Rückforderung von Unternehmens Anlagen negativ für Pflegschaftsfall?

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Fancymammal
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Registriert: 15.12.2020, 16:05

Rückforderung von Unternehmens Anlagen negativ für Pflegschaftsfall?

Beitrag von Fancymammal » 15.12.2020, 16:24

Hallo,

ich hoffe ich bin hier mit meiner Frage richtig. Habe dieses Forum eben erst entdeckt...

Kurzer Hintergrund:
Mein Lebensgefährte ist selbstständig und seit diesem Sommer bin bei ihm angestellt und übernehme das Office Management.

Aktuelles Problem... Mein Freund und seine Ex haben sich letzten Sommer getrennt, sie war seit 2016 bis November 2019 geringfügig bei ihm angestellt. Damit sie noch ein bisschen Bonus-Geld verdient zur Familienbeihilfe etc. da sie mit ihren zwei Kindern zu Hause geblieben ist. Zumindest bis zur Trennung, dann folgte eine verfrühte Midlife-Crisis und sie haute ab und lies die Kinder bei meinem Freund zurück, mit minimalsten Kontakt zu den kleinen.
Seit dem ersten Lockdown, hatte sie nun doch Zeit, weil alles was sie betrifft ja somit auf Eis lag. Mit Juni hat sie auch eine Pflegschaftssache vor Gericht losgetreten und wünscht das Aufenthaltsbestimmungsrecht nun bei Ihr. Das ist alles aktuell noch turbulent. Seit die Familiengerichtshilfe sich beim Aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen Lebensgefährten ausgesprochen hat, haben wir urplötzlich mit falschen Anschuldigungen zu häuslicher Gewalt und Vernachlässigung/Misshandlung der Kinder zu kämpfen.

Nachdem sie ab November 19 nicht mehr bei ihm angestellt war, hat sie sich einige Unternehmensanlagen (Laptop etc.) behalten. Und auch einige private Abonnements über die Ihr bekannten Firmen-Bankkonten laufen lassen. Die Abos hat sie nach langem betteln dann mit Mitte Mai auf ihre privaten Konten geändert.
Allerdings weigert sie sich uns einige der Abo-Rechnungen zukommen zu lassen für unsere Buchhaltung. Seit einem halben Jahr renne wir ihr schon hinterher... aber sie stellt sich blöd.

Und mit dem bevorstehendem Jahresende habe ich in unserem Anlagenbuch bemerkt, dass besagte Anlagen seit der Trennung in ihrem Privatbesitz geblieben sind und nicht retourniert oder abgekauft wurden.

Ich möchte ihr diese nun zum Zeitwert des Austritts in Rechnung stellen (bin auch willig, kulanterweise hier die Abschreibung von 2020 noch abzuziehen etc.) bzw. sollen diese an unser Unternehmen retourniert werden, sollte sie nicht zahlen wollen/können.

Mein Partner sorgt sich nun, dass dies negative Auswirkungen für den Pflegschaftsfall hat. Aber meiner Meinung nach, haben Unternehmen und die privaten Ereignisse nichts miteinander zu tun. Darf es auch nicht haben.
Kann sie das überhaupt gegen meinen Partner verwenden, wenn er sein Anlagenbuch berichtigt und unsere Güter von Ihr zurückfordert? Sollte ich hiermit warten, bis der Pflegschaftsfall eventuell mit der Verhandlung im Mai 21 beendet ist?

Es mindert immerhin unseren Gewinn und der Anlagenwert erhöht sich mit der Zeit auch nicht...



alles2
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Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Rückforderung von Unternehmens Anlagen negativ für Pflegschaftsfall?

Beitrag von alles2 » 15.12.2020, 23:32

Solange Ihr gegen die ausgeschiedene Mitarbeiterin nicht den gerichtlichen Weg (nach dem Zivil- oder Strafrecht) beschreitet, wüsste ich jetzt nicht, warum es einen Einfluss beim Familiengericht (wegen dem Sorgerecht) haben sollte. Nichts was offiziell ist, kann gegen sie verwendet werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

DorisMihokovic
Beiträge: 716
Registriert: 16.04.2007, 16:57

Re: Rückforderung von Unternehmens Anlagen negativ für Pflegschaftsfall?

Beitrag von DorisMihokovic » 24.12.2020, 16:04

Was die (Abo)Rechnungen betrifft, so fordern Sie vom Lieferanten Duplikate an.

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