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Kaufrücktritt Wohnung

Verfasst: 22.12.2020, 20:42
von woodholz
Angenommen, ich möchte nach 2 Jahren Bauverzug von einem Wohnungskauf zurück treten. Welche Fristen muss ich beachten? Wer übernimmt die Nebenkosten?

Vielen Dank!

Re: Kaufrücktritt Wohnung

Verfasst: 22.12.2020, 21:10
von alles2
Wir wissen nicht, was schriftlich festgehalten wurde oder ob es einen verbindlichen, spätesten Übergabetermin und einen vereinbarten Rücktrittsrecht (außerhalb des § 30a KschG) gibt und eventuell (wegen etwaiger Vergütungsansprüche) wer Schuld am Verzug hat. Aber in dem Fall kann nach § 918 ABGB vorgegangen werden. Berechtigte Schadensersatzansprüche können sein, wenn Du Dich um eine Ersatzunterkunft oder um ein Lagerraum kümmern musstest. Für solche Fälle kann es nie schaden, wenn eine Vertragsstrafe (Pönale) vereinbart worden wäre. Man kann aber auch nachher ausmachen, dass für jede weitere Woche ein gewisser Betrag zu zahlen wäre. Konkrete Fristen sind mir nicht bekannt. Daher bin ich der Meinung, dass nach den Kriterien des genannten Paragraphen eine angemessene Nachfrist gesetzt werden kann, in die der Bauträger doch noch der Wohnungsübergabe nachkommen kann. Kommt es zu keiner Einigung und wurden Fristen nicht eingehalten, kann der zivilrechtliche Klagsweg wegen Verzugs des Fertigstellungstermins beschritten werden. Eine Überprüfung, ob der Bauträger seriös ist, und Beobachtungen, ob er nicht mehr so engagiert war, nachdem er womöglich das Geld im Voraus bekommen hatte, könnten dabei der Sache zu Deinem Gunsten dienlich sein, sofern davon etwas gegen ihn spricht.