Guthaben aus Jahresabrechnung

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Ich40
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Guthaben aus Jahresabrechnung

Beitrag von Ich40 » 24.11.2020, 19:02

Schönen Nachmittag an alle! Gibt es hier vl. jemanden der sich mit Rückständen bei der Fernwärme auskennt? Folgendes Szenario: Ich war bis Februar 2010 Hauptmieter einer Gemeindewohnung, wobei von Februer 2008 bis Februar 2010 mein Bruder die Wohnung alleine bewohnte ( Hauptmieter war weiterhin ich ) Seit 2018 bin ich Mieter einer Genossenschaftswohnung bei der ich im letzten Jahr bei der Fernwärme Wien eine Nachzahlung von Sage und Schreibe 1.800.- hatte ( die bezahlt wurden! ) und alle 2 Monate hatte ich eine Vorschreibung von 500.- Jetzt ist die aktuelle Jahresabrechnung gekommen, bei der ich ein GUTHABEN von 1.290.- Euro habe! Ich habe gerade bei der Fernwärme Wien angerufen und wollte fragen wie ich zu meinem Guthaben komme, da sagte mir die Mitarbeiterin, dass das Guthaben für die noch offenen Bestände aus der Gemeidewohnung verwendet worden ist und das ist halt so und Basta! Und das OHNE jegliche Verständigung oder ähnlichem! Hätte ich nicht angerufen wie ich zu meinem Guthaben komme, dann hätte ich das gar nicht gewusst! Jetzt wollte ich von euch wissen ob sich da wer auskennt, ob die überhaupt den kompletten Betrag einbehalten dürfen? Immerhin war es das Jahr über für mich mehr als nur schwierig alle 2 Monate die 500.- auf zu bringen 🙁 Sag schon mal DANKE fürs lesen meines etwas langen Textes!!!



alles2
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Re: Guthaben aus Jahresabrechnung

Beitrag von alles2 » 25.11.2020, 02:58

Irgendwie undurchschaubar das Ganze und werde nicht ganz schlau daraus. Natürlich kann man nicht hinter Deinem Rücken mit irgendwelchen Beträgen herumjonglieren. Hingegen solltest Du über etwaige noch offenen Forderungen stets informiert werden.

Wenn man Dich am Telefon dermaßen abwimmelt, solltest Du vielleicht doch das Büro aufsuchen, sofern man gerade überhaupt hineingelangt. Schließlich steht Dir zu, zu erfahren, wie die Beträge zustande gekommen sind und in wie fern diese bereits beglichen wurden. Nicht dass Du irgendwie etwas doppelt bezahlt hast.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Ich40
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Re: Guthaben aus Jahresabrechnung

Beitrag von Ich40 » 25.11.2020, 06:49

DANKE, Du hast es auf den Punkt gebracht! Die Forderug um die es gehen soll, ist aus dem Jahre 2010 !!! Da Frage ich mich schon wie es da rechtlich aus sieht??? Da eine Rechnung ja nach 3 Jahren verjährt ist, müsste die Fernwärme Wien einen Exekutionstitel gegen mich haben und der kann ja meines Wissens nach nur vom Gericht durchgesetzt werden, oder liege ich da mit meiner Annahme falsch? Auch ist es schon SEHR dreist mein Guthaben von immerhin 1290.- einfach so und OHNE irgendeine Ankündigung einfach einzubehalten! Ist so ein Handeln eigentlich rechtlich gedeckt?

MG
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Re: Guthaben aus Jahresabrechnung

Beitrag von MG » 25.11.2020, 08:10

Entscheidungstext OGH 06.10.2005 6 Ob 51/05a
Beisatz: Die Aufrechnung kann auch noch nach Ablauf der Verjährungsfrist erklärt werden, wenn die Forderungen im Zeitpunkt, in dem sie sich erstmals aufrechenbar gegenüberstanden (Aufrechnungslage), noch nicht verjährt waren. (T6)



Eine Aufrechnung wäre demnach zwar auch mit bereits verjährten Forderungen möglich, allerdings nur dann, wenn die "alte" Forderung nicht auch schon zum Zeitpunkt der erstmaligen "Aufrechnungslage" verjährt gewesen wäre.

Wenn es also keinen Titel (Zahlungsbefehl, Urteil) über die alte Forderung gibt und nicht Handlungen gesetzt wurden, die eine Verjährung verhindert hätten, zB Anerkenntnis oä. dann wäre die alte Forderung 3 Jahre nach der estmaligen Möglichkeit, diese in Rechnung zu stellen, also wohl spätestens mit Ablauf 2014, verjährt und daher auch bei Entstehen des nunmehrigen Guthabens bereits (deutlich) verjährt gewesen.

Damit wäre die Aufrechnung durch die Fernwärme nun zu unrecht erfolgt und Sie hätten (weiterhin) Anspruch auf Auszahlung des Guthabens.

Ich würde die Auszahlung unter Hinweis auf die obige Argumentation unter Fristsetzung schriftlich einfordern und eine gerichtliche Einforderung androhen, wenn die Zahlung nicht erfolgen sollte.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Guthaben aus Jahresabrechnung

Beitrag von alles2 » 25.11.2020, 16:32

Was Deine Forderungen gegenüber dem Energieunternehmer angeht, ist dem nichts hinzuzufügen.

Im umgekehrten Fall, also wenn das Unternehmen Forderungen an Dich stellt, hast Du es in groben Zügen richtig festgehalten. Möchte jedoch anmerken, dass diese Forderungen nach der Verjährung zwar nicht mehr klagbar wären, aber dennoch zahlbar sind. Das darf man auch nicht vergessen! Daher muss eine Forderung nach der kurzen Frist noch lange nicht aus der Welt geschafft sein. Viele Betroffene sitzen nämlich diesem Irrtum auf!
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Ich40
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Re: Guthaben aus Jahresabrechnung

Beitrag von Ich40 » 03.12.2020, 14:14

Ich habe nun heraus gefunden, dass es KEINEN Exekutionstitel gegen mich wegen der offenen Forderung von der Fernwärme Wien von über 10 Jahren gibt! Trotzdem haben sie das Geld einfach einbehalten! Jetzte weiss ich dass ich eine Rechnung die ich selbst bezahle obwol sie schon verjährt ist nicht mehr zurück fordern kann, ABER ich habe es ja NICHT einbezahlt, sondern die Fernwärme Wien hat das Geld aus meinem Guthaben einfach einbehalten! Weiss jemand WIE ich nun zu meinem Geld komme, da sie es ja eigentlich ( weil die offene Forderung schon mehr als 10 Jahre zurück liegt und somit verjährt ist ) nicht einbehalten hätten dürfen, da KEIN Exekutionstitel diesbezüglich gegen mich besteht! Liebe Grüsse

alles2
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Re: Guthaben aus Jahresabrechnung

Beitrag von alles2 » 03.12.2020, 15:07

Die einfachste und günstigste Variante wäre aus meiner Sicht, direkt schriftlich Einspruch gegen den Abzug vom Guthaben zu erheben und schauen, wie die dann regieren. Wenn Du rechtsschutzversichert bist, melde das Deiner Versicherung. Führt das alles nicht zum Ziel, kannst Du Dich an die Schlichtungsstelle der e-Control (Aufsichtsbehörde der Energieversorger) wenden:

https://www.e-control.at/kontakt
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