Verfasst: 05.01.2021, 21:15
von curios13
Hallo liebes Forum!

Ich habe am 04.01.2021 ein RSB Schreiben vom Bezirksgericht bekommen. Eine Familienrechtssache. Drinnen steht kurz um was es geht, und eine Aufforderung mich "binnen 14 Tagen" zu äußern. Ich möchte einen eingeschriebenen Brief ans Bezirksgericht schreiben, heißt das nun dass ich bis einschließlich 18.01.2021 (14 Tage vom 4.1 an) den Brief beim Postamt am Schalter abgeben kann damit er fristgerecht ankommt? Oder muss meine Äußerung binnen 14 Tagen beim Gericht einlangen?

lg

Re: Frist Stellungnahme Bezirksgericht. Dringend!

Verfasst: 05.01.2021, 23:00
von alles2
Es reicht der Poststempel mit dem Datum bis 18.1.2021. Solltest Du an dem Tag kurz vor Filialschluss den Brief aufgeben wollen, vergewissere Dich, dass der Angestellte am Schalter den Stempel nicht bereits für den nächsten Werktag umgestellt hat. Ist mir mal passiert und das führte zu einem Ballawatsch. Denn die Gerichte gehen für gewöhnlich nach dem Poststempel und überprüfen die Sendungsnummer nicht online.

Auch solltest Du zwischen Zustellversuch und Abholfrist unterscheiden. Konnte Dich der Zusteller direkt antreffen, zählt der Tag, an dem Du das Schriftstück tatsächlich bekommen hast. Hast Du den gelben Hinterlegungszettel bekommen, zählt der Tag, der dort als Abholfrist (Abholung in der Filiale) genannt wird. Der Tag, an dem Du es dann tatsächlich in der Filiale abholen würdest, ist dabei völlig irrelevant.

Mehr dazu hier:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15038