Flächenwidmung

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
curios13
Beiträge: 11
Registriert: 11.03.2018, 21:56

Flächenwidmung

Beitrag von curios13 » 25.12.2020, 02:18

Hallo,
Wenn bestimmte Widmungen von Grundstücken gegen Paragraphen des Raumordnungsgesetzes des jeweiligen Bundeslandes verstoßen, sind diese Widmungen dann rechtswidrig und müssen von der Gemeinde korrigiert werden, oder hat die Gemeinde einen gewissen Spielraum?

Lg



alles2
Beiträge: 3297
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Flächenwidmung

Beitrag von alles2 » 25.12.2020, 12:23

Es gibt hier mehrere Threads, die sich Deiner Frage widmen und Richtung Art. 119 (inklusive a) und eventuell 120 (auch a, b, c) B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz) gehen. Meinen Favoriten (vom Mitglied mastercrash?) finde ich gerade nicht, aber der hier gefällt mir auch ganz gut:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=5545

Das könnte für Dich auch von Interesse sein:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=4019

Ansonsten sind diese Unstimmigkeiten zwischen Entscheidung der Gemeinde und diversen Gesetzen ein Dauer(streit)thema und daher keine Einzelfälle. Hier dazu einige Äußerungen und Ratschläge meinerseits:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16385#p38389
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?p=36496#p36496

Also wenn Du meinst, dass eine Widmung auf Grundlage des ROG nicht berechtigt ist, teile bei Bedarf der Gemeinde mit, dass es aus Deiner Sicht keine Rechtsgrundlage dafür gibt. Du kannst auch fragen, ob es dafür eine Verordnung des Gemeinderats gibt. Kann sich der Bürgermeister nicht plausibel erklären und wird auf diese Widmung trotzdem beharrt, dann kannst Du eine schriftliche Anfrage bei der Landesregierung stellen, an die man sich auch so wenden sollte. Vom schärferen Instrument einer Aufsichtsbeschwerde nach dem B-GAG (Bundes-Gemeindeaufsichtsgesetz) würde ich abraten, damit der "Gemeindesegen nicht schief hängen" wird.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

isidoro
Beiträge: 89
Registriert: 15.04.2011, 20:17

Re: Flächenwidmung

Beitrag von isidoro » 28.12.2020, 11:11

Grundsätzlich hat nach jeder Neuwahl des Gemeinderates auch eine Überprüfung des Flächenwidmungsplanes zu erfolgen. Da bei einer Änderung oder Berichtigung alle Behörden bzw. alle Infrastrukturen zu hören sind, dauert diese Überprüfung zumindest ein bis 2 Jahre. In diesen Rahmen können auch Berichtigungen, welche durch neue Raumordnungsgesetze falsch sind, abgeändert werden. Die Gemeinden haben für solche Berichtigungen einen Zeitraum für eine Erledigung von 2 - 4 Jahren.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 39 Gäste