Re: Ein paar Probleme bei der Erstellung von mobilen Apps?
Verfasst: 24.12.2020, 11:15
Irgendwie verunsichert mich der Begriff "Gegner". Wie auch immer, das würde im Anfangsstadium nach Ideenklau klingen. Dann wäre mitunter die Frage, wer er ist und ob es einen Geheimhaltungsvertrag (NDA) mit ihm gibt.
Ist das Produkt schon fertig, könnte der Diebstahl geistigen Eigentums durch Verletzung des Immaterialgüterrechts vorliegen.
Das kann strafrechtlich nach § 91 UrhG (Urheberrechtsgesetzes) und/oder zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadensersatz verfolgt werden und eine etwaige Klage nach § 51 JN (Jurisdiktionsnorm) beim Landes-/Handelsgericht und/oder Zivilgericht abgegeben werden.
Hier kannst Du Dir einen guten Überblick verschaffen:
https://wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/konsument/Geistiges_Eigentum_und_Verbraucherschutz_2018.pdf
Ist das Produkt schon fertig, könnte der Diebstahl geistigen Eigentums durch Verletzung des Immaterialgüterrechts vorliegen.
Das kann strafrechtlich nach § 91 UrhG (Urheberrechtsgesetzes) und/oder zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadensersatz verfolgt werden und eine etwaige Klage nach § 51 JN (Jurisdiktionsnorm) beim Landes-/Handelsgericht und/oder Zivilgericht abgegeben werden.
Hier kannst Du Dir einen guten Überblick verschaffen:
https://wien.arbeiterkammer.at/service/broschueren/konsument/Geistiges_Eigentum_und_Verbraucherschutz_2018.pdf