Vater gibt Nachbarin Gartenzutritt und lässt Sie Holzhütte aufstellen

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Fleischlawal
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Vater gibt Nachbarin Gartenzutritt und lässt Sie Holzhütte aufstellen

Beitrag von Fleischlawal » 30.11.2020, 12:46

Hallo,

mein Vater lässt angrenzende Nachbarn Türen zu seinem Gartengrund montieren. Diese pflanzen dort Gemüse und eine Nachbarin durfte auch eine Gerätehütte aufstellen. Alles ohne Vertrag.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob dies negative Auswirkungen haben kann, sollten wir den Grund verkaufen wollen und anders nutzen (bebauen) wollen.

Kann man sich ein Wegerecht über die Jahre erzwingen?

Vielen Dank für eure Antworten.



alles2
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Re: Vater gibt Nachbarin Gartenzutritt und lässt Sie Holzhütte aufstellen

Beitrag von alles2 » 30.11.2020, 15:23

Solange diese Dienstbarkeit nicht im Grundbuch eingetragen ist (durch Vertrag oder Ersitzung nach 30 Jahren), sollten sich keine Nachteile daraus ergeben. Es sei allerdings dringend geraten, auch die benutzenden Nachbarn über dieses Szenario einzuweihen. Nicht dass sie sich zu breit machen und dann enttäuscht werden könnten, wenn alles in absehbarer Zeit wieder entfernt werden soll.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Fleischlawal
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Re: Vater gibt Nachbarin Gartenzutritt und lässt Sie Holzhütte aufstellen

Beitrag von Fleischlawal » 30.11.2020, 16:17

Vielen Dank für deine Antwort.

Das heisst, auch ein Ersitzen muss durch einen Vertrag vereinbart werden und kann nicht einfach durch 30 Jahre Benutzung erfolgen?

Ist das bei einem Wegerecht das Gleiche? Kann sich ein Nachbar den Weg zur Hütte, Wäschespinne, Gemüsegarten ersitzen?

Bilde mir ein auf ORF mal einen Fall/ Sendung gesehen zu haben, wo sich ein Nachbar den Weg zur Wäschespinne ersessen hat und der neue Besitzer nichts dagegen machen konnte....?!

alles2
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Re: Vater gibt Nachbarin Gartenzutritt und lässt Sie Holzhütte aufstellen

Beitrag von alles2 » 30.11.2020, 16:48

Das wäre der Dienstbarkeitsvertrag. Bei einer Ersitzung nach 30 Jahren kann man sich das Servitut auch ins Grundbuch eintragen lassen, was aber nicht automatisch erfolgt. Ich ging stets vom Wegerecht aus, wobei es auch für die diversen Baurechte zutreffen kann.

Wenn der Belastete den Dienstbarkeitsvertrag nicht aufheben und die Löschung aus dem Grundbuch nicht vornehmen lassen konnte, lag es wohl daran, dass sich der Berechtigte querstellte. Unter diesen Umständen könnte in gewissen Fällen das Zivilgericht zum Erfolg führen.
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SK
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Re: Vater gibt Nachbarin Gartenzutritt und lässt Sie Holzhütte aufstellen

Beitrag von SK » 30.11.2020, 20:03

alles2 hat geschrieben:
30.11.2020, 15:23
Solange diese Dienstbarkeit nicht im Grundbuch eingetragen ist (durch Vertrag oder Ersitzung nach 30 Jahren), sollten sich keine Nachteile daraus ergeben. Es sei allerdings dringend geraten, auch die benutzenden Nachbarn über dieses Szenario einzuweihen. Nicht dass sie sich zu breit machen und dann enttäuscht werden könnten, wenn alles in absehbarer Zeit wieder entfernt werden soll.
Eine Ersitzung ist gerade der Durchbruch des Intabulationsprinzips. Ihre Tipps sind echt teilweise haarsträubend... Haben Sie im Entferntestens irgendeine juristische Ausbildung genossen?

Ich empfehle mit den Nachbarn schriftliche Verträge (Bittleihen) abzuschließen, in denen die Nachbarn ermächtigt werden, das Grundstück zu nutzen, jedoch auf jederzeitigen Widerruf. Verlangen Sie kein Entgelt, Bittleihe muss unentgeltlich sein.

So verhindert man die Ersitzung und kann jederzeit die Nutzung untersagen!

alles2
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Re: Vater gibt Nachbarin Gartenzutritt und lässt Sie Holzhütte aufstellen

Beitrag von alles2 » 30.11.2020, 20:39

Entweder Du willst mich nicht verstehen oder möchtest bewusst provozieren. Der Fragesteller hat in Aussicht gestellt, dass der Grund mal verkauft oder bebaut werden könnte. Daher kam mein Rat, dies gegenüber auch den Nachbarn mal zu erwähnen, damit die böse Überraschung vermieden wird. Tritt eine Veränderung ein, können sich viele Menschen nur schwer von der Gewohnheit trennen. Ich weiß nicht, was daran so verwegen sein soll. Haarsträubend ist maximal Deine eines Anwaltes unwürdige Reaktion. Eine Berufsgruppe, denen man teilweise nachsagen könnte, dass ihnen die soziale Komponente fehlt. Keine Ahnung was die Frage soll. Aber anscheinend soll man Rechtswissenschaften studiert haben, um mit anderen die Erfahrungen aus dem Alltag teilen zu dürfen.
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lexlegis
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Re: Vater gibt Nachbarin Gartenzutritt und lässt Sie Holzhütte aufstellen

Beitrag von lexlegis » 30.11.2020, 22:57

@alles:

SK meinte, dass Ihre Aussage:

"Solange diese Dienstbarkeit nicht im Grundbuch eingetragen ist (durch Vertrag oder Ersitzung nach 30 Jahren), sollten sich keine Nachteile daraus ergeben."


gerade wenn es um Ersitzung, also darum geht, dass ein Recht erhalten wird, das eben genau nicht zuvor intabuliert wurde, missverständlich interpretiert werden kann.

Was auch geschehen ist:

Fleischlawal hat mit

"Das heisst, auch ein Ersitzen muss durch einen Vertrag vereinbart werden und kann nicht einfach durch 30 Jahre Benutzung erfolgen?"

reagiert..

alles2
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Re: Vater gibt Nachbarin Gartenzutritt und lässt Sie Holzhütte aufstellen

Beitrag von alles2 » 01.12.2020, 11:53

Also ich weiß nicht, was hier los ist, aber schon wieder wurde das ungebührliche Verhalten eines vermeintlich honorigen Anwaltes in Schutz genommen und hingenommen, dass er die "Ich habe studiert und bin Anwalt. Alle Nicht-Juristen haben nichts zu melden."-Keule auspackt.
Wenn er den bisherigen Ausführungen noch etwas hinzuzufügen hat, kann er das mit Anstand und Stil machen, ohne jemand darauf zu reduzieren, dass man nicht dasselbe studiert haben könnte wie er. In meinem Beitrag steht eh schon folgendes

"Meine persönlichen Rechtsmeinungen erheben keinen Anspruch auf Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit. Bin kein Anwalt!"

Also was sollen dann diese "immerwährenden" Angriffe¿ (Bei umgekehrte Fragezeichen wird keine Antwort erbeten.) Da stehe ich ohnehin dazu und trotzdem darf ich mich diesbezüglich rechtfertigen oder mir derartige Vorwürfe machen lassen.

Der Rat, mit dem Nachbarn zu reden, wird mir schon übel oder gar haarsträubend genommen. Dabei empfiehlt der "SK" selbst, einen Vertrag aufzusetzen, was voraussetzt, dass man vorher das Gespräch mit den Nachbarn sucht. Reden halte ich für immens wichtig, zumal es sein kann, dass die Nachbarn über die rechtliche Lage nicht Bescheid weiß. Der Fragesteller hat sich nun informiert und dieses erworbene Wissen kann man im Zuge der Aufklärung nutzen bzw. dementsprechend handeln. Wichtig finde ich es nur zu verhindern, dass der Weg nicht den Besitzer wechselt und dazu braucht es keinen Vertrag, wenn der Nachbar es nicht im guten Glauben erwirbt. Das hatte ich auch hier vermittelt:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16032#p37711

Was wer glaubt etwas verstanden zu haben oder wie er es verstanden hat, interessiert mich bei so einem unwürdigen Verhalten weniger. Wenn ich mir nicht sicher bin, würde ich nachfragen oder dezente Anmerkungen machen. Und die Empfehlung mit dem Vertrag halte ich sowieso für überflüssig, weil es dem Fragesteller laut seinem Startthread ohnehin bewusst sein dürfte, da er sonst nicht extra diese Anmerkung gemacht hätte.

Wenn Du ein Zitat von "Fleischlawal" bemüht hast, so sehe ich es nicht so eindeutig wie Du und das gehört bitte auch respektiert. Ich habe es so aufgefasst, als würde es sich um eine sich aufdrängenden Frage nach einer vermittelten Information handeln. Dass bereits eine Ersitzung stattgefunden hat, konnte ich daraus nicht entnehmen. Nicht umsonst entstand die Frage nicht gleich am Anfang, sondern erst nach meinem Beitrag.

Mir ist eh nicht entgangen, dass eher "SK" Deinen Rückhalt genießt, weil sich Deine Botschaften immer gegen mich richten, egal wie er sich aufführt. Zumindest ergreifst Du gerne Partei für seine Aussagen, was er eigentlich auch selber machen könnte, während seine subjektiv empfundene Verfehlungen ausgeblendet werden. Ein edler Ritter könnte sich anders verhalten.
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