Vermächtnis ausschlagen - Pflichtteil einfordern??

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Scheuchy
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Vermächtnis ausschlagen - Pflichtteil einfordern??

Beitrag von Scheuchy » 24.11.2020, 16:57

Hallo liebe Community!

Ich habe mich hier angemeldet weil ich derzeit mit einem nervtötenden Erbfall zu kämpfen habe, und hoffe, dass mir hier jemand ein paar Tipps geben kann.
Ganz kurz: Vater verstorben - fremdhändisches Testament - Stiefmutter ist Universalerbin - Ich bin pflichtteilsberechtigt.
Habe als Legat auf Anrechnung auf meinen Pflichtteil ein Ferienhaus (baufällig) in Österreich mit grundbücherlichem, lebenslangem, unentgeltlichem und unbeschränktem Wohnrecht der Stiefmutter als Vermächtnis erhalten.
Verkaufs- und Belastungsverbot zu Gunsten meiner Stiefmutter inklusive.
In Deutschland ist es kein Problem ein Vermächtnis auszuschlagen und einfach den Pflichtteil einzufordern.
Wie sieht das nach österreichischem Recht aus?

Vielen Dank im Vorab. Ich hoffe, mir kann jemand helfen.



alles2
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Re: Vermächtnis ausschlagen - Pflichtteil einfordern??

Beitrag von alles2 » 24.11.2020, 19:19

Jetzt kenne ich mich gar nicht mehr aus. Aber vielleicht kann da jemand noch Aufklärung bringen.
Ein Legatar ist nicht gleichzeitig Erbe der Sache. Weil durch ein Legat der Erbe kein uneingeschränktes Recht auf die Sache hat, sollte es nicht für die Erbquote berücksichtigt werden, sondern erbt es mit dem Legat mit. Daher sollte es meiner Meinung nach nicht zu Deinem Pflichtteil dazugerechnet werden. Sollte Deine Stiefmutter die Legatarin sein und nicht Du der Legatar, kannst Du ihr eine Frist setzen, ob sie das Vermächtnis ausschlägt. Nimmt sie es aber fristgerecht an, ist es gültig.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Scheuchy
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Re: Vermächtnis ausschlagen - Pflichtteil einfordern??

Beitrag von Scheuchy » 24.11.2020, 21:50

Hallo alles2,

Danke für die Nachricht.
Leider ist es genau umgekehrt.
Meine Stiefmutter ist Unversalerbin und ich damit quasi enterbt.
Als einiziger Sohn bin ich immernoch pflichtteils-berechtigt.
Allerdings hat mir mein Vater als Legat und in Anrechnung auf meinen gesetzlichen Pflichtteils-Anspruch, das Ferienhaus in Österreich überlassen.
Das lebenslange, unengeltiche, im Grundbuch einzutragende Wohnrecht meiner Stiefmutter bedeutet, dass ich ein Haus besitze welches ich ohne ihre Erlaubnis nicht einmal betreten darf.
Sollte aber das Dach erneuert werden usw...., wird sie mich zur Kasse bitten.
Das Verkaufs- und Bleastungsverbot zu Gunsten meiner Stiefmutter würde es mir sogar verbieten das Haus (mit ihrem Wohnrecht belastet) zu verkaufen. Eigentlich ein Klotz am Bein, der mich mein Leben lang nur kosten wird und mich belastet. Meine Stiefmutter ist gerade mal 15 Jahre älter als ich - die überlebt mich wahrscheinlich.
Dass das Vermächtnis auf meinen Pflichtteil anrechenbar ist, ist leider rechtlich korrekt.
Mir geht es hier lediglich darum, ob ich das Vermächtnis auschlagen kann und damit lediglich den Pflichtteil erhalte (welcher in Geld auszuzahlen wäre).
Ich weiß, dass das in Deutschland problemlos geht.
Bin mir aber nicht sicher, ob das in Ö auch so gehandhabt wird.

Vielen Dank! Bleibt gesund!

alles2
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Re: Vermächtnis ausschlagen - Pflichtteil einfordern??

Beitrag von alles2 » 24.11.2020, 22:44

Nur um Missverständnisses vorzubeugen...wo hat das Verlassenschaftsverfahren stattgefunden bzw. wo findet es statt? In Österreich oder Deutschland?
Ist der Vater Deutscher oder Österreicher gewesen?
Scheuchy hat geschrieben:
24.11.2020, 21:50
Dass das Vermächtnis auf meinen Pflichtteil anrechenbar ist, ist leider rechtlich korrekt.
Hättest eventuell eine Quelle für diese Info? Wäre für mich nicht ganz nachvollziehbar, weil ein Vermächtnis nur Sinn macht, wenn man jemanden gewisse Rechte einräumen möchte oder jemand außerhalb der Erbfolge (einen Freund) etwas "schenken" möchte. Aber einem Erben etwas vermachten ist für mich sinnbefreit. Und wenn jemanden Rechte vererbt werden könnten, möchte ich sehen, wie man das in Werte festmachen würde.
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Re: Vermächtnis ausschlagen - Pflichtteil einfordern??

Beitrag von MG » 25.11.2020, 08:27

Gem. § 689 ABGB ist der Verzicht auf ein Vermächtnis möglich:

Ein Vermächtnis, das der Vermächtnisnehmer nicht annehmen kann oder will, fällt dem Nachberufenen zu (§ 652). Wenn kein Nachberufener vorhanden ist und das gesamte Vermächtnis mehreren Personen zugedacht worden ist, wächst der Anteil, den einer von ihnen nicht erhält, den übrigen Vermächtnisnehmern zu. Außer diesen beiden Fällen bleibt ein frei gewordenes Vermächtnis in der Verlassenschaft.

Meiner persönlichen Ansicht nach (bin aber weit davon entfernt, im Erbrecht firm zu sein!) ändert der Verzicht auf das Vermächtnis nichts am Recht auf den Pflichtteil, allerdings müsste mMn auch bei Verzicht auf das Vermächtnis dessen "Wert" vom Pflichtteil abgezogen werden.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Scheuchy
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Re: Vermächtnis ausschlagen - Pflichtteil einfordern??

Beitrag von Scheuchy » 25.11.2020, 10:39

Grüß Gott und vielen Dank für die Mitarbeit!

Zu Alles2:
Wie gesagt, gibt es tatsächlich beide Möglichkeiten:
-Vermächtnis zusätzlich zum Pflichtteil
-Vermächtnis auf Pflichtteil anrechenbar
Das kann man "ergoogeln", aber das hat mir auch ein Anwalt aus Wien so bestätigt.
Man kann auch einem Erben etwas vermachen um den Wert der Verlassenschaft zu mindern oder wil man möchte, dass diesem Erben iegrndwelche besonderen Stücke mit enstimentalem Wert zufallen, die sonst einfach unter den Erben aufgeteilt würde.
Aber in meinem Fall ist es eben so, dass ich durch Einsetzung meiner Stiefmutter zur Univeralerbin quasi enterbt bin und mit lediglich der gesetzliche Pflichtteil zusteht.
Damit wäre ich glücklich und zufrieden.
Durch das Vermächtnis meines Vaters fällt mir allerdings noch das Haus mit den genannten Belastungen zu, welches durch den reinen Wert der Immobilie auf meinen Pflichtteil anzurechnen wäre. Diesen also mindert.
Natürlich stellt das unentgeltliche Wohnrecht (grundbüchlich) meiner Stiefmutter wiederum eine Wertminderung des Vermächtnises dar, welches sich dann wieder ein Stück weit positiv auf meinen Pflichtteil auswirkt, aber dennoch wäre ich mit reinem Pflichtteil deutlich besser dran und hätte keine Scherereien mit dem belasteten Haus.
Ja...das ist alles ziemlich kompliziert :)

Zu MG:
Vielen Dank für die Mitarbeit!
Ja, den Gesetzestext habe ich auch schon gelesen.
Das deckt sich soweit mit den Klauseln in Deutschland. Wenn man nach "Vermächtnis ausschlagen" googelt findet man viele Einträge in denen erklärt wird wie einfach das geht und, dass man danach auf den reinen Pflichtteilsanspruch zurück fällt, und diesen ungekürzt und in Bar bekommen würde. Allerdings alles nur Seiten aus Deutschland.
Wenn man dann die Suche auf österreichische Seiten beschränkt, werden die Ergebnisse deutlich dünner. Da findet man kaum Info. Da habe ich allerdings auch den von Dir genannten Parapraphen gefunden. In D ist das alles viel klarer und einfacher. Ausgeschlagenes Vermächtnis fällt wieder in die Geamt-Erbmasse zurück und erhöht diese (und somit auch den gesetzlichen Pflichtteil).
Und jetzt wirds nochmal lustig :mrgreen:
Es gilt zwar österreichisches Erbrecht (hat mein Vater im Testament so verfügt) - Das Testament wird allerdings in Deutschland eröffnet (letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort)

Vielen Dank nochmals!
Bleibt gesund !!!
Frank

alles2
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Re: Vermächtnis ausschlagen - Pflichtteil einfordern??

Beitrag von alles2 » 25.11.2020, 16:15

Schönen Dank für den ausführlichen Beitrag!
Dass man ein Vermächtnis ausschlagen kann, hatte ich ja bestätigt, zumal Deine Frage in die Richtung ging.
Mir ist nur neu, dass ein Vermächtnis von Rechten anrechenbar ist. Bitte nicht allgemein auch auf ein Vermächtnis von Dingen umlegen.

Ok, wenn es Dir ein Anwalt so gesagt hat und man es auch im Internet finden sollte, frage ich mal anders.
In welchen Fällen gehört ein (Rechte-)Vermächtnis zur Erbquote und wann kommt es zum Erbteil dazu?
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Re: Vermächtnis ausschlagen - Pflichtteil einfordern??

Beitrag von Scheuchy » 25.11.2020, 20:35

Hallo,

ja, das ist schon möglich.
Es handelt sich um ein Voraus-Vermächtnis oder ein Hinein-Vermächtnis.
Da mein Vater ausdrücklich in seinem Testament festgelegt hat, dass das Vermächtnis auf meinen Pflichtteil anzurechnen ist, handelt es sich um ein Hinein-Vermächtnis.
Das betrifft alles was vermachbar ist (Geld, Immobilien, Schmuck und so weiter).
Sieht so aus:

(1) Einem Erben kann auch ein Vermächtnis zugedacht werden. Insoweit wird der Erbe als Vermächtnisnehmer behandelt. Im Zweifel ist ein solches Vermächtnis nicht auf den Anteil des begünstigten Erben anzurechnen und belastet alle Erben nach ihrer Erbquote (Vorausvermächtnis).

(2) Wenn die Anrechnung des Vermächtnisses auf den Erbteil ausdrücklich angeordnet wurde oder sich aus der Auslegung des letzten Willens ergibt (Hineinvermächtnis), liegt darin im Zweifel eine Teilungsanordnung.

Immernoch tierisch kompliziert :cry:
Aber inzwischen hat sich eine neue Möglichkeit ergeben.
Das Testament wird, wie gesagt in Deutschland eröffnet und vor dem dortigen Amtsgericht behandelt.
Zwar wird auf ausdrücklichen Wunsch meines Vaters nach Österreichischem Recht vererbt (also Parentel-System mit 1/3 zu 2/3 Aufteilung), aber das die in Ö sogenannte Verlassenschaft in Deutschland abgewickelt wird, kommt dabei Deutsches Verfahrensrecht zur Anwendung. Wenn das stimmen würde, wäre ich relativ fein raus weil im deutschen Verfahrensrecht die Ausschlagung des Vermächtnisses super-easy geht. Man muss hier das Vermächtnis sogar einfordern. Wenn man das nicht macht gilt es als ausgeschlagen. Besser natürlich wenn man die Ausschlagung per Einschreiben dem Erben erklärt.
Wenn das klappen würde, mach ich eine Flasche Sekt auf :mrgreen:

alles2
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Re: Vermächtnis ausschlagen - Pflichtteil einfordern??

Beitrag von alles2 » 25.11.2020, 22:57

Wow, TOP, ich ziehe den Hut vor Dir. Hast Dich echt bravourös informiert und uns auch noch an Deinem Wissensstand teilhaben lassen, was sonst kaum der Fall ist.

Du beziehst Dich übrigens auf § 648 ABGB. Das nur, falls es auch andere interessiert oder ich hier wieder (zur Auffrischung) wieder "drüberstolpern" sollte. Ich habe schon so ein paar Testamente zu lesen bekommen, aber sowas ist mir auch nie untergekommen. Wirklich komplex die Sache, weshalb ich von Anfang nicht wirklich den Durchblick hatte und einen deutschen Einfluss vermutete. An folgendem Satz hatte ich echt zu knabbern bzw. wusste es nicht wirklich aufzudröseln:

"Habe als Legat auf Anrechnung auf meinen Pflichtteil ein Ferienhaus (baufällig) in Österreich mit grundbücherlichem, lebenslangem, unentgeltlichem und unbeschränktem Wohnrecht der Stiefmutter als Vermächtnis erhalten."

Meine holprige Annahme ging dahin, dass zwar Deine Stiefmutter fast alles geerbt hat, Dir aber nur oder mitunter das Ferienhaus als Pflichtteil blieb. Die Einschränkung wäre eben, dass Deine Stiefmutter das Vermächtnis über das Wohnrecht hat, weshalb Du das Haus auch nicht teilweise "abtreten" darfst. Dass Du dann ein für mich nicht erkennbares Vermächtnis ausschlagen möchtest, machte die Verwirrung komplett.

Nur der Nachvollziehbarkeit halber, wer ist denn nun wirklich der Erbe vom Ferienhaus?
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Scheuchy
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Re: Vermächtnis ausschlagen - Pflichtteil einfordern??

Beitrag von Scheuchy » 26.11.2020, 16:21

Hi alles2,

Danke.
Ehrlich gesagt hat sich ein großer Teil meines Lebens in letzter Zeit um diese sehr lästige Eerb-Problematik gedreht.
Da musste ich seit Wochen fast jeden Tag im Internet nachlesen.
Man könnte jetzt denken: Oh mein Gott, was für ein gieriger Sack! Der soll doch zufrieden sein. Immerhin kriegt er ein Haus :evil:
Wenn das so einfach wäre, hätte ich nicht stundenlang vorm Bildschirm gesessen und mich selbt zum Hobby-Anwalt gedoktert.
Die Sache ist "eigentlich" recht einfach: Meine Stiefmutter wurde zur Univeral-Erbin benannt. Dadurch wurde ich quasi enterbt bzw. in Österreich nennt man das einen sogenannten "Noterben". Der aber eigentlich garnix erbt und auch keine echte Erbenstellung inne hat.
ABER - Damit würde mir lediglich der gesetzliche Pflichtteil zustehen. (in Ö wegen Parentel-System also 1/3) (in D nur 1/4 wegen 50/50 Aufteilung zwischen Eehegatte und Kind).
Soweit so gut...
Nun hat mein Vater mir aber ein übles Ei gelegt indem er meiner Stiefmutter seinem Ferienhaus (früher das haus meiner Großeltern österreichischer Seits) lebenslanges, unentgeltiches und unbeschränktes Wohnrecht eingeräumt hat.
Damit hätte ich also ein Haus geerbt welches ich rechtlich nicht einmal betreten dürfte. Keine Chance jemals selbst dort ein zu ziehen. Aber ich müsste für große Reparaturen (Dach stürzt ein...Sturmschaden...Neue Heizanlage....und so weiter) zahlen.
Ich dachte zuerst, dass es das Beste ist, wenn ich die Hütte sofort verkaufe weil sie nur mein Geld fressen würde uns ich nie was davon habe.
Das wäre auch möglich, so lange das Wohnrecht meiner Stiefmutter nicht im Grundbuch eingetragen wird.
Damit besteht der Vertrag nur zwischen ihr und mir, und braucht den neuen Besitzer nicht zu interessieren.
Für den wäre das Wohnrecht nicht mehr bindend.
Aber um das Ganze noch bitterer für mcih zu machen hat mein Vater im Testament verfügt, dass das Wohnrecht grundbüchlich einzutragen ist.
Damit könnte ich das Haus zwar immernoch verkaufen, aber wer kauft schon ein Hexenhaus mit einer Hexe drin??? :mrgreen:
Im Prinzip könnte ich das Haus auch gleich verschenken und wäre immernoch besser dran, weil ich dann nciht für die teure Instandhaltung der Burg aufkommen müsste.
Aber auch das hat mir mein Vater ordentlich verhagelt indem er im Testament noch festgelegt hat, dass mit zu Gunsten meiner Stiefmutter ein außerbücherliches Veräußerungs- und Belastungsverbot auferlegt wird.
Damit wäre mir sogar ein Verkauf des Hauses oder auch eine Hypothek verboten. Wenn Du Dich jetzt fragst, was ich getan habe, dass mein Vater so ein Arsch war, fällt mir dazu leider nix ein. Ist halt so, kann ich nix dran machen.
Die Möglichkeit das Vermächtnis aus zu schlagen und damit den Pflichtteil in bar zu verlangen war für mich das Licht am Ende des Tunnels. Damit wären für mcih all die Probleme auf einen Schlag gelöst.
Um Deine letzte Frage kurz zu beantworten: Keiner ist Erbe des Ferienhauses. Durch das Vermächtnis werde ich zwar BESITZER des Hauses, aber in Wirklichkeit gehört es eigentlich meiner Stiefmutter da sie es bewohnen und nutzen kann wie sie will (Fruchtgenussrecht), und ich immer zur Kasse gebete würde wenn Reparaturen anstehen.
Von daher bleibt mir nur die einzige sinnvolle Lösung - Vermächtnis ausschlagen.

Kaka10
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Re: Vermächtnis ausschlagen - Pflichtteil einfordern??

Beitrag von Kaka10 » 09.06.2022, 17:28

Hallo , da gibt es eine Möglichkeit . Du kannst es zwangsversteigern lassen , das Wohnrecht erlischt .
Aber wie genau wissen die Anwälte . Ist einer Nachbarin in meiner Gegend so ergangen . Sohn wollte sie raus haben und jetzt ist sie raus

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