falsch Corona positve getestet Rechtslage?

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alles2
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Re: falsch Corona positve getestet Rechtslage?

Beitrag von alles2 » 29.11.2020, 17:36

Was Du schon alles gehört und gelesen hast, wissen wir bereits. Es macht wenig Sinn darüber zu spekulieren, was wirklich vorgefallen ist und was hier über tausend Ecken in stille Post Manier landet.

Fakt ist, dass es mehrere Test-Arten gibt. Dabei handelt es sich bei den Antigen-Tests um weniger zuverlässige Schnelltests, die schneller ein Ergebnis liefern. Eine 100 %-ig Sicherheit gibt es auch da eben nicht, weil die Höhe der Virenlast beim Nasen-Rachen-Abstrich ein entscheidender Faktor ist. Daher wird bei einem positiven Fall eine Gurgel-Testung in Form des komplexeren und zuverlässigeren PCR-Tests vorgenommen, der zu einem anderen Ergebnis kommen kann.

Eigentlich geht man bei COVID-19-Symptomen oder beim Kontakt zu einem Corona-Erkrankten zum Hausarzt, der die Testung unentgeltlich vornimmt. Dabei handelt es sich zuerst um den Antigen-Test und sobald der positiv ist, besteht eine gesetzliche Meldeplicht, da das Ergebnis als Covid-19-Verdachtsfall gilt und an die Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden muss. Will man ohne jegliche Symptome oder Kontakt zu einer erkrankten Person Gewissheit haben, muss man für gewöhnlich selbst dafür aufkommen. Und solange das Ergebnis des PCR-Test nicht vorliegt, gilt eben die Absonderung für 10 Tage. Bei einem negativen Test ist die Quarantäne aufgehoben.

Das ist alles in der "Österreichischen Teststrategie SARS-CoV-2" beschrieben:

https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:cc1471e2-154b-48bc-aad6-d43ce13d7098/201013_%C3%96sterr_Teststrategie_SARS-CoV-2_Update_071020_S2.pdf

Also allein, dass der Bekannte einen Termin beim Hausarzt hatte, lässt den Verdacht zu, dass er Symptome hatte oder es einen Kontakt zu einer erkrankten Person gab. Ob es ein Schreiben von der Bezirksverwaltungsbehörde gibt, wonach er positiv sei, würde ich da eigentlich abstreiten. Vielmehr glaube ich, dass er zu einem Verdachtsfall gehört und daher die Maßnahme berechtigt wäre, solange kein gegenteiliges Ergebnis vorliegt. Deshalb gehe ich auf die abermaligen wilden Theorien (Klickfehler, falscher Bescheid, unrechtmäßige Verdächtigung) nicht weiter ein. Solche Hypothesen sind mühsam, wenn sie nicht praxistauglich sind (zumindest findet sich davon auch nichts in den 3 Tageszeitungen), und überlasse ich gerne den Verschwörungstheoretikern oder jene für Falschpositive in ohnehin schon herausfordernden Zeiten von der Republik alles herausschlagen wollen.


Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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