Definition/Auslegung privater Wohnbereich in der 2. COVID-19-SchuMaV

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Definition/Auslegung privater Wohnbereich in der 2. COVID-19-SchuMaV

Beitrag von alles2 » 23.12.2020, 22:52

Die Frage-Antwort-Aufklärung bitte nicht aus dem Kontext reißen! Dann braucht es auch keine wie auch immer geartete Erklärung!

Frage (aus Bereich Sport und Freizeit):
In welchem Umkreis darf ich mich „zur körperlichen und psychischen Erholung“ aufhalten (also etwa Spaziergehen gehen)? Darf ich z.B. als Wienerin bzw. Wiener trotz der Ausgangsbeschränkung zum Schifahren auf den Semmering?
Antwort (Dein übernommener Zitat):
[...] Die Übernachtung – egal, ob entgeltlich oder unentgeltlich – an einem anderen Ort ist allerdings nicht erlaubt (es sei denn, andere Ausnahmegründe treffen zu – z.B. dringendes Wohnbedürfnis, Unterstützungspflichten für andere Personen).
Frage (aus Bereich Ausgangsbeschränkung):
Darf ich zwischen meinem Haupt- und Nebenwohnsitz hin- und herpendeln?
Antwort (Dein übernommener Zitat):
Ja, Fahrten zwischen dem Haupt- und Nebenwohnsitz fallen unter die Ausnahme „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse“ und sind daher auch erlaubt. [...]
Folglich:
Wenn Du zwecks der körperlichen und psychischen Erholung außerhalb Deines Wohnortes bspw. Skifahren gehst, ist die dortige Übernachtung freilich nicht erlaubt. Kommst Du diversen Aktivitäten in unmittelbarer Nähe Deines Wohnsitzes nach, darfst Du dort natürlich nächtigen.


Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 55 Gäste