AMS Leistungen und Einkünfte aus Kapitalvermögen

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
MMaria
Beiträge: 3
Registriert: 15.12.2020, 15:09

AMS Leistungen und Einkünfte aus Kapitalvermögen

Beitrag von MMaria » 15.12.2020, 15:38

Ich bin leider seit Anfang 2020 arbeitslos und habe in den ersten 7 Monaten Arbeitslosengeld bezogen und später auch Notstandhilfe. Laut allen öffentlich verfügbaren Kriterien ist alles in Ordnung - ich hatte kein Einkommen aus selbständiger/nichtselbständiger Arbeit, Vermietung, Verpachtung usw. Aber ich habe im Jänner und Februar meine Aktien verkauft, in welche ich langfristig investiert habe, da die Situation mit Corona und Arbeitslosigkeit mir zu unsicher war. Ich habe es vor dem Verkauf recherchiert und war absolut überzeugt, dass die Kapitalerträge, sowie Vermögen keinen Einfluss auf diese AMS Leistungen haben. Ich hatte aber vor kurzem ein Gespräch,wo meine Beraterin mich etwas verunsichert hat.

Jetzt werde ich im nächsten Jahr meine Einkommensteuereklärung abgeben und die Gewinne aus den Aktienverkauf berichten. Darf dann AMS kommen und das bezahlte Arbeitslosengeld bzw Notstandhilfe zurückfordern?



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: AMS Leistungen und Einkünfte aus Kapitalvermögen

Beitrag von alles2 » 15.12.2020, 23:55

Grundsätzlich kannst Du davon ausgehen, dass das Vermögen dort nicht angerechnet wird, wo im Formular nicht danach gefragt wird. Durch Deine Tätigkeit hast Du Deinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung geleistet und nun bist Du in der Situation, diese Leistung daraus in Anspruch nehmen zu dürfen. Beim Arbeitslosengeld und bei der Notstandshilfe handelt es sich um eine Versicherungsleistung, weshalb nicht auf das Privatvermögen zurückgegriffen wird.

Anders sieht es aus, wenn Dir der AMS aus verschiedenen Gründen die Inanspruchnahme der Bedarfsorientierten Mindestsicherung empfiehlt. In diesem Antrag wird sehr wohl nach Einkommen und Vermögen gefragt. Und von diesen hängt es ab, ob und inwiefern man anspruchsberechtigt wäre. Da werden die Kontoauszüge verlangt, man kann auf Dein Privatvermögen und das Amt oder die Republik kann sich sogar ins Grundbuch eintragen lassen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MMaria
Beiträge: 3
Registriert: 15.12.2020, 15:09

Re: AMS Leistungen und Einkünfte aus Kapitalvermögen

Beitrag von MMaria » 16.12.2020, 23:54

Danke sehr für Deine Antwort @alles2 :D
So dachte ich auch. Es ist eine riesige Erleichterung, dass ich alles richtig verstanden habe.

Ich glaube manche Leute Notstandhilfe und Mindestsicherung verwechseln und deswegen hat mir meine Steuerberaterin Angst gemacht.
Vielen Dank nochmals und schönen Abend noch!

dietmar ehrensperger
Beiträge: 9
Registriert: 19.08.2009, 21:26

Re: AMS Leistungen und Einkünfte aus Kapitalvermögen

Beitrag von dietmar ehrensperger » 19.12.2020, 08:59

Im Regierungsprogramm hat man festgeschrieben, dass die KeSt auf grüne Anlagen / Aktien fallen soll. Bei der Erhöhung der NoVa für KFZ hat man relativ schnell reagiert. Frage einmal den Finanzminister Blümel - Kurz - Kogler warum sie mit dieser Einführung säumig sind.

Experte
Beiträge: 36
Registriert: 19.01.2010, 08:05

Re: AMS Leistungen und Einkünfte aus Kapitalvermögen

Beitrag von Experte » 19.12.2020, 10:23

Die Antwort von alles2 ist leider teilweise unrichtig. Bei der Notstandshilfe ist sehr wohl maßgeblich, welches Einkommen erzielt wird. Und dazu gehören nach § 5 Abs. 3 der Notstandshilfeverordnung ausdrücklich auch Kapitaleinkünfte. Wird trotz Einkünften Notstandshilfe bezogen, kann Sozialbetrug vorliegen.

@alles2: Es ist ehrenwert, dass Sie in diesem Forum sehr engagiert kostenlose Rechtsauskünfte erteilen, aber niemand kann die gesamte Rechtsordnung kennen. Bleiben Sie doch in den Bereichen, in denen Sie profunde Kenntnisse haben.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: AMS Leistungen und Einkünfte aus Kapitalvermögen

Beitrag von alles2 » 19.12.2020, 11:58

Jaja, passt schon, Du bist sowas von peinlich. Die Notstandshilfeverordnung NHV ist seit der zweiten Jahreshälfte 2018 weggefallen. Also halt bitte die "Schlapfn" und "Bleiben Sie doch in den Bereichen, in denen Sie profunde Kenntnisse haben" und komme nicht mit veraltetem Wissen daher. Bei manchen Rechtsanwälten (Experte auch?) fragt man sich echt, wo die soziale Kompetenz abhanden gekommen ist und was sie eigentlich studiert haben. Und einmal mehr darf ich mich durch so unnötigen Kommentaren meine Zeit vergeuden lassen, weil sich niemand bemüßigt fühlt, die Fehlauskünfte außerhalb meines Wirkens zu korrigieren. Bei manchen wird man wirklich nicht das Gefühl los, dass sie nur zu gerne aus ihrem Schneckenhäuserl kriechen, wenn sie angeblich einen Fehler in meinem System finden und mich bloßstellen wollen. Diese dürften besser bedient sein, die "Schlapfn" zu werfen, anstatt andere auf den Geist zu gehen!

Nun habe ich auch Dich auf meiner Liste!
Ich habe mich rein auf Privatvermögen (Kapitalvermögen) bezogen und darauf hingewiesen, dass grundsätzlich jene Kriterien zählen, die im Antrag abgefragt werden. Nun tanzt Du hier zum Punkt Einkommen an und tust so, als würde ich die Zuverdienstgrenze nicht kennen. Auch das ist widerlegt:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16428

Selbst beim Thema Studienbeihilfe hatte ich aus eigenen Stücken darauf aufmerksam gemacht!

Also halte Dich bitte zurück mit Deinen Angriffen und versuche zuerst, die Leute zu verstehen und Dein verstaubtes Wissen aufzufrischen, anstatt sie öffentlich zu diffamieren. Einmal mehr bestätigt sich mit Deiner Wortwahl dieses "Alle gegen einen", dem wir nun wirklich sehr sehr nahe kommen.

Moment, etwas geht mir hier ab. Von einer gewissen Person hätte ich mir sowas wie
Ich würde nicht auf Fragen antworten, wo sie schlicht keine Ahnung haben und dann eine Fehlauskunft geben.
erwartet. Ja wo ist er denn? Miez miez miez, hier gibt es Leckerli. Schlimm genug, dass eine andere Person in die ähnliche Kerbe schlägt. Vielleicht hätte ich doch noch abwarten und nach dem Einkaufen darauf eingehen sollen. Aber so einen überflüssigen Beitrag wollte ich auch nicht unnötig lange stehen lassen und Gefahr laufen lassen, dass der Fragesteller auch noch glaubt, was dort steht. Manche bezeichnen sich als "Experte", obwohl... (das können andere fertigdenken)!

Ich gehe zwar mit Dir d'accord, dass niemand die gesamte Rechtsordnung kennen kann. Aber das ist nicht das Kriterium in diesem Forum. Und mir ist auch klar, dass sich die Mitglieder in erster Linie dort äußern, wo sie sich auskennen. Nur ich verfolge deshalb ja eine ganz andere Prämisse. Weil ich kein fachkundiger Volljurist bin, vertraue ich auf die Auskünfte jener, die in dem jeweiligen Bereich tätig sind, weshalb ich über eine große Kontaktliste verfüge. Ich meine, das müsste doch schon beim Letzten angekommen sein, zumal die Liste hier zizerlweise geteilt wird.
Auch mir ist nicht entgangen, dass es Mitglieder gibt, die meinen, man müsste schon Entsprechendes studiert haben, um hier beitragen zu dürfen. Aber es geht im Leben auch muss und man muss nicht alles studiert haben, wenn man weiß, an wen man sich wenden kann, um die entsprechenden Informationen zu bekommen. Das ist auch der Grund, warum sich die Leute gerne an mich wenden.

Ich bin nicht hier, um auf sämtliche Fragen einzugehen. Ich gehe nur auf die Punkte ein, wo ich zu wissen glaube, meinen Beitrag leisten zu können. Wenn es noch offene Fragen gibt oder etwas missverständlich oder gar falsch vermittelt wurde, kann sich jeder gerne unaufgeregt einbringen, ohne den anderen anzupissen. Aber mir Ratschläge zu geben, anstatt vor der eigenen Türe zu kehren, geht schon zu weit. Ich sage zu Dir auch nicht, lerne erstmal sinnerfassend zu lesen. Denn auch Du wirst mir nicht den Beweis erbringen können, dass ich behauptet habe, zusätzliches Einkommen wäre nicht für die Notstandshilfe maßgeblich.

So, mir reichts, hinkünftig werde ich bei alle mich erreichenden "Private Nachrichten" nicht mehr auf andere Forenmitglieder verweisen. Es ist echt blamabel, welche Bauchlandungen die vermeintlichen Rechtskundigen hinlegen. Das Forum könnte ein Paradebeispiel dafür sein, wie es um die Qualität der heimischen Anwälte stehen könnte. Das schafft nicht gerade Vertrauen. Ich für meinen Teil frage schon lange in erster Linie keine Anwälte mehr. Eine Entschuldigung erwarte ich mir freilich nicht mehr. Die Hoffnung habe ich eh schon aufgegeben. Macht den Anschein, als könnte das bei Rechtsanwälten (auch "Experte"?) zum Beruf gehören, dass man das nicht tut, wenn für deren gescheiterte Strategie der Klient bezahlt hat. Vielleicht lässt sich so ein Zusammenhang zu den Forumsauftritten herstellen. Also ich wüsste gerade nicht, wer sich von den "Gesetzten" noch nicht mit mir angelegt hat.

Bitte liebe Forumsmitglieder, wenn Ihr durch die Suchfunktion nicht auf Anhieb fündig werdet, achtet auf Eure Rechtschreibung, verwendet auch alternative Begriffe oder stöbert das Forum etwas durch. Erst wenn ihr wirklich verzweifelt seid, könnt Ihr mir schreiben, wobei es keine Garantie auf eine Antwort gibt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Experte
Beiträge: 36
Registriert: 19.01.2010, 08:05

Re: AMS Leistungen und Einkünfte aus Kapitalvermögen

Beitrag von Experte » 19.12.2020, 13:23

Es kommt nicht darauf an, was im Formular gefragt wird, sondern rechtserheblich sind die zugrundeliegenden Rechtsvorschriften. Auch aus § 36a AlVG ergibt sich eindeutig, dass der "Verkauf von Aktien" mit Gewinn einkommensrelevant ist und genau darauf bezog sich die Fragestellerin.

Dass die auf Basis des AlVG erlassene Notstandshilfeverordnung außer Kraft ist, ändert hinsichtlich der Einkommenserzielung nichts. Der § 5 ist für die Rechtsauslegung des Einkommensbegriffes nach wie vor relevant. Die Verordnung wurde lediglich außer Kraft gesetzt, weil sämtliche Regelungen jetzt direkt im AlVG enthalten sind. Da teilweise aber auch noch vor Jahrzehnten außer Kraft getretene Rechtsmaterien für die Interpretation geltender Gesetze maßgebend sind, ist es nicht ungewöhnlich, dass die Verordnung weiterhin zur Auslegung heranzuziehen ist.

Ich bedaure die böswillige Antwort von alles2. Professionelle Berater behalten emotional die Fassung, wenn ihnen ein Fehler unterläuft. Wie einige andere Foreneinträge von alles2 zeigen, häuft sich dies leider.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: AMS Leistungen und Einkünfte aus Kapitalvermögen

Beitrag von alles2 » 20.12.2020, 04:45

Leider ist wieder niemand eingesprungen und ich muss das Heft in die Hand nehmen! Allein die Tatsache, dass man in diesem Thread auch auf andere Foreneinträge verweist, wo mir ein Malheur passiert sein soll, zeugt davon, dass Du es nicht gut mit mir meinst. Denn jene stille Mitleser, die mich als Sprachrohr sehen, die ich als verlängerten Arm betrachte, die mich supporten und sich nicht öffentlich auf mich einschießen, schreiben mir eine private Nachricht und empfehlen mir, was auszubessern, hinzuzufügen oder gar besser wegzulassen wäre. Gott sei Dank ist dieses Lager noch immer wesentlich größer als jenes, die im Forum mit bösen Kommentaren operieren!

Du solltest eigentlich Deine Fehler bedauern. Zumindest ich habe für mich nie den Anspruch eines professionellen Berater gestellt, denn sonst wäre ich ganz gewiss nicht hier. Solltest die Bezeichnung auf Dich bezogen sein, hast Du Deine eigene jämmerliche Realität. Für mich gibt es für jemanden, der auf die Argumente nicht weiter eingeht, so einige Begriffe, wobei Ignorant noch verhältnismäßig harmlos erscheint. Wenn man mit boshaften Unterstellungen beginnt, was nicht gerade für einen professionellen Berater spricht, braucht man sich nicht weiter über böswillige Antworten wundern. Also sich zuerst an der eigenen Nase fassen, bevor man andere beschießt.

Du bleibst mir noch immer der Beweis dafür schuldig, wo mir ein Fehler unterlaufen ist. Und bitte unterlasse es, von Dich auf andere zu schließen. Führt zu nichts. Traurig, wie sich da jemand rausredet und die Bedeutung des Grundgerüstes von Gesetzestexten beschreibt, das nicht wirklich jemanden hilft. Die Leute wollen sich nicht üblicherweise nicht mit "antiquierten" Bestimmungen auseinandersetzen.
Nochmal zum Mitschreiben, denn Du unterschlägst hier einiges. Nachdem die Beraterin den Fragesteller hinsichtlich Vermögen und Kapitalerträge verunsichert hat, wollte ich dem Notstandsbezieher die Angst hinsichtlich des Vermögens nehmen. Daher findet sich in meiner Antwort zu den AMS-Leistungen nie der Begriff Einkommen oder Einkünfte, sondern nur Vermögen!
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen bzw. Einkommen habe ich mich dahingehend nie geäußert, weil ich mir da selbst nicht sicher bin. Also habe ich eigentlich eh genau das gemacht, was Du mir ans Herz gelegt hattest. Wenn wer meint, diesbezüglich etwas beitragen zu können, dann bitte. Aber sich nicht auf diese unqualifizierte Art!

Leider ist aber Deine Antwort für mich nicht so eindeutig, wie es sich für Dich darstellt:
Bei der Notstandshilfe ist sehr wohl maßgeblich, welches Einkommen erzielt wird. Und dazu gehören [...] ausdrücklich auch Kapitaleinkünfte.
und
Auch aus § 36a AlVG ergibt sich eindeutig, dass der "Verkauf von Aktien" mit Gewinn einkommensrelevant ist [...].
Der § 36a AlVG gibt viel her, aber meiner Auffassung nicht, wie Du es abgeleitet haben möchtest. Auf welche genaue Wortwahl beziehst Du Dich? In der Form, wie Du es vermittelst, kann ich es nicht finden!

Dass Anträge nicht das Gesetz bilden, ist mir selbstverständlich klar. Das habe ich aber auch nie behauptet. Aber sie beruhen darauf. Mir ist völlig unverständlich, was Du mir damit sagen wolltest. Man kann auch nicht von jedem Antragsteller verlangen, dass er sich vorher durch das "AlVG" arbeitet. Also habe ich als Orientierungshilfe den Tipp gegeben, dass man in den Formularen jene Kriterien findet, auf die es ankommt. Die Höhe der Notstandshilfe berechnet sich durch einige Faktoren, wobei der AMS nur nach dem gehen kann, was im Antrag oder späteren Bestätigungen angegeben wird. Daher wird dort alles abgefragt, was der Sache dienlich ist. Der AMS wäre ja schön blöd, wenn nicht nach den wesentlichen Angaben gefragt werden würde. Man hätte sonst nichts in der Hand, um einen etwaigen Betrug durch Verschweigen etwaiger Einkommen/Einkünfte verfolgen zu können.

Da ich den "Antrag auf Notstandshilfe" gut genug kenne, um zu wissen, dass nach dem Vermögen nicht gefragt wird, habe ich mich nur zu diesem Punkt geäußert. Wie gesagt, wie es sich mit Dividenden oder dergleichen verhält, ist für mich noch ungewiss. Es gibt dort die Ja/Nein-Frage "Ich habe ein eigenes Einkommen.", aber ob darunter auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen fallen, die man sich nur im Januar und Februar ausbezahlen ließ, kann ich nicht beurteilen. Und schon gar nicht, ob man die erwähnen muss, wenn man aktuell eine Antragstellung vornimmt. Mehr als die heurige Geringfügigkeitsdienstgrenze von 460,66 Euro fällt mir da nicht ein. Das ist aber nicht die Rede wert, wenn nicht klar ist, ob die damaligen Einkünfte eine Berechnungsgrundlage darstellen.

Auf jeden Fall ist für mich zu entnehmen, dass sich der Betroffene schon informiert hat, wie er es selbst auch von sich behauptet hat. Denn sonst würden nicht Begriffe wie Vermietung und Verpachtung fallen. Die werden nämlich auch genannt, wenn man sich in das "eAMS-Konto für Arbeitsuchende" einloggt und von dort aus den Antrag stellt. Als Information wird man zum folgenden Link verwiesen, wo die Begriffe zu finden sind:

https://www.ams.at/arbeitsuchende/arbeitslos-was-tun/geld-vom-ams/notstandshilfe

Daher habe ich es sogar unterlassen, sogar die Gerinfügigkeitsdienstgrenze zu erwähnen, und mich stattdessen ganz von dem Thema rauszuhalten. Aber es bleibt dabei, wenn man wissen möchte, was relevant ist, kann man sich auch an das Formular orientieren. Dort zeigt sich, dass das Vermögen kein Kriterium ist. Das Einkommen sehr wohl. Und auf das bin ich nicht eingegangen. Daher wäre es toll, wenn sich wer findet, der die offenen Fragen noch beantworten könnte, ohne gleich jemand anzufahren!

Aber man merkt schon, dass Dir die Praxis fehlen könnte und nicht mehr als mit trockenen Paragraphen um Dich werfen kannst. Bei den Leistungsbeziehern, die ich kenne, muss die Notstandshilfe jedes Jahr neu beantragt werden. Nachdem es sich nicht um ein fortlaufendes Einkommen handelt und es dieses aktuell nicht gibt, ist nun die Frage, ob es schon beim ersten Antrag auf Notstandshilfe vergangenen Sommer überhaupt eine Erwähnung hätte finden müssen oder ob man es während dem aktuellen Leistungsbezug noch melden muss. Im letzten Fall wüsste ich nicht mal wie. Sollten sich während des Leistungsanspruchs mitunter die Einkommensverhältnisse ändern, ist das bekanntermaßen zu melden. Nur beim eAMS (unter eServices -> Meldungen von Einkommen), wo auch auf § 36a AlVG verwiesen wird, ist das Nachreichen von Dividenden oder sonstiges nicht vorgesehen (siehe von einem Mitglied eingereichtes Bild im Anhang). Da geht es mehr um die eigenen Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, eines Dienstverhältnisses und Renten oder die des Lebensgefährten. Also kein Wort von Kapitaleinkünften oder Aktiengewinnen. Daher habe ich mich da rausgehalten, was Du als offensichtlicher "alle2"-Anti-Sympathisant naturgemäß anders siehst.

Aufgrund der umfassend erläuterten Umstände bin ich geneigt zu meinen, dass die Gewinne des Fragestellers Anfang des Jahres nicht dem AMS zu melden wären. Wie gesagt, sicher bin ich mir da nicht, weshalb ich es noch offen ließ und darauf anfangs nicht einging. Deine Worte vermögen dabei nichts zu ändern, weil für mich keine Deckung mit § 36a AlVG ersichtlich ist. Weil ich nicht beim AMS bin, die AK aus Zeitgründen vorerst nicht damit bemühen wollte und auch sich andere mal konstruktiv einbringen sollen, wollte ich mich nicht näher damit beschäftigen.
Dateianhänge
Screenshot 2020-12-19 185215.jpg
Screenshot 2020-12-19 185215.jpg (101.63 KiB) 8580 mal betrachtet
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: AMS Leistungen und Einkünfte aus Kapitalvermögen

Beitrag von alles2 » 21.12.2020, 13:40

Soeben habe ich sowohl mit der AK als auch mit dem AMS jeweils meines Bundeslandes gesprochen (keine Bezirksstellen). Und was soll ich sagen, der Auftritt von gegen meine Person hasserfüllten oder auf womöglich beiden Augen blinden "Experte" ist sowas von beschämend und ich lag mit meiner Vermutung hinsichtlich Einkünften aus Kapitalvermögen richtig.

Der AMS hat in einfachen Worten gemeint, dass denen Risikoanlagen (Aktien, Börsen, ...) nicht interessiere. Ebenso wenig, wenn wer bspw. ein Haus verkauft. Das sind alles Einnahmen, die auch dem Arbeitgeber nicht gemeldet werden müssen. Das falls gilt sowohl für das Arbeitslosengeld als auch für die Notstandshilfe.

Der AK-Rechtsjurist schlägt in dieselbe Kerbe, wobei er es darüber hinaus in die Tiefe begründet hat. Einkommen ist ein weiter Begriff. Was für das Finanzamt darunterfällt, schaut es beim AMS anders aus. Für Letztere zählen Einnahmen, die sozialversicherungspflichtig sind, und nicht jene, die der KESt unterliegen. Auch andere fortlaufende, monatlich ausbezahlte Einnahmen, die dem Finanzamt zu melden sind, interessiert dem AMS. Die werden nämlich allesamt in den Hauptverband eingetragen (als Einkommen, Vermietung, Verpachtung, ...), auf den auch der AMS zugreifen kann. So können die überprüfen, ob der Antragsteller oder Leistungsberechtigte wahre Angaben gemacht hat.

Aber schön zu sehen, dass ich keine Rückendeckung durch aktive Mitglieder erfahren habe und ich alles selbst in die Hand nehmen musste. Gewisse Unruhestifter sollten zumindest verwarnt werden. Ich frage mich wirklich, was sich hier teilweise für unwissende Anwälte aufhalten. Womöglich ist das der Grund, warum sie sich überhaupt für dieses Forum erblöden lassen. Und dann darf man sich von denen den Vorwurf gefallen lassen, dass man nicht im Rechts-Bereich studiert hat. Dabei muss man nicht studiert haben, um zu wissen, wer die richtigen Ansprechpersonen sind. Aber dem nicht genug...mir wurde sogar unterstellt, ich würde rein aus dem Bauchgefühl her eine Meinung vertreten. Und das von einer Person, die mich nicht kennt und daher nicht wissen kann, wie ich mich der Anliegen anderer annehme.

Diese Umstände bestätigen einmal mehr meine kritische Haltung gegenüber Anwälten. Sie vertreten manchmal wirklich höchstbedenkliche Standpunkte, für die dann der Klient finanziell büßen darf. Geld zurück gibt es typischerweise nicht, wenn ihnen das Blaue vom Himmel versprochen wurde. Manchmal kommt es mir echt so vor, und das bestätigt dieses Thema, dass man uns "einfache Bürger" echt für dumm verkaufen möchte.
Wie gesagt, deshalb wende ich mich nicht mehr in erster Linie an Rechtsanwälten, sondern bemühe zuständige Einrichtungen, Institutionen, Behörden und Gerichte, was ich auch hier standhaft vermittle. Dieser Thread bestärkt mich in meiner Haltung...schade eigentlich!

So viel zum Thema "professionelle Berater" und dass mir ein Fehler unterlaufen sei und andere Foreneinträge von mir gehäuft ebenso Fehler zeigen würden, die aber niemand auf Nachfrage belegen kann! Ich würde es daher eher als falsche Unterstellungen bezeichnen, vor denen auch der "Experte" nicht zurückschreckt. Und wenn dieser Herr uns etwas über professionelle Berater beigebracht hat, sofern es tatsächlich auf ihn bezogen war, dann wohl eher, dass sie andere öffentlich diffamieren, Ratsuchende nicht beraten, gerne um den heißen Brei reden, sich ihre Fehler nicht eingestehen (bestimmt wird trotz Aufklärung wieder kein Danke oder eine Entschuldigung folgen), die anderen immer die Schuldigen sind, nicht mal mit eingerostetem Wissen auftrumpfen, angeblich über profunde Kenntnisse verfügen ohne über profunde Kenntnisse zu verfügen und auf Fragen nicht antworten. Aber wehe man reagiert emotional auf seine gequirlte Scheiße.

Ich bin nur froh, dass der Fragesteller wahrscheinlich seit dem 17.12.2020 nicht mehr vorbeigeschaut hat. Also nachdem er (eigentlich sie) meinen ersten Beitrag gelesen hat und bevor der ganze Pallawatsch mit dem Ahnungslosen angefangen hatte. Damit hat sich der Betroffene echt einen Gefallen getan. Natürlich können einem mal Fehler passieren, wenn man so viel schreibt. Aber von meiner Seite wären diese nie absichtlich, da ich mit subjektiv besten Wissen und Gewissen schreibe. Aber dass man sich dann wie ein kleines Kind freut, wenn man etwas gegen mich findet, oder sich dafür gar auf die Lauer legt, ist nicht nur ein Armutszeugnis, sondern auch eines öffentlichen Forums nicht würdig.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MMaria
Beiträge: 3
Registriert: 15.12.2020, 15:09

Re: AMS Leistungen und Einkünfte aus Kapitalvermögen

Beitrag von MMaria » 28.12.2020, 01:38

Hallo @alles2!

Ich habe leider keine Benachrichtigungen bekommen, aber heute habe ich zufällig gesehen, dass es weitere Diskussion zu meiner Frage gab.
Ich möchte Dich sehr für Deine Mühe bedanken, vor allem für die Anrufe bei AMS und AK - solche ausführliche Hilfe und Betreuung habe ich von einem Forum überhaupt nicht erwartet :)

Vielen herzlichen Dank!

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: AMS Leistungen und Einkünfte aus Kapitalvermögen

Beitrag von alles2 » 28.12.2020, 04:03

Nicht der Rede wert! Ich lerne hier auch immer wieder dazu, was mein Antrieb darstellt. Darum verstehe ich die Kritiker nicht.

Soweit ich weiß, wird man informiert, wenn man ein Thema abonniert, zu dem ein neuer Beitrag erstellt wurde, oder sobald jemand zumindest ein Teil aus Deinem Beitrag zitiert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: AMS Leistungen und Einkünfte aus Kapitalvermögen

Beitrag von alles2 » 01.01.2022, 18:06

Konrad73 hat geschrieben:
31.12.2021, 19:59
Ich möchte mich in die Diskussion einschalten, weil ich das Gefühl habe, dass das Thema noch nicht erschöpfend geklärt ist.

Mein Eindruck ist, dass das AMS dieses Thema entspannter sieht als es das Gesetz vermuten lässt. Das ist nicht unbedingt ein Vorteil denn es besteht somit keine Rechtssicherheit. Im Endeffekt weiß man nicht, ob man jetzt die Einkünfte aus Kapitalvermögen melden muss oder nicht.

Der Hinweis, wonach KEst-besteuerte Einkünfte das AMS nicht interessieren, kann in der Praxis durchaus zutreffend sein - das Gesetz gibt diese Sichtweise jedoch meiner Meinung nach nicht her.

§36 AlVG Abs.2 sagt: "Einkommen im Sinne dieses Bundesgesetzes ist das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 des Einkommensteuergesetze [...]
=> § 2 Abs. 2 EStG sagt:
"Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den im Abs. 3 aufgezählten Einkunftsarten [...]"
=> § 2 Abs. 3 EStG sagt:
1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21),
2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22),
3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23),
4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25),
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27),
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28),
7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 29.

Die Unterscheidung in KEst-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen und denjenigen, die dem normalen Steuersatz unterworfen sind wird erst später im EStG getroffen (§93) und wird meines Wissens nach im AlVG nicht angesprochen. Daraus würde ich schlussfolgern, dass alle Einkünfte aus Kapitalvermögen für die Ermittlung des Einkommens relevant sind. Es wäre auch absurd, wenn die Zuteilung von Einkünften zu einem Steuersatz (KESt-Satz vs. normaler Steuersatz) bestimmen würde, ob das AMS hier Einkünfte sieht oder nicht.

Ich habe allerdings auch schon davon gehört, dass AMS-Betreuer abwinken, wenn man sie fragt, ob man die Zinserträge vom Sparbuch wirklich melden muss.

Geht es also vielleicht um die Höhe der Erträge (eventuell Bagatellgrenze)? Man weiß es nicht denn es gibt keine offiziellen Informationen dazu!

Wie gesagt: ich sehe keine Rechtssicherheit für die AMS-Kunden, denn das Gesetz unterstützt diese Vorgangsweise nicht. Gibt es da vielleicht eine Verordnung oder Handlungsanweisung, die die Öffentlichkeit nicht kennt? Ich weiß es nicht...

Es wäre wünschenswert, wenn das AMS deutlich, verbindlich und bundesweit einheitlich kommunizieren würde, wie es das Gesetz interpretiert und anwendet. Rechtssicherheit für die AMS-Kunden wäre endlich angebracht.

Dasselbe gilt für das Thema, ob ein kurzfristiger Grenzübertritt (zwecks Einkauf etc.) ein Auslandsaufenthalt ist oder nicht. Viele Experten (z.B. AK) sehen das nicht so und die rechtliche Lage könnte deren Sichtweise durchaus unterstützen. Schließlich gibt es in der EU einen gemeinsamen Binnenmarkt und die Konsequenz, jemanden das Arbeitslosengeld auszusetzen wenn er "über der Grenze" zwei Stunden lang seinen Wocheneinkauf macht oder Dienstleistungen in Anspruch nimmt, verstößt möglicherweise gegen nationales Recht oder EU-Recht. Dasselbe gilt für Fahrten über das "deutsche Eck" etc.

Es gehört eine Regelung her, die es arbeitssuchenden Menschen ermöglicht, ihre Besorgungen auch im (EU-)Ausland zu erledigen ohne sich vom AMS-Bezug abmelden zu müssen. Alles andere ist lebensfremd, vor allem für die Arbeitssuchenden, die grenznah leben und seit Jahrzehnten problemlos "hinüber" dürfen.

Gerade arbeitssuchende Menschen müssen jeden Euro 3x umdrehen und der Zahnarzt über der Grenze ist deutlich günstiger als der hiesige. Die Menschen hier so in ihrem Fortkommen zu beschränken ist sinnlos und hilft niemandem.

Die AK bzw. die arbeitnehmerorientierten Parteien könnten sich hier Sporen verdienen wenn sie sich dieser Themen annähmen. Denn immer mehr Menschen sind arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht und sie haben keine Lobby, die ihnen Rechtssicherheit verschafft und sich für sie einsetzt.

Es scheint, als hätte da wer in sämtlichen Belangen eine hohe Erwartungshaltung. Nur weil man kurz über die Grenze fährt, berührt das nach lange nicht den Leistungsbezug iSv § 16 Abs.1 lit.g AlVG. Als beim AMS Gemeldeter muss man denen auch zur Verfügung stehen und der Kontrollmeldungspflicht nachkommen können (§ 49 Abs.1 AlVG). Ob man bei uns oder auswärts einkaufen geht, tut da nichts zur Sache, sofern man unmittelbar wieder nach Hause zurückkehrt.

Du meinst eigentlich § 36a AlVG, auf das wir schon eingegangen sind. Das was hier vermittelt wurde, ist nicht pauschal zu sehen, sondern auf den Einzelfall bezogen gewesen. So habe ich bei den Institutionen nicht angerufen und habe gesagt, dass es um Kapitalerträge handelt, die für eine einfache Lebensführung ausreichen. Sondern dass man aufgrund der unsicheren Zeiten seine Aktien verkaufen möchte. Das würde man ja nicht unbedingt machen, wenn diese monatlich so viel abwerfen würden, dass dadurch die lebensnotwendigen Bedürfnisse gedeckt werden könnten. Zur Veranschaulichung vielleicht ein anderes Beispiel:
Angenommen man investiert in eine Wertanlage, nur damit das Geld sicher ohne nennenswerte Wertsteigerung angelegt ist. Verkauft man das Privatvermögen wieder (eventuell ohne Gewinnausschüttung oder sogar mit Verlust), weil man sich in einer finanziell schwierigen Lage befindet, dürfte es dem AMS nicht jucken.
Investiert man als Unternehmer in etwas, wo man weiß, dass dadurch Kapitaleinkünfte bezogen werden (also aus dem Gewerbebetrieb), wäre das natürlich zu melden.

Aber vielleicht wurde das alles dem Fragesteller im Nachgang selber bewusst, zumal der Beitrag wieder rausgenommen wurde!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 63 Gäste