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Re: bedeutet,Gerichtszuständigkeit,gleichzeitig auch Zuständigkeit eines Ministeriums?

Verfasst: 27.11.2020, 04:53
von alles2
Lebt der Anwalt noch bzw. wird aktuell über ihn ein Kampf ausgefochten mit einem Unternehmen? Wenn nein, wieso, wenn die Sache so eindeutig erscheint?
Wie kommst Du darauf, dass sich das VwGH darum kümmern sollte? Für normal bearbeitet es doch Verfahren, die bereits ein Verwaltungsgericht durchlaufen haben.

Re: bedeutet,Gerichtszuständigkeit,gleichzeitig auch Zuständigkeit eines Ministeriums?

Verfasst: 27.11.2020, 13:07
von alles2
Keine Ahnung, wer das was falsch verstanden haben könnte. Aber die Aufgaben des VwGH lauten:

https://www.vwgh.gv.at/gerichtshof/index.html

Darin kann ich nichts entnehmen, warum man sich direkt mit dem Anliegen an denen wenden kann. Es mag sein, dass im weiteren Verlauf irgendwann das Gerichtshof bemüht werden würde. Aber dazu bräuchte es einen entsprechenden ersten Schritt.

Was gedenkst Du als erstes zu tun? Was ist mit dem Kontakt zum VwGH herausgekommen? Und was sagt der Anwalt dazu bzw. warum wird er nicht tätig?