Lärmstörung Anzeige

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Jast
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Lärmstörung Anzeige

Beitrag von Jast » 21.12.2020, 23:52

Ich habe eine Anzeige wegen Lärmbelästigung erstattet (eigentlich weil eine sogenannte Corona Party gefeiert wurde). Die Polizei war vor Ort, konnte aber wegen des Hausrechts nichts unternehmen. Können die Angezeigten herausfinden, dass ich die Anzeige gestellt habe?



alles2
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Re: Lärmstörung Anzeige

Beitrag von alles2 » 22.12.2020, 01:07

Wenn wegen einer Verwaltungsstraftat eine Akte angelegt wird, weil das Erlassen einer Strafverfügung beabsichtigt ist, kann es durchaus sein, dass der Angezeigte im Rahmen einer Akteneinsicht nach § 17 AVG (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) gewährt werden. Wenn man am Telefon nicht den eigenen Namen genannt hat (anonym) oder die Personalien vor Ort nicht aufgenommen wurden, kann ich mir nicht vorstellen, dass sich darin irgendwelche Angaben über den Anzeiger finden würden. So wie es klingt, könnte die Polizei unverrichteter Dinge abgezogen sein. Dann könnte es höchstens intern einen Bericht geben, der für keine Partei zugänglich wäre.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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