Wohnrecht im Elternhaus
Verfasst: 28.12.2020, 13:22
Es geht konkret um folgenden Sachverhalt:
geschiedener Vater und zwei Söhne leben in einem Haus.
Vater zieht aus zu Freundin und möchte mit Schulden Belastetes Haus Sohn A ab sofort vererben der dann die Schulden auf sich nehmen soll, inkl. unterschrift beim Notar dass das der vollständige Erbteil sein soll.
Sohn B erhält ein Wohnrecht und beteiligt sich zu 50% an Erhaltungskosten.
Stimmt Sohn A nicht zur vorzeitigen vererbung/schenkung zu, verkauft Vater das Haus.
Sohn B ist nicht fähig Schulden aufzunehmen und scheidet desswegen aus.
Sohn A und B volljähring und berufstätig, ledig,
beide NICHT im Grundbuch eingetragen, nur gemeldet an diesem Hauptwohnsitz.
Beide keine Wohnmöglichkeit beim anderen Elternteil, einzige Alternative: Mietwohnung.
Fragen:
-> Welches Recht haben die beiden Söhne um nicht ihr Dach über dem Kopf zu verlieren? (Der Vater ist zu keiner ausser-Gerichtlichen Einigung bereit)
-> Können Schulden einfach so "vererbt" werden? (Höhe der Schuld in diesem Fall der halbe Wert der Immobilie, Rückzahlung der Schuld durch Sohn A nur möglich durch zurückschrauben des Lebens-Standard auf das nötigste)
-> Welche Weg kann man gehen wenn es zum Streitfall über Haus/Erbe/Wohnsituation mit dem Vater kommt?
Haben die Söhne trotz volljährigkeit ein Recht darauf im Haus des Vaters zu wohnen?
Liebe Grüße an die nette Community hier!
geschiedener Vater und zwei Söhne leben in einem Haus.
Vater zieht aus zu Freundin und möchte mit Schulden Belastetes Haus Sohn A ab sofort vererben der dann die Schulden auf sich nehmen soll, inkl. unterschrift beim Notar dass das der vollständige Erbteil sein soll.
Sohn B erhält ein Wohnrecht und beteiligt sich zu 50% an Erhaltungskosten.
Stimmt Sohn A nicht zur vorzeitigen vererbung/schenkung zu, verkauft Vater das Haus.
Sohn B ist nicht fähig Schulden aufzunehmen und scheidet desswegen aus.
Sohn A und B volljähring und berufstätig, ledig,
beide NICHT im Grundbuch eingetragen, nur gemeldet an diesem Hauptwohnsitz.
Beide keine Wohnmöglichkeit beim anderen Elternteil, einzige Alternative: Mietwohnung.
Fragen:
-> Welches Recht haben die beiden Söhne um nicht ihr Dach über dem Kopf zu verlieren? (Der Vater ist zu keiner ausser-Gerichtlichen Einigung bereit)
-> Können Schulden einfach so "vererbt" werden? (Höhe der Schuld in diesem Fall der halbe Wert der Immobilie, Rückzahlung der Schuld durch Sohn A nur möglich durch zurückschrauben des Lebens-Standard auf das nötigste)
-> Welche Weg kann man gehen wenn es zum Streitfall über Haus/Erbe/Wohnsituation mit dem Vater kommt?
Haben die Söhne trotz volljährigkeit ein Recht darauf im Haus des Vaters zu wohnen?
Liebe Grüße an die nette Community hier!