Hallo, ich habe folgende Frage.
Vor ca. 20 Jahren wurde mit der Gemeinde mit meinen Eltern eine Vereinbarung zur Nutzung meiner Grundfläche als Gehsteig getroffen.
Die Gemeinde hat für meine verlorene Terrassenfläche auf ihre Kosten auf meinem Grundstück die Terrasse erweitert.
Dafür darf die Gemeine die Fläche der verlorenen Terrasse als Gehsteig nutzen.
Es wurde aber kein Servitut eingeräumt!!!
Habe gelesen dass der Gehsteig nach 30 Jahren Nutzung zum Servitut wird??
Ist es richtig dass die Terrassenerweiterung nach einigen Jahren abgeschrieben ist und somit mit der Gemeinde eine neue Vereinbarung abgeschlossen werden kann?
Danke
Gehsteig
Re: Gehsteig
Zu einem qualifizierten Besitz durch Ersitzung kann es erst werden, wenn es im guten Glauben genutzt wurde, dass es sich um sein Grundstück handelt. Sobald die Gemeinde darüber Bescheid weiß, dass es nicht das ihrige ist, kann es nicht ersessen werden. Mehr dazu auch hier:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16032#p37711
Soweit ich aber weiß, kann durch eine juristische Person (dazu zählen auch Gemeinden) die Ersitzung erst nach 40 Jahren über die Bühne gehen.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16032#p37711
Soweit ich aber weiß, kann durch eine juristische Person (dazu zählen auch Gemeinden) die Ersitzung erst nach 40 Jahren über die Bühne gehen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Gehsteig
Herzlichen Dank für ihre Antwort!!
Re: Gehsteig
Noch eine Frage, ist es für mich möglich den Gehsteig nun der Gemeinde nicht mehr zur Verfügung zu stellen, die Gemeinde darf diesen nun schon 20Jahre nutzen, oder kann die Gemeinde meinen Grund nun auf Ewig nutzen ohne Abgeltung???
Re: Gehsteig
Dein Anliegen müsstest Du schon gegenüber der Gemeinde äußern. Hat man Verständnis für Deine Situation und ist der Bedarf für den Gehsteig nicht mehr unbedingt gegeben, könntest Du Glück haben. Ansonsten müsste man wohl vor Gericht ziehen, wo mitunter eine Interessensabwägung vorgenommen werden würde. Die Erfolgsaussichten würde ich gegen Null einschätzen.
Das Thema hatte wir aber vor nicht allzu langer Zeit:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16498
Das Thema hatte wir aber vor nicht allzu langer Zeit:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16498
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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