Seite 1 von 1
Frage zu BO §106 Wien, Lichteinfall
Verfasst: 11.12.2020, 13:24
von KarlKKo
Gibt es eine Vorschrift wie groß die Glasfläche im Verhältnis zur Grundfläche eines Wohnraumes sein muss?
Re: Frage zu BO §106 Wien, Lichteinfall
Verfasst: 11.12.2020, 14:17
von MG
Lesen Sie hierzu die OIB, die - je nach Bauordnung - für Einreichungen ab bestimmten Daten verbindlich sind.
zB BauO Wien:
https://www.wien.gv.at/wohnen/baupolizei/oib-richtlinien-2015.html
OIB:
https://www.oib.or.at/sites/default/files/richtlinie_3_26.03.15_0.pdf
Thema Belichtung, in dem link oben ab Seite 6.
Re: Frage zu BO §106 Wien, Lichteinfall
Verfasst: 11.12.2020, 14:41
von alles2
Für normal sollte man meinen, dass es keine solch dezidierte Richtlinie gibt, wenn nichts in der Vorschrift zu finden ist. Aber für derartige Anfragen wende ich mich stets an die Landeshauptmann-Stellvertreterin Kathrin Gaal der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung:
https://www.wien.gv.at/advuew/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=polstelle&HLayout=&Type=K&STELLECD=1997071515365515
Gerade befindet sie sich in einer Stadtratssitzung, wobei die Abteilung es bei derartigen Anliegen lieber hat, wenn man es direkt per Mail an Frau Gaal richtet. Man kann es trotzdem zuerst telefonisch probieren und man wird (vom Sekretariat) dann ohnehin auf den Mailverkehr hingewiesen, falls es für zweckmäßig erachtet wird.
Re: Frage zu BO §106 Wien, Lichteinfall
Verfasst: 16.12.2020, 22:09
von KarlKKo
Danke ich habe an die Vizebürgermeisterin geschrieben und warte nun auf die Antwort.
Re: Frage zu BO §106 Wien, Lichteinfall
Verfasst: 17.12.2020, 03:20
von alles2
Sehr gut ... lass uns bitte nach Möglichkeit auch vom Ergebnis wissen!
Ich war selbst schon geneigt, vergangenen Montag wieder anzufragen. Stellte jedoch fest, dass Du unsere Beiträge zwischenzeitlich vernommen haben könntest. Wäre dann Schwachsinn gewesen, wenn zwei unterschiedliche Personen mit derselben Frage um die Ecke gekommen wären
