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Geschwindigkeit auf Privatstraße

Verfasst: 26.12.2020, 08:27
von MarcoG.
Grüß Euch!
Die Zufahrt zu meinem Haus ist eine Privatstraße. Über diese Privatstraße, welche neben meinem Haus vorbeiführt, hat mein Nachbar die Dienstbarkeit, um zu seinem Grundstück zu gelangen. Da er und sein Sohn oftmals sehr schnell vorbeifahren und dies sehr unangenehm ist, dass einmal etwas passiert wenn ma zur Mülltonne geht, bzw. der ernorme Lärm der dabei entsteht (Schotterstraße), wollte ich nachfragen, ob es auf einer Privatstraße eine Geschwinigkeitsbeschränkung gibt oder ob ma die handelden Personen irgendwie zwingen kann, um normal oder langsamer vorbeizufahren. Mein mündlicher Dialog wurde bis dato ignoriert.
Danke und LG, Marco

Re: Geschwindigkeit auf Privatstraße

Verfasst: 26.12.2020, 14:33
von alles2
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind durch die StVO geregelt. Nachdem es sich um eine Privatstraße ohne öffentlichen Verkehr handelt (mehr dazu im jeweiligen Landesstraßengesetz), greift auch das Gesetz nicht nach § 1 StVO. Du könntest daher selbst ein Schild aufstellen wie "Privatstraße - Bei widerrechtlicher Benützung, Anzeige wegen Besitzstörung" (eigentlich Lärmbelästigung). Wobei es wohl auch nicht fruchten würde, wenn sich die Nachbarn vorher schon verständnislos zeigen. Vielleicht hinterlässt eine Unterlassungsklage nach § 339 ABGB wegen Besitzstörung oder vielmehr nach § 364 ABGB auf Unterlassung der Lärmeinwirkung Eindruck.

Re: Geschwindigkeit auf Privatstraße

Verfasst: 30.12.2020, 22:33
von dru5ki
Gemäß §1 StVO ( Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.) kann auch auf Privatstraßen die StVO angewandt werden, sofern diese für jedermann unter den selben Bedingungen benützt werden kann. Also sofern kein Schranken angebracht oder ein Tor montiert ist gilt auch dort die StVO und die Behörde (Strafamt, Polizei) darf tätig werden.

Ein Schild mit "Privatstraße" wird in den meisten Fällen nicht ausreichend sein.

Im Zweifelsfall muss die Gesamtsituation betrachtet werden.

Re: Geschwindigkeit auf Privatstraße

Verfasst: 30.12.2020, 22:38
von dru5ki
Btw.: Nach §1 Abs. 2 StVO gilt die StVO übrigens auch auf nicht öffentlichen Straßen (also auch beschrankt, abgesperrt, etc) sofern nicht gegenteiliges bestimmt ist. Einziger Unterschied: hier darf die Polizei nicht amtshandeln!

Re: Geschwindigkeit auf Privatstraße

Verfasst: 02.06.2021, 15:54
von Meins
Also ich würde §1 Abs. 2 StVO anders verstehen. Eher als Grundlage aber du darfst selbst z.B. Verkehrszeichen etc. aufstellen. "als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen.". Nur die Kontrolle und Nachweis musst du selbst machen und kannst dich nicht auf die Polizei o.ä. verlassen.