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Möbel von Verstorbenen

Verfasst: 30.12.2020, 06:56
von Lisa789
Hallo,

ich habe eine Frage zu der Verlassenschaft von meinem EX-Freund mit dem ich eine gemeinsame Tochter habe.

Verstorben am 21.07.2020 - Die Verlassenschaft ist schon beendet - keiner hat das Erbe angenommen (Schulden)

Die Wohnung ist noch immer nicht geräumt.

Die Mutter des Verstorbenen meinte, ich soll die Möbel verkaufen. Der Vater war schon in der Wohnung, der hat sich mitgenommen was er gebraucht hat.
Ich frage mich, darf ich das? Bzw. der Vater? Wenn keiner das Erbe angenommen hat?

Wer räumt denn die Wohnung? Wer bezahlt das? Es fühlt sich hier keiner zuständig, keiner will etwas damit zu tun haben.



Vielen Dank für eure Hilfe!

Mfg Lisa

Re: Möbel von Verstorbenen

Verfasst: 30.12.2020, 14:48
von alles2
Wenn es kein Erbe gibt und der Mietvertrag auf niemanden zufällt (weil auch vererbbar) bzw. darin sonst niemand von Euch steht, solltet Ihr aus dem Schneider sein. Der Vermieter müsste sich dann darum kümmern. Sieht er es anders, könnte er sich an das Verlassenschaftsgericht wenden und der "Zuständige" würde von ihm verständigt werden. Daher brauchst Du Dir eigentlich keinen Kopf machen, wenn sich niemand meldet.

Ihr dürft alles mitnehmen, wenn es nicht wem anderen gehört. Macht Ihr das nicht, wandert es womöglich durch den Vermieter ohnehin in den Müll!