Was die Tarifgestaltung angeht, kann man sich an den Aussagen hier orientieren:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16334
Bei Rechtsanwälten gilt eben nicht das NTG, sondern das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG):
https://www.jusline.at/gesetz/ratg/gesamt
Konkret schau Dir neben § 10 RATG und höher auch die Anlage 1 RATG an!
gibt es eine Übersicht,von Rechtsanwaltskosten,und Kosten bei Gericht?
Re: gibt es eine Übersicht,von Rechtsanwaltskosten,und Kosten bei Gericht?
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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