ERSITZUNG

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2479
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ERSITZUNG

Beitrag von 2479 » 02.01.2021, 13:56

Meine Mutter besitzt landwirtschaftliche Liegenschaften die auch im Grundbuch eingetragen sind. Da die Landwirtschaft nicht mehr betrieben wird hat Sie nun diese Liegenschaften einem benachbartem Bauern zur Bewirtschaftung überlassen, damit die Felder nicht brach liegen und überdies der Bauer die Ernte auch für sein Vieh gebrauchen kann. Es gibt keinen Pachtvertrag und er muss auch keine Pacht zahlen. Ist es möglich das nun dieser Bauer nach 30 Jahren diese Liegenschaften Ersitzen kann und somit meine Mutter Ihren Besitz verliert?



alles2
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Re: ERSITZUNG

Beitrag von alles2 » 02.01.2021, 15:03

Auch die Ersitzung nach § 1452 ABGB eines landwirtschaftlichen Grundstücks kann den entsprechenden Kriterien von § 1468, 1470 und 1477 ABGB erfolgen. Wie man dieses Recht vorher durchbrechen kann, habe ich unlängst hier erläutert:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16648

Soll heißen, der benachbarte Landwirt müsste das Grundstück für das Seinige halten, auf welches er sein Recht ohne jegliche Einholung einer Einwilligung gutgläubig ausgeübt hat. Im Streitfall müsste dann der Grundstückseigentümer die nicht gegebene Gutgläubigkeit des Ersitzungswerbers nachweisen können. Das muss zwar nicht zwangsläufig schriftlich erfolgen. Aber wenn sich der benachbarte Bauer vorher ständig bewusst ist, dass ihm der Grund nicht gehört, welches er auch tatsächlich für den von Dir genannten Zweck benutzt haben muss, und erst nach der befürchteten Erwerbsrechtsform das Gegenteil behauptet, könnte Deine Mutter ein Problem haben.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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