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Wohnrecht im Elternhaus

Verfasst: 28.12.2020, 13:22
von jaki95
Es geht konkret um folgenden Sachverhalt:

geschiedener Vater und zwei Söhne leben in einem Haus.
Vater zieht aus zu Freundin und möchte mit Schulden Belastetes Haus Sohn A ab sofort vererben der dann die Schulden auf sich nehmen soll, inkl. unterschrift beim Notar dass das der vollständige Erbteil sein soll.
Sohn B erhält ein Wohnrecht und beteiligt sich zu 50% an Erhaltungskosten.

Stimmt Sohn A nicht zur vorzeitigen vererbung/schenkung zu, verkauft Vater das Haus.
Sohn B ist nicht fähig Schulden aufzunehmen und scheidet desswegen aus.

Sohn A und B volljähring und berufstätig, ledig,
beide NICHT im Grundbuch eingetragen, nur gemeldet an diesem Hauptwohnsitz.

Beide keine Wohnmöglichkeit beim anderen Elternteil, einzige Alternative: Mietwohnung.

Fragen:

-> Welches Recht haben die beiden Söhne um nicht ihr Dach über dem Kopf zu verlieren? (Der Vater ist zu keiner ausser-Gerichtlichen Einigung bereit)

-> Können Schulden einfach so "vererbt" werden? (Höhe der Schuld in diesem Fall der halbe Wert der Immobilie, Rückzahlung der Schuld durch Sohn A nur möglich durch zurückschrauben des Lebens-Standard auf das nötigste)

-> Welche Weg kann man gehen wenn es zum Streitfall über Haus/Erbe/Wohnsituation mit dem Vater kommt?
Haben die Söhne trotz volljährigkeit ein Recht darauf im Haus des Vaters zu wohnen?

Liebe Grüße an die nette Community hier!

Re: Wohnrecht im Elternhaus

Verfasst: 28.12.2020, 14:57
von alles2
Volljährige und selbsterhaltungsfähige Kinder haben kein Wohnrecht auf das Elternhaus und können als letztes Mittel grundlos zur Räumung geklagt werden. Siehe auch:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15392
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15072

Zur Verlassenschaft gehören nicht nur die Aktiva (Vermögenswerte), sondern auch die Passiva wie Schulden und die Begräbniskosten:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16373#p38323

Wenn es darum geht, auf einen Erbteil verzichten zu wollen, könnte das hier interessant werden:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16431
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16536

Was im Sterbefall passieren kann, wenn es einen Alleinerben gibt und eine Erbengemeinschaft ausgeschlossen ist, habe ich erst gestern ausformuliert:
alles2 hat geschrieben:
27.12.2020, 23:19
Hingegen ist es schon richtig, dass die Alleinerbin eine Zahlungspflicht gegenüber dem Miterben hat, wenn sie die Liegenschaft ganz übernehmen wird. Kann sie den Betrag nicht auszahlen (auch wenn es hier wohl nicht zutreffen wird), weil sie bspw. nicht über das entsprechende Vermögen verfügt (auch trotz Erbschaft) oder das Haus nicht sofort verkauft werden würde, müsste sich der Pflichtteilsberechtigter üblicherweise mit einer vereinbarten Ratenzahlung zufriedengeben oder der Verkauf wäre unumgänglich.
Das gilt allerdings nicht, wenn wer lebenslang mit dem Wohnrecht (samt Übernahme der schriftlich vereinbarten Kosten) begünstigt wurde, welches erst mit seinem Tod endet, da es nicht vererbbar ist, sofern er es nicht vorher kündigt. Mehr zum Thema Wohnrecht hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16527