Email an ehemalige Vorgesetzte

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elisabetha
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Email an ehemalige Vorgesetzte

Beitrag von elisabetha » 03.01.2021, 07:50

Als ich vom Suzid meines ehemaligen Kollegen gehört habe der im Betrieb nicht respektvoll behandelt wurde kam bei mir die Vergangenheit hoch . Ich bin 4 Jahre in Pension habe bis 60 Vollzeit im Krankenhaus gearbeitet . Die letzten Jahre waren das schlimmste was ich erlebt habe von Vorgesetzter und Pflegedienstleitung Mobbing , Schikanen pur grundlos . Ich wurde schwer depressiv und bekam Panik wenn ich wieder in die Direktion gerufen wurde . 2 übersehende Diagnosen mussten in einen anderen Krankenhaus operiert werden . Ich möchte diese wirklich dreckige Geschichte nicht bis ins kleinste Detail veröffentlichen da es zu lange dauert . Die Pflegediensleitung wurde 2 mal aufgefordert das zu unterbinden Führsorgepflicht einzuhalten . Ich habe sämtliche Unterlagen . Wie ich vom Tod meines ehemaligen Kollegen gehört habe war ich so schokiert das ich der Dame ein Email gesendet habe mit den Worten wie Menschenverachtend der Umgang mit kranken Personal war .Ich war nicht die einzige die man fertig gemacht hat sondern sehr viele . Ich habe mich dagegen gestemmt da ich nichts getan habe . Jetzt bekam ich Post von ihren Anwalt das ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben soll . Das mache ich auf keinen Fall was könnt ihr mir raten
Danke



alles2
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Re: Email an ehemalige Vorgesetzte

Beitrag von alles2 » 03.01.2021, 11:28

Solange noch nichts gerichtlich anhängig ist, dürfte es sich um einen klassischen Fall handeln, dessen sich die Volksanwaltschaft annehmen sollte. Möchte da aber nichts vorwegnehmen, da auch mir nicht fremd ist, dass Betroffene gerne mal übertreiben und in Umständen mehr hineindichten, als es dem wahren Hintergrund entsprechen würde.
Aber gerade wenn es mehrere Betroffene gibt, schrillen bei dieser Behörde die Alarmglocken. So wurde sie aktiv, wenn es um Heimopfer oder Lehrer-Mobbing ging. Man konnte diverse Entschädigungszahlungen erwirken oder im Falle der Heimopfer eine eigene Rente als Zeichen der Anerkennung vom Staat für das damals zugefügte Leid.
Wenn es deren Meinung nach eine passendere Anlaufstelle gäbe, würde man Dir das (zumindest auf Nachfrage) schon mitteilen.

Ansonsten würde ich die Umstände auch dem ÖGKV (Österreichischer Gesundheits- und Krankenpflegeverband) berichten. Kann es nicht beurteilen, inwiefern der aktiv werden kann. Aber auch dort könnte man Dir die empfohlene Anlaufstelle mitteilen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

elisabetha
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Re: Email an ehemalige Vorgesetzte

Beitrag von elisabetha » 03.01.2021, 11:51

Dankeschön , ich werde mich an die Volksanwaltschaft wenden und alle bestehenden Unterlagen senden .

Liebe Grüßr recht herzlichen dank

SK
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Re: Email an ehemalige Vorgesetzte

Beitrag von SK » 03.01.2021, 14:38

Die aus drei Mitgliedern bestehende Volksanwaltschaft in Österreich ist als parlamentarischer Ombudsmann zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung eingerichtet. Sie steht allen Menschen bei Problemen mit Behörden kostenlos zur Verfügung, die sich durch Organe der Verwaltung ungerecht behandelt fühlen und bereits alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben. Darüber hinaus ist die Volksanwaltschaft seit 2012 als Nationaler Präventionsmechanismus auch für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Österreich zuständig.

Auszug aus Wikipedia

Die Volksanwaltschaft ist daher nicht die richtige Anlaufstelle. Der richtige und wichtige Weg wäre den Kontakt zu einem Rechtsanwalt herzustellen.

alles2
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Re: Email an ehemalige Vorgesetzte

Beitrag von alles2 » 03.01.2021, 15:54

Das kann nur von jemanden kommen, der wohl vergisst, dass auch das Land eine Verwaltungsbehörde darstellt und für diverse Missstände geradestehen könnte. Ich bemühe die VA in regelmäßigen Abständen und kann mittlerweile abschätzen, inwiefern die Kontaktaufnahme in irgendeiner Form weiterhelfen kann. Reicht man eine Beschwerde ein, dann wird es einem Prüfverfahren unterzogen. Dabei könnte die Angelegenheit aus mehreren Blickwinkeln betrachtet werden. Auch wenn es um Entschädigungszahlungen durch den Wiener Gesundheitsverbund (WiGev) geht, schaltet die sich bei Bedarf ein. Jetzt kenne ich das Bundesland der Betroffenen nicht, aber dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss der Kliniken und Pflegeheimen für Wien, an der auch das Pflegepersonal herantreten kann.

Mobbing ist im Gesundheitsbereich keine Seltenheit, weshalb es einen Mobbing-Ombudsmann bei der Ärztekammer gab oder noch gibt. Ich hatte auch einen Fall, da wurde eine Alterspflegekraft (nicht Krankenpflegekraft) schikaniert. Die Arbeiterkammer blieb untätig. Hatte mich daraufhin an die VA gewendet und diese hatte sich mit der AK akkordiert, um das (Bundes-)Land zu klagen. Damit war uns auch schon geholfen. Es kann nie schaden, zumindest eine zweite Meinung einzuholen. Und wenn alle Stricke reißen und dem Betroffenen niemand unter die Arme greifen kann, besteht freilich die Option eines Rechtsanwaltes. Aber das sollte eh "jedes Kind" wissen und nur zu gerne möchte man es - nicht zuletzt aus Kostengründen - nicht soweit kommen. Verwundert nicht weiter, dass ein Anwalt den Gang zum Anwalt rät.

Abgesehen von der AK, gäbe es vielleicht noch die Gewerkschaft, die mobil machen könnte. An den Ombudsmann der Ärztekammer (nicht Patientenombudsmann) könnte man evtl. auch noch herantreten. Die Initiative MOBnet (bei Mobbing im Spital) dürfte es bei uns leider nicht mehr geben. Dennoch würde ich sagen, eins nach dem anderen. Ist zumindest mein Credo, wenn ich mich an ein Problem herantaste. Ist aber nur ein Rat!
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elisabetha
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Re: Email an ehemalige Vorgesetzte

Beitrag von elisabetha » 04.01.2021, 05:33

Ich werde heute den Kontakt einen Anwalt suchen um mich beraten lassen .Wie ich noch gearbeitet habe ist die Arbeiterkammer eingeschritten und hat die Pflegedienstleitung aufgefordert ihre Pflichten wahrzunehemen was aber nicht passiert ist . Ich will weder ein Gerichtsverfahren nur eines das diese Aufforderung einer Unterlassung sicher nicht unterschreiben werde .

alles2
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Re: Email an ehemalige Vorgesetzte

Beitrag von alles2 » 04.01.2021, 12:00

Das mit der AK habe ich mir schon denken können, weil Du schon anfangs vermittelt hast, dass Du in der Klinik nicht mehr tätig bist, und weil an die Pflegedienstleitung während Deiner aktiven Zeit bereits zweimal herangetreten wurde. Daher ging meine Empfehlung nicht zu Beginn in diese Richtung, sondern ist als Hinweis für die anderen Mitlesern zu werten, die in einer ähnlichen Situation wären.

Dass Du den Gerichtsweg nicht beschreiten möchtest, ist mir schon klar. Daher habe ich Dich auch die Kontaktaufnahme zu dem VA geraten, weil es denen nicht um den Klagsweg geht, sondern diese wie ein Mediator den außergerichtlichen Weg sucht, um eine eventuelle Änderung herbeizuführen.

Nur eines verstehe ich nicht und hoffe, dass Du Dich dazu äußern möchtest. Was spricht denn dagegen, diese Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben und diese Pflegedienstleitung nach Deinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis einfach in Ruhe zu lassen?
Ich kenne den Inhalt Deiner Mail und der Unterlassungserklärung nicht (beides sollte etwaigen Anwälten vorgelegt werden). Aber es könnte tatsächlich sein, dass sich diese dadurch mit aus ihrer Sicht falschen Vorwürfen konfrontiert sieht. Um eine etwaige dauerhafte Kritik oder das elektronische Bombardiert-Werden mit solcher zu unterbinden, griff sie eben auf ihren Anwalt zurück. Du müsstest dann halt wirklich aufpassen, dass sie sich nicht als Opfer sieht.
So weit ich weiß, wäre mit der Unterzeichnung und der darauffolgenden Ablassen von der Kontaktaufnahme mit ihr noch nichts geschehen. Erst wenn sie sich bspw. wieder durch Psychoterror belästigt sieht, könnte es zu einem Verstoß kommen und einer damit einhergehenden Vertragsstrafe. Eine Unterlassungsklage oder einstweilige Verfügung wäre auch nicht so toll.

Keine Ahnung, was Du mit Deiner Mail bewirken wolltest. Wie Du siehst, kann das nach hinten losgehen, denn auch die Pflegedienstleitung ist nicht mehr für Dich zuständig. Um vielleicht eine Änderung (falls nicht mittlerweile eh schon geschehen) herbeiführen zu können, halte ich das Heranziehen anderer Einrichtungen für sinnvoller. Mögliche emotional motivierte Unterstellungen könnten echt kontraproduktiv sein. Gerade wenn einem die Gründe für den Selbstmord nicht bekannt sind und man nur eine Milchmädchenrechnung anstellt, bei der oft subjektiv eins und eins zusammengezählt werden. Gerade beim Freitod können gerne mal mehrere Umstände zusammengekommen sein. Wenn man dann jemanden die Schuld in die Schuhe schiebt, was ich Dir ausdrücklich nicht unterstelle, kann das fatale Folgen für beide Seiten haben (rechtlicher versus gesundheitlicher Natur).

Bitte nicht falsch verstehen, aber ich schaffe gerne mal ein Bewusstsein dafür, sich auch in die Gegenseite hineinzuversetzen, dessen Sicht oft mal verkannt wird. Sollte es Dir nur um die Unterlassungserklärung gehen und trotz allem noch immer das Gefühl haben, dass diese zu überzogen sei, kann man sich noch immer an den Verfasser zwecks zumindest einer abgeschwächter Version wenden. Zeigt dieser kein Verständnis dafür, kann man es noch über die Beiziehung eines Dritten wie einen Anwalt versuchen.
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Re: Email an ehemalige Vorgesetzte

Beitrag von elisabetha » 04.01.2021, 12:36

Ich habe die Dame weder mit Emails bombadiert sondern ganz sachlich geschrieben wie schrecklich man mit kranken Personal umgegangen worden ist . Ich habe niemals behauptet das das die Dame am Suzid schuld ist sondern den Vorfall den es geben hat von den sie auch wusste . Wie ich noch berufstätig war dieser Kollege wegen einer Depression in Behandlung ich hatte Angst das etwas passiert da er strafversetzt wurde und habe meine Vorgesetzte gebeten etwas zuunternehmen IHRE Antwort ( schau ihm an den Trottel mit den schmalen Schultern er gehört in die Klapsmühle ) - Ich könnte seitenlang von diesen Vorfällen berichten.
Ich werde auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Der Anwalt ist hat mir dringend abgeraten wir haben am Nachmittag ein Gespräch

alles2
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Re: Email an ehemalige Vorgesetzte

Beitrag von alles2 » 04.01.2021, 12:56

Das alles habe ich Dir auch nicht unterstellt, weil ich die Mail nicht kenne. Vielmehr wollte ich vermitteln, was die Empfängerin oder dessen Anwalt befürchten könnte. Um dieses Szenario vorzeitig zu unterbinden, kann man sich eben mit einer Unterlassungserklärung behelfen. Und nur weil man selbst etwas beispielsweise nicht als Schikane erkennt, muss es noch lange nicht bedeuten, dass es beim Anderen nicht als solche aufgefasst wurde oder es objektiv betrachtet doch als solche gewertet werden kann. Dafür wollte ich eine Sensibilisierung schaffen!
Ich empfinde es ohnehin nicht als dienlich, eine ehemalige Vorgesetzte dann anzuschreiben, wenn man von einem Suizid-Fall Wind bekommen hat. Da kann man sich schonmal was zusammenreimen, ohne dass es direkt ausgesprochen wurde. Ich kann Deine Situation kann ich sehr wohl nachvollziehen. Und weil ich den wesentlichen Inhalt der Unterlassungserklärung nicht kenne (geht es um Beleidigung, Belästigung, Mobbing, ...?), habe ich versucht zu erklären, dass das Vorhalten des Spiegels aus der Vergangenheit einen nicht davon befreit, Grenzen zu überschreiten.

Damit Du auch mich verstehst...mir ging es in erster Linie darum aufzuzeigen, wie man etwaige Missstände im Spital aufdecken könnte. Ich denke, um diese ging es auch in Deiner Mail und auch Du würdest Dir eine Änderung herbeisehnen.
Daher bin ich weniger darauf eingegangen, wie Du nun mit der Unterlassungserklärung umgehen solltest. Was hat Dich denn davon abgehalten, darüber direkt mit dem Anwalt Deiner Ex-Vorgesetzten zu reden?

Niemand kann dazu gezwungen werden, so etwas zu unterfertigen. Ich würde aber auch nicht die Pflegedienstleitung anschreiben, nicht zuletzt, weil es anscheinend unerwünscht ist.
Wäre toll, wenn Du uns wissen lassen könntest, was rund um die Erklärung herausgekommen ist und zu was man Dir rund um die vergangenen Vorkommnisse geraten hat.
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Re: Email an ehemalige Vorgesetzte

Beitrag von elisabetha » 04.01.2021, 13:53

Ich habe nur minimal von den Vorfällen geschrieben die passiert sind , wenn ich das öffentlich machen würde gibt es einen Skandal ohne Ende . Ich habe weder die Absicht der Pflegeleitung zu schreiben noch sonst was das macht der Anwalt .Für mich war es von Anfang an klar das ich den Anwalt einschalte damit es Hand und Fuss hat .

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Re: Email an ehemalige Vorgesetzte

Beitrag von alles2 » 04.01.2021, 15:18

Das wäre im Pflegebereich nicht das erste Mal ;-)

Also gut, Du möchtest es nicht öffentlich machen, was irgendwo verständlich sein kann und Dein gutes Recht ist. Dann sind meine ersten Empfehlungen (Volksanwaltschaft usw.) ohnehin überflüssig und es würde sich die Frage stellen, was Du mit Deiner Email bewirken wolltest. Die Unterlassungserklärung kann als außergerichtliche Einigung gesehen werden, um von gerichtlichen Schritten vorerst abzusehen. Wie gesagt, ich weiß nicht, was man Dir dort konkret vorwirft. Aber nachdem Du sowieso nicht gedenkst, der Pflegeleitung zu schreiben, ist es schwer nachvollziehbar, woran es sich am Sanktus in der Unterlassungserklärung spießt. Außer dort findet sich eine Aufforderung, wo Du nicht versprechen kannst, dass hinkünftig davon abgesehen werden würde.

Oder anders gefragt, was widerstrebt Dich, es zu unterfertigen? Geht es Dir aufgrund der erlebten Vorfälle ums Prinzip oder erachtest Du den Schrieb als überzogen? Musst aber wirklich nicht darauf eingehen, da Du Dich dahingehend hoffentlich eh schon in guten Händen befindest! Mir geht es nur darum, eine möglichst objektive Sicht auf die Dinge rund um die Unterlassungserklärung (nicht auf das Erlebte) zu bekommen.
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Re: Email an ehemalige Vorgesetzte

Beitrag von elisabetha » 04.01.2021, 17:22

Warum ich diese Unterlassungserklärung nicht unterschreibe ? Ich habe weder jemanden beleidigt noch sonst etwas warum bitte soll ich was unterschreiben . Würde ich niemals tun ich gehe lieber ins Gefängnis

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Re: Email an ehemalige Vorgesetzte

Beitrag von elisabetha » 08.11.2021, 10:04

Dieses Thema hat sich durch den Anwalt erledigt da er ihr mit der Klage gedroht hat . Sie musste die Kosten für ihren Anwalt und meinen bezahlen . Es war nur die Wahrheit und die kann und sollte man ertragen wenn man nur austeilt.

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