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WITWENPENSION VON MEINEN ELTERN

Verfasst: 24.12.2020, 17:15
von VIKTORtimati1#
ICH MÖCHTE EINEN GEHALT AUSZAHLEN
AUF DAS PENSION KONTO ICH ARBEITE
BEI EMMAUS SOZIALBERATER SERVICE
KÖNNEN SIE MIR HELFEN DAS ICH
EINE WITWENPENSION BEKOMME OBWOHL
ICH ARBEITEN GEHE

Re: WITWENPENSION VON MEINEN ELTERN

Verfasst: 25.12.2020, 02:08
von alles2
Zumindest ich werde nicht so richtig schlau daraus!

Kann es sein, dass Du erwerbsunfähig bist oder selbst eine (Be­rufs­un­fähig­keits, Invaliditäts-, Früh-, Korridor-, Alters-)Pension beziehst und Du die (Voll-)Waisenpension meinst, weil Deine Eltern verstorben sind? Sollte dem so sein, wäre es gut zu wissen, was sie gearbeitet haben (Angestellter/Arbeiter, Gewerbetreibender/Landwirt, öffentlich Bediensteter/Eisenbahner).

Sollte es in diese Richtung gehen, wärst Du bei der Arbeiterkammer gut aufgehoben!

Re: WITWENPENSION VON MEINEN ELTERN

Verfasst: 25.12.2020, 13:42
von VIKTORtimati1#
JA ICH MEINE DIE VOLL WAISENPENSION
ICH HABE BEI EMMAUS SOZIAL-MEDIEN GEARBEITET
DAS BEDEUTET EMMAUS SOZIALBERATER SERVICE FÜR MANCHE LEUTE
ICH WÜRDE GERNE EINE ABSICHERUNG FÜR DIE VOLL WAISENPENSION
BEZIEHEN SOGAR MÖCHTE ICH EINE ABSICHERUNG VON DER PVA KREMSER
LANDSTRASSE 5 ST PÖLTEN 3100 (BETREUERIN FRAU LICHTENBERGER)
FÜR DIE VOLL WAISENPENSION
MEINE FRAGE IST OB ICH DIE VOLL WAISENPENSION AUCH
VON MEINER GROßMUTTER BARBARA BRADER BEZIEHEN KANN

Re: WITWENPENSION VON MEINEN ELTERN

Verfasst: 25.12.2020, 14:16
von alles2
Ich kenne die soziale Einrichtung durch eine Bekannte, weshalb ich doch noch auf Dein Anliegen eingegangen bin. Aber bitte halte nicht zuletzt aus Datenschutzgründen Abstand davon, öffentlich irgendwelche privaten Namen zu nennen. Wir können sowieso nichts damit anfangen! Im Gegenteil, es kann den fahlen Beigeschmack eines Trotz-Threads hinterlassen, dessen Inhalt nicht ernst zu nehmen wäre und den es nicht wert wäre, darauf einzusteigen.

Pensionen werden nur von Versicherungsanstalten ausbezahlt, weil es sich auch hier um eine Versicherungsleistung handelt. Bei Ableben hast Du von Privatpersonen keinen direkten Anspruch auf Waisenpension, sondern nur wegen ihnen. Die soziale Absicherung in Form der Waisenpension für das Kind bezieht sich nach § 215 Abs.4 lit.bb ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) immer auf den vorher versicherten Elternteil. Verstirbt ein Großelternteil, steht den Enkelkindern meines Wissens nichts zu, außer dessen Eltern sind auch nicht mehr unter den Lebenden.

Ich kenne Deine gesundheitlichen und persönlichen Umstände nicht, aber mitunter bis zum gesetzlichen Pensionsalter ist das Auffangnetz Sozialstaat normalerweise Deine Absicherung. Bist Du arbeitsfähig (aber für den AMS nicht vermittelbar) und beziehst kein Einkommen bzw. liegt dieser unter den Mindeststandard laut Verordnung Deiner Landesregierung zum Mindestsicherungsgesetz, steht Dir die "Bedarfsorientierte Mindestsicherung" zu. Vergiss nicht, Du kannst nicht etwas einfordern, was Dir nicht zusteht. Manche Herrschaften haben dahingehend nämlich eine verblendete Sicht auf die Realität. Und sollte man doch irgendwie zu einer Waisenrente gelangen, kann es durchaus, dass dadurch im schlimmsten Fall die eigene Pension um genau den Betrag gekürzt wird, wovon Du auch nichts hättest. Folglich ist nicht mal geklärt, ob Dir mit einer etwaigen Waisenrente überhaupt geholfen wäre.

Bitte vermeide doppelte Themen, weil es das nicht besser macht, und lösche den folgenden wieder:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16634