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Was tun gegen frei erfundene Strafanzeigen?

Verfasst: 13.12.2020, 19:23
von 98072534
Hallo an alle,

bitte gleich am Anfang um Entschuldigung dass ich bei meinen Ausführungen sehr vage bin aber da ich nur indirekt betroffen bin möchte ich vermeiden mehr persönliche Details als nötig zu veröffentlichen.

Im Prinzip geht es darum dass eine gewisse Person immer wieder bei der StA Anzeige gegen eine andere Person erstattet, u.a. wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung, wobei diese Vorwürfe alle frei erfunden sind. Die betroffene Person muss sich deswegen immer wieder durch die Strafanzeigen arbeiten nur um der Polizei am Ende mitzuteilen dass das alles nie stattgefunden hat.

Der Verfasser ist auch schon amtsbekannt aber angeblich ist die Polizei trotzdem verpflichtet jeder Anzeige nachzugehen. Ist das wirklich so? Ich dachte eigentlich es muss so etwas wie einen Anfangsverdacht geben (was bei jemandem der ständig Anzeigen erfindet wohl nicht der Fall sein dürfte)?

Bei der Polizei hat es jetzt auch schon geheißen dass sie Anzeige wegen Verleumdung erstatten werden, aber reicht das um diesem Treiben ein Ende zu setzen? Die betroffene Person hat sich bis jetzt leider geweigert sich von einem Experten beraten zu lassen weil man da angeblich sowieso nichts machen kann.

Gibt es vielleicht doch eine Möglichkeit das zu stoppen? Die Person die diese Strafanzeigen verfasst ist leider ein ziemlicher Psychopath und wird damit wohl freiwillig nicht aufhören.

Re: Was tun gegen frei erfundene Strafanzeigen?

Verfasst: 13.12.2020, 19:49
von alles2
Um eine Doublette meiner Worte zu vermeiden, verweise ich auf einen Beitrag zum Thema Mobbing:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15508#p36645

Die Polizei sollte jedem Hinweis nachgehen, der ein Straftatbestand darstellt. Passiert doch mal was und hatte die Polizei eine Amtshandlung unterlassen, wo es ihr noch möglich war, kann bei denen die Hölle los sein. Wenn Dich jemand ständig mit dem Umbringen droht und es ist 10x nichts passiert, dann wärst Du selber schuld, wenn es beim letzten Mal doch anders gekommen ist. Daher wäre der bessere Weg, sowas anzuzeigen, damit der Übeltäter merkt, dass sich das nicht gehört und es sich nicht um einen dummen Bubenstreich handelt.
Dein betroffener Bekannter braucht keinen Experten, sondern sich wegen einer Anzeigenaufnahme oder Sachverhaltsdarstellung an die Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden. Ob es den "Psychopathen" von weiteren Taten abhält, können wir alle nicht vorhersagen. Denn alles ist möglich. Unternimmt man nichts, könnte es ewig so weiter gehen. Hat der Beschuldigte erst einmal eine Anzeige am Hals, könnte er sogar so richtig austicken.
Aber ein Richter würde schon die richtigen Worte finden und der Täter könnte irgendwann mal eine Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe ausfassen. Ansonsten können die Behörden wenig ausrichten, wenn in der Sache keine Bewegung kommt.

Re: Was tun gegen frei erfundene Strafanzeigen?

Verfasst: 24.12.2020, 16:28
von DorisMihokovic
Ich würde Anzeige wegen Verleumdung sowie beharrlicher Verfolgung (Stalking) erheben.

Re: Was tun gegen frei erfundene Strafanzeigen?

Verfasst: 30.12.2020, 22:54
von dru5ki
Die Polizei muss prüfen ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Im Falle einer gef. Drohung wird wohl zumeist immer ein Ermittlungsverfahren anhand der Angaben des Opfers oder der Zeugen gestartet und in weiterer Folge alle Beteiligten niederschiftlich vernommen. Nach Abschluss der Erhebungen durch die Polizei wird ein Bericht an die StA verfasst. Diese kann dann das Verfahren einstellen, wenn sich im Zuge der Erhebungen heraus gestellt hat, dass die Vorwürfe haltlos sind.

So. Wenn das selbe Opfer immer wieder die selbe oder sehr ähnliche Anzeigen erstattet, welche immer wieder eingestellt werden, so kann die nächste Prüfung, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, dem StA obliegen. Soll heißen, dass die Polizei einen Bericht gem. §100 Abs. 3a StPO mit den Fakten der neuen Anzeige an die StA schickt. Damit kann die StA entscheiden, ob ein tatsächliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll (mit sämtlichen Erhebungen durch die Polizei) oder eben nicht. In dem Fall wäre es für alle Beteiligten weniger eingreifend.

Des weiteren wäre zu prüfen, ob (abgesehen von der Verleumdung) weitere privatrechtliche Schritte einzuleiten sind. Damit kenne ich mich aber zu wenig aus...

Re: Was tun gegen frei erfundene Strafanzeigen?

Verfasst: 06.01.2021, 16:26
von Hank
…um Selbst- oder Lynchjustiz hintanzuhalten, liegt das Gewaltmonopol bekanntlich beim Staat - daher besser eine Anzeige zuviel als eine zu wenig…

Re: Was tun gegen frei erfundene Strafanzeigen?

Verfasst: 26.01.2021, 22:38
von 98072534
Erst mal Danke an alle, ich bin leider erst jetzt dazu gekommen zu antworten weil ich so viel zu tun hatte.

Wie schon geschrieben hat einer der Polizisten, die diese ganzen Anzeigen bearbeiten, auch schon eine Anzeige wegen Verleumdung vorgeschlagen bzw. empfohlen (keine Ahnung wie man da genau sagt, erstatten muss die Anzeige ja die betroffene Person selber?)

Das mit dem Anfangsverdacht war auch mein erster Gedanke. Wenn man die beteiligten Personen und die Hintergrundgeschichte kennt ist ziemlich offensichtlich dass es sich um eine Racheaktion handelt. Es ist natürlich klar dass Polizei und StA nicht einfach Anzeigen ignorieren dürfen, aber inzwischen sieht ja auch die Polizei schon dass da nichts dran ist.

Inzwischen bin ich auch (mehr durch Zufall) auf den § 35c StAG (Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens) gestoßen. Der ist soweit ich weiß genau dazu gedacht um solche frei erfundenen Anzeigen zu unterbinden.

Ich werde das bei Gelegenheit zur Sprache bringen, damit die betroffene Person das mit ihrem Anwalt besprechen kann. Hoffentlich hat sich diese Sache dann bald erledigt.

Re: Was tun gegen frei erfundene Strafanzeigen?

Verfasst: 27.01.2021, 08:09
von dru5ki
98072534 hat geschrieben:
26.01.2021, 22:38
Inzwischen bin ich auch (mehr durch Zufall) auf den § 35c StAG (Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens) gestoßen. Der ist soweit ich weiß genau dazu gedacht um solche frei erfundenen Anzeigen zu unterbinden.
Wie gesagt:

Um zu prüfen, ob überhaupt ein Anfangsverdacht vorliegt, müsste die Polizei einen Bericht nach § 100 Abs. 3a StPO verfassen. Das heißt, dass die Polizei aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes davon ausgehen kann/wird, dass es sich um eine Art Racheaktion handelt, bzw. die ganzen Vorwürfe haltlos sind. In diesem Fall wird kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, sondern genau dieser Sachverhalt zu Klärung an die StA geschickt. Wenn die StA dann der Meinung ist, dass da tatsächlich kein Anfangsverdacht vorliegt, wird § 35c StAG schlagend, bzw. erst gar kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Re: Was tun gegen frei erfundene Strafanzeigen?

Verfasst: 27.01.2021, 10:20
von 98072534
Alles klar, Danke für die Erklärung!