Betrugsverdacht. Ladung von Polizei

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Uniborn902
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Betrugsverdacht. Ladung von Polizei

Beitrag von Uniborn902 » 29.11.2020, 13:03

Hallo,

ichhabe am Freitag eine Ladung von Polizei bekommen, wodrauf steht, dass eine Anzeigen gegen mich bereits im Ermittlungsverfahren ist und ich zur Vernehmung gehen muss.

Meine Frage wäre:

1. Muss ich zur Vernehmung gehen? Habe im Internet recherchiert und viele sagen, dass es kein Pflicht ist (Gilt hier auch Schweigen ist Gold, falls man doch dort hingeht ?).

2. Wie bekomme am schnellsten den Kontakt vom Opfer? Habe schon vor einem Monat versucht, mit ihm in Verbindung zu setzen, allerdings hat es nicht geklappt.

Ich kann die Geschichte erklären, aber wird die Polizisten mich glauben?

Ich habe kein Geld für den Anwalt, deswegen bitte ich um Hilfe

Danke !!



alles2
Beiträge: 3292
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Betrugsverdacht. Ladung von Polizei

Beitrag von alles2 » 29.11.2020, 13:36

Es wird verschwiegen, wo Du was gelesen hast. Aber eigentlich findest Du in der Rechtsbelehrung unter dem Punkt "Anwesenheit" ohnehin alles dazu:
Sie sind verpflichtet, dieser Ladung Folge zu leisten, auch wenn Sie durch einen Verteidiger vertreten sind. […] Das Recht, sich zu dem Ihnen gemachten Tatvorwurf nicht zu äußern, befreit Sie nicht von der Verpflichtung, dieser Ladung Folge zu leisten. "
Die Binsenweisheit gilt nicht immer, denn äußerst Du Dich bei der Polizei nicht zu dem Dir gemachten Tatvorwurf, nimmst Du Dir eventuell die Möglichkeit, dass sich die Situation vorher aufklärt. Deine Aussage fließt mitunter ein, ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt oder einen Strafantrag an das Gericht stellt. Sollte es das Gericht annehmen, würdest Du eine Ladung zur Hauptverhandlung kommen. Auch dorthin bist Du als Beschuldigter verpflichtet hinzugehen und auch dort kann man sich dann in Schweigen hüllen. Nur kann die freie Beweiswürdigung des Richters ein Luder sein.

Wenn Du bei der Polizei bist, kannst Du Akteneinsicht nehmen. Dann würden Dir für gewöhnlich sämtliche Kontaktdaten des vermeintlichen Opfers vorliegen.
Ob Dir die Polizei glaubt oder nicht, sei dahingestellt. Die Polizei muss Deine Angaben aufnehmen. Wenn sie das nicht tut, bestehe darauf, dass die Beschuldigtenvernehmung das enthält, so wie Du es wirklich gesagt hast, da Du sonst die Unterschrift verweigerst. Du solltest Dich halt nicht von der Polizei verunsichern oder austricksen lassen. Durch meist langjährige Berufserfahrung haben sie auch so ihre Methoden, um die Leute zu gewissen Aussagen zu bewegen. Daher bitte nur das unterschreiben, zu dem Du auch wirklich stehst. Schließlich handelt es sich um ein Dokument, das von den Richtern nur zu gerne als Beweismittel gegen den Beschuldigten angesehen wird.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Hank
Beiträge: 1452
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Betrugsverdacht. Ladung von Polizei

Beitrag von Hank » 29.11.2020, 14:55

...wer nicht pünktlich erscheint, den holt die Polizei ab...

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