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Re: Richtigstellung,von rechtswiederigen Tatsachenbehauptungen,vor Gericht?Schadensersatz möglich?

Verfasst: 03.12.2020, 13:59
von alles2
Du hattest das hier schon thematisiert:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16452

Verstehe nicht, warum die Diskussion nicht dort fortgeführt werden kann. Du hast nicht erläutert, welcher Schaden entstanden ist. Daher macht es wenig Sinn, über etwaige Ansprüche zu philosophieren. Wenn die Falschaussage nichts an den Tatsachen geändert hat, wird man deshalb auch nichts einklagen können. Hat die Beweisaussage doch ein Gewicht gehabt, könnte man den von mir im anderen Thread erwähnten Wiederaufnahmeantrag einbringen. Ein neuerlich aufgenommenes Verfahren könnte dazu dienen, dass der Schaden rückgängig gemacht wird.