Fragen zum Produkthaftungsgesetz!

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alles2
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Re: Fragen zum Produkthaftungsgesetz!

Beitrag von alles2 » 24.11.2020, 16:40

Wenn ein Dienstleister ein Produkt sachgemäß verwendet und er von einer nicht vorhersehbaren Gefahr wissen kann, ist dagegen kaum anzukommen. Ein typisches Beispiel sind fehlerhafte Brustimplantate. Da werden die Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche auch gegen den Hersteller bzw. dessen Versicherung und nicht gegen die Schönheitschirurgen oder Ärzte geltend gemacht. Sollte es aufgrund eines gescheiterten Vergleichs mit einem ausländischen Hersteller zu einem Prozess in Österreich kommen, müsste es nach dem fremden Recht erfolgen.


Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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