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Kalte Luft durch offenes Fenster - Immission?

Verfasst: 28.11.2020, 08:55
von DorisMihokovic
Eine Bewohnerin einer Wohnung leidet unter dem auch im Winter geöffneten Kellerfenster, da es dadurch in ihrer Wohnung kalt wird. Neben dem unangenehm kalten Wohnklima entstehen ihr dadurch erhöhte Heizkosten. Der Eigentümer des Kellers weigert sich, das Fenster im Winter ganz zu schließen. Er lässt es immer zumindest einen Spalt breit offen.
Kann die Bewohnerin dagegen etwas unternehmen oder muss es hinnehmen?
Laienhafte Frage: liegt hier nicht eine Immission durch die kalte Luft vor?

Re: Kalte Luft durch offenes Fenster - Immission?

Verfasst: 28.11.2020, 22:28
von alles2
Wenn man § 364 ABGB bemüht, deckt auch Kälte die Immission ab. Dort ist auch zu entnehmen, dass man gegenseitig Rücksicht zu nehmen hat. Wirkt der Kellereigentümer nicht mit, führt wohl kein Weg daran vorbei, das Gericht hinzuzuziehen, wenn es sonst keinen Hausverwalter gibt oder dieser untätig bleibt. Es würde dann eine umfassende Interessensabwägung vorgenommen werden und mitunter beurteilt werden, ob das übliche Maß überschritten wird und ob der Kläger dadurch ein erheblich nachteiliger Schaden entsteht. Daher wird die Frage nicht so einfach zu beantworten sein. Man darf halt auch nicht außer Acht lassen, dass der Eigentümer davon abgesehen eigentlich tun und lassen kann, was er möchte. Ihm dieses Recht zu nehmen, wird nicht leicht, außer auch eine schikanöse Absicht kann festgestellt werden.

Eigentlich wurde Deine Titelfrage hier beantwortet:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=7809

Re: Kalte Luft durch offenes Fenster - Immission?

Verfasst: 08.12.2020, 04:01
von DorisMihokovic
Danke für die Antwort. Schikanös würde ich nicht unterstellen, allerdings rücksichtslos und jedenfalls unüblich, auch im Winter, Fenster rund um die Uhr zu öffnen. Es könnte bei sehr niedrigen Temperaturen sogar zu Schäden am bzw im Haus kommen, v.a wenn die darüberliegende Wohnung eine Zeit lang nicht benützt und geheizt würde.