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Verschiedene Fragen zum Verkauf von Getränken

Verfasst: 14.12.2020, 17:34
von Daniel167
Hallo, ich informiere mich derzeit über die rechtliche Situation beim Verkauf von Getränken.

Es geht zuerst um den Verkauf von Getränken in der Öffentlichkeit (kein fixer Standort, immer wo anders, auch ohne Stand):
*Braucht man dazu eine Genehmigung?
*Ab welchen Alter ist es erlaubt?
*Muss man es als Unternehmen anmelden?

Wenn man es Schulintern verkaufen mag, braucht man eine Genehmigung von der Direktion, oder?

Vielen Dank für die zahlreichen und hilfreiche Antworten!

Daniel167

Re: Verschiedene Fragen zum Verkauf von Getränken

Verfasst: 15.12.2020, 08:47
von alles2
Du kannst davon ausgehen, dass es stets einer Gewerbeanmeldung bedarf, wenn etwas extra zubereitet oder eingekauft wird, um etwas "dazuverdienen" zu wollen. Ohne den wirst Du wohl kaum einen Großhändler finden. Vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Erwerb des Scheins jedoch nicht möglich und es würde sich nach Deinen Ausführungen um ein freies (Gast-)Gewerbe handeln, bei der kein Befähigungsnachweis (als Gastronom) zu erbringen wäre. Auf jeden Fall wären die Hygienevorschriften einzuhalten und bei alkoholischen Getränken hätte man sich an die Jugendschutzbestimmungen zu halten. Die Verabreichung in einfacher Art (Dosen und Flaschen) ist weniger bedenklich. Braut wer den "Gschloder" selbst zusammen, wäre nötigenfalls die Lebensmittelkennzeichnung zu beachten.
Natürlich kann man nicht einfach ohne Genehmigung außerhalb der eigenen Räumen verkaufen, wo es einem gerade passt. Im Schulgebäude wurden schon entsprechende Vorkehrungen getroffen, um die Versorgung durch Speisen und Getränke zu gewährleisten. Nicht zuletzt deshalb kann es leicht sein, dass man den "Mitbewerb" nicht gerne sieht.

Sollten Deine Pläne wirklich konkret werden, wäre ein Termin mit der WKO ratsam!

Re: Verschiedene Fragen zum Verkauf von Getränken

Verfasst: 15.12.2020, 15:31
von Daniel167
Vielen Dank für die umfangreiche und informative Antwort!!!