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Wie schaut es rechtlich mit religiösen Inhalte im Unterricht aus?

Verfasst: 15.12.2020, 15:23
von Daniel167
Hallo,

es geht um die Regelung von religiösen Inhalten außerhalb des Religionsunterricht (die Religion um die es geht ist nicht das Christentum).

Und jetzt kommen meine Fragen:
*Ist es erlaubt außerhalb des Religionsunterrichtes über Rituale einer Religion zusprechen.
*Ist es erlaubt diese Rituale auch noch durchzuführen?

WICHTIG: Ich bräuchte auch noch die Paragraphen dazu, weil ich mir schon relativ sicher bin das es nicht erlaubt ist.

Daniel167

Re: Wie schaut es rechtlich mit religiösen Inhalte im Unterricht aus?

Verfasst: 15.12.2020, 19:53
von alles2
Auch an Schulen darf ein Lehrer im Sinne von Art.15 (und Art.14) Staatsgrundgesetz (StGG), aber besonders nach Art.9 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), seine Religion öffentlich ausüben, sofern es nicht sittenwidrig ist. Zwar sollen nach § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) in den öffentlichen Schulen auch religiöse Werte vermittelt werden (sofern gesetzlich anerkannt), dennoch haben sie sich an ihren eigenen Lehrplan zu halten. Weicht ein nicht fachkundiger Lehrer davon ab oder vermittelt lehrt er unterrichtsfremden Stoff, kann das bei der Schulleitung oder Schul(aufsichts)behörde gemeldet werden. Und das ganz besonders, wenn er versucht, den Schülern den Glauben auch noch außerhalb des Religionsunterrichts "schmackhaft" zu machen.

Gerade wenn es um den Religionsunterricht geht, gelten für die Lehrer strenge Vorschriften nach dem Religionsunterrichtsgesetz (RUG):

https://www.jusline.at/gesetz/rug/gesamt

Quasi schon ab § 3 sind die Kriterien des Lehrenden zu entnehmen. Solltest Du Dir unsicher sein, ob sein Verhalten zu dulden ist, könntest Du es auch mit dem Kultusamt im Bundeskanzleramt klären:

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/kultusamt.html

Re: Wie schaut es rechtlich mit religiösen Inhalte im Unterricht aus?

Verfasst: 18.12.2020, 18:55
von Daniel167
alles2 hat geschrieben:
15.12.2020, 19:53
Auch an Schulen darf ein Lehrer im Sinne von Art.15 (und Art.14) Staatsgrundgesetz (StGG), aber besonders nach Art.9 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), seine Religion öffentlich ausüben, sofern es nicht sittenwidrig ist. Zwar sollen nach § 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) in den öffentlichen Schulen auch religiöse Werte vermittelt werden (sofern gesetzlich anerkannt), dennoch haben sie sich an ihren eigenen Lehrplan zu halten. Weicht ein nicht fachkundiger Lehrer davon ab oder vermittelt lehrt er unterrichtsfremden Stoff, kann das bei der Schulleitung oder Schul(aufsichts)behörde gemeldet werden. Und das ganz besonders, wenn er versucht, den Schülern den Glauben auch noch außerhalb des Religionsunterrichts "schmackhaft" zu machen.

Gerade wenn es um den Religionsunterricht geht, gelten für die Lehrer strenge Vorschriften nach dem Religionsunterrichtsgesetz (RUG):

https://www.jusline.at/gesetz/rug/gesamt

Quasi schon ab § 3 sind die Kriterien des Lehrenden zu entnehmen. Solltest Du Dir unsicher sein, ob sein Verhalten zu dulden ist, könntest Du es auch mit dem Kultusamt im Bundeskanzleramt klären:

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/kultusamt.html
Vielen Dank für die Antwort! Sie haben mir sehr geholfen!